heute möchte ich mich mit einer kurzen Frage zur Behandlung/Einstufung von Online Klausuren (OK´s) an Sie wenden:

Die HFH unterscheidet zwischen Studien- und Prüfungsleistungen. Für letztere hat man bekanntlich drei Versuche; die Studienleistungen können hingegen im Falle des "Nichtbestehens" beliebig oft wiederholt werden. - Wie sind hier die OKs einzordnen?
Kann man z.B. beim nächsten Durchgang "sein Glück" versuchen und im Falle des Nichtbestehens - oder durch Teilnahme an zu wenigen OK´s - ca. zwei Monate später erneut zu den OK´s antreten? Oder führt hier "Nichtbestehen" gleich zum Abbruch des Studiums, da dann dieses Modul endgültig nicht abgeschlossen werden kann?
Vielen Dank im Voraus.