Einstufung der OK´s?

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» So 27. Sep 2015, 21:58

Moin, Moin,

heute möchte ich mich mit einer kurzen Frage zur Behandlung/Einstufung von Online Klausuren (OK´s) an Sie wenden: :?:

Die HFH unterscheidet zwischen Studien- und Prüfungsleistungen. Für letztere hat man bekanntlich drei Versuche; die Studienleistungen können hingegen im Falle des "Nichtbestehens" beliebig oft wiederholt werden. - Wie sind hier die OKs einzordnen?
Kann man z.B. beim nächsten Durchgang "sein Glück" versuchen und im Falle des Nichtbestehens - oder durch Teilnahme an zu wenigen OK´s - ca. zwei Monate später erneut zu den OK´s antreten? Oder führt hier "Nichtbestehen" gleich zum Abbruch des Studiums, da dann dieses Modul endgültig nicht abgeschlossen werden kann?

Vielen Dank im Voraus.
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Ralph Homuth
 
Beiträge: 39
Wohnort: Hamburg

» Mo 28. Sep 2015, 06:11

Hallo,

OK sind Studienleistungen. Das ergibt sich aus der im Prüfungsverlauf (HFH Web-Campus) angegebenen Prüfungsart. Z. B. lautet für den Klausurenkurs Handels- und Gesellschaftsrecht die Prüfungsart FHG-SO1, S=Studienleistung und O=online. Demnach können diese beliebig oft wiederholt werden.

Viele Grüße
Kathleen
Kathleen
 
Beiträge: 642

» Mo 28. Sep 2015, 08:51

Guten Morgen Kathleen,

vielen Dank für Deine Nachricht. - Ich frage mich nur, was passiert, wenn ich jetzt 10 Stück schreibe, eine Vornote erhalte und dann in zwei Monaten noch einmal 10 Stück schreibe. Wie/woraus wird dann die Vornote ermittelt? :?:

Vielen Dank & einen guten Wochenstart
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Ralph Homuth
 
Beiträge: 39
Wohnort: Hamburg

» Mo 28. Sep 2015, 09:32

Moin,

für das Bestehen ist es egal, wann die OK geschrieben werden.

Für die Notenverbesserung zählen nur die OK, die unmittelbar vor der Klausur geschrieben werden. Wenn man sich also von der Klausur wieder abmeldet, muss man vor dem nächsten Termin auch die OK erneut mitschreiben um sich diese Option zu erhalten.

Beste Grüße
Volker
Volker
 
Beiträge: 38

» Mo 28. Sep 2015, 17:54

Das stimmt nicht ganz. Richtig ist: Die letzten OKs zählen. Wenn man jedoch die OKs mitgemacht hat, sich dann von der Klausur abmeldet bleibt die Vornote sehr wohl erhalten. Sobald man dann im nächsten Durchlauf aber wieder OKs schreibt ist die erste Vornote pfutsch.
Hannover
Christian_M
 
Beiträge: 197

» Mo 28. Sep 2015, 23:06

Bei mir ist es, so wie ich es beschrieben habe, gehandhabt und mir ist es auf Nachfrage auch so beschrieben worden.
Wenn deine Auffassung auf persönlicher Erfahrung gründet, gibt es wohl unterschiedliche Verfahrensweisen.
Volker
 
Beiträge: 38

» Di 29. Sep 2015, 11:36

Hallo Ralph Homuth,

die Ausführungen von Kathleen sind vollkommen richtig.
gez. Christin Plescher, LL.M.
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Christin Plescher
 
Beiträge: 321


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