» Fr 26. Aug 2016, 18:50
Hallo Christina,
den Übungsfällen sind mehrere Lösungen hinterlegt. Bei einer Wertung von 3,7 hast Du eine durchaus vertretbare Lösung erarbeitet, aber noch nicht die, die zu einer Wertung von 1,0 führen würde.
Du hast in der ersten Ebene eine UND-Struktur vorliegen. D. h., alle Tatbestandsmerkmale (TBM), die in dieser Ebene auftauchen müssen grün sein, um die Rechtsfolge - den Schadenersatz aus § 823 I BGB - auszulösen. Das erste rote TBM in einer solchen Prüfung führt auch zu einem Ergebnis, nämlich, dass die Rechtsfolge nicht eintritt. Die Weiterprüfung ergibt nichts anderes mehr. Anders gesagt, heißt dies: gehst Du davon aus, dass das Rechtsgut Gesundheit betroffen sein könnte, so führt dies nur zu einer Rechtsgutverletzung, wenn ein Verletzungserfolg eingetreten ist. Letzteres verneinst Du aber. Dann macht es im Weiteren keinen Sinn (wäre sogar falsch) zu prüfen, ob diese (nicht vorhandene) Rechtsgutverletzung durch eine Handlung (oder hier ein Unterlassen) eingetreten ist. Deswegen ist die gesamte Prüfung an dieser Stelle richtigerweise zu beenden.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Viele Grüße
Kathleen