Hallo Zusammen,
Wenn man bei der Prüfung bemerkt, dass kein Schadensersatzanspruch besteht, weil z.B. ein Rechtfertigungsgrund gegeben ist, ist es dann zwingend notwendig weiter zu prüfen oder kann man dann bei diesem TBM die Prüfung der Rechtsfolge beenden?
Ich bedanke mich schon jetzt für die Antwort
LG Chiara