Herstellerhaftung und Fallstudien zu Herstellerhaftung

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Fr 5. Nov 2021, 11:45

Hallo zusammen,

Ich habe einige Fragen zu den Modulen Herstellerhaftung und Fallstudien zu
Herstellerhaftung.

Weißt du, ob man bei ODER-Verknüpfungen auch zwei Punkte grün färben kann?
Bekommt man darauf Punkte oder kann man sich das komplett sparen? Das ist
aus meiner Sicht bei Fällen vorhanden gewesen (z.B. Anspruch aus
Produzentenhaftung, Vertreten müssen, Fahrlässigkeit, Bestehen einer im
Verkehr erforderlichen Sorgfalt, Sorgfaltsanforderung und dann die ersten 3
Sorgfaltsanforderungen oder Sorgfaltsanforderung bei der
Produzentenhaftung).

Ob man C-Sätze (UND/ODER-Verknüpfungen) verwendet, dafür ist doch die Ebene
darunter entscheidend? Die Formulierungen sind letztendlich
unterschiedlich, ob man UND/ODER-Verknüpfungen auswählt.

Weißt du, wie man Überwachergarant, Beschützer-/Obhutsgarant,
Verkehrssicherungspflicht und Ingerenz auseinander halten kann?

Soll man Punkte, die man ausschließt grau lassen oder gibt es auch Punkte,
wenn man Punkte, die man ausschließt rot färbt und in der Konkretisierung
begründet?

Gibt es Punktabzug, wenn man bei E-Sätzen nicht die Formulierung "liegt
vor" verwendet, sondern vernünftig argumentiert? Manchmal ist es wegen der
Bezeichnung schwerer "liegt vor" einzubauen.

Kann es sein, dass bei "Sorgfaltsanforderung bei der Produzentenhaftung"
mehrere Punkte (z.B. Konstruktionsfehler u. Produktbeobachtung
Rückrufnotwendigkeit) grün gefärbt werden und zusätzlich ein Punkt (z.B.
Fabrikationsfehler) rot gefärbt wird?

Kann man sich bei vielen Möglichkeiten (bei ODER-Verknüpfungen) einen
Aspekt/eine Zeile aussuchen? (z.B. bei Anspruch nicht durchsetzbar und
Anspruch untergegangen)

Kann ich bei UND-Verknüpfungen (wenn 2 von 3 Punkten reichen, damit der
gesamte Punkt z.B. grün wird, auch den 3. Punkt rot oder grün färben und
begründen, gibt das Punkte? (z.B. bei Schaden, Kürzung um
Mitverschuldensanteil; Vote Übungsfälle: Brandgefahr bei Herstellerhaftung)

Weiß jemand, ob man die Exam- und Practice-Übungsfälle auch zwei Mal machen kann? Wenn man sie durchgeführt hat, erscheint letztendlich die ausgefüllte Struktur? Die meisten Übungsfälle habe ich bearbeitet. Ich stelle mir die Frage, welche Übungsfälle ich vor den eigentlichen Prüfungen noch machen soll, wenn ich mit den Übungsfällen vor den Online-Klausuren ziemlich fertig wäre?

Bei dem Fall "Verjüngungstinktur rein pflanzlich I" (Exam: Übungsfalle, Modul Herstellerhaftung) und bei dem Fall "Haarfärbemittel II" kann ich die Vorschau sehen. Wenn ich das Beispiel allerdings öffnen möchte, kommt die Benachrichtigung, dass der Inhalt geladen wird und der Fall öffnet sich nicht. Geht das Jemanden auch so und hat Jemand eine Lösung gefunden?

Kann man (auch bei den Online-Klausuren) auf den juristischen Meinungsstreit komplett verzichten und den Punkt grün färben ohne dass es einen Punktabzug gibt?

Bei Online-Klausuren ist es doch erlaubt, in den Konkretisierungen, Bemerkungen und bei Argumenten in Stichpunkten zu
formulieren und Abkürzungen (z.B. SE für Schadensersatz) zu verwenden, ist das korrekt? Dadurch würde man Zeit sparen und die Angaben der Studierenden wären aus meiner Sicht trotzdem eindeutig.

Soll man wahrscheinlich bei jedem Punkt (bei den Online-Klausuren und in den Übungsfällen), der in der TakeLaw-Struktur gefärbt ist, bei der Konkretisierung was dazu schreiben oder kann man bei Punkten, die offensichtlich sind (z.B. Verletzung des Beins beim Übungsfall "Oberfräse", eine Körper- und Gesundheitsverletzung) auch nur den Punkt (in diesem Bsp.) grün färben?

Das Feld "Bemerkungen" ist wahrscheinlich als Zusatzfeld für das Feld "Konkretisierung" eingefügt worden, wenn man
ziemlich viel in das Feld "Konkretisierung" geschrieben hat oder um das Ergebnis abzurunden?

Ich habe festgestellt, dass die Online-Klausuren für das Modul Herstellerhaftung ab Montag, 8.11.2021 von Montag bis Freitag von 19 bis 21 Uhr, am Samstag von 16 bis 18 Uhr und am Sonntag von 10 bis 12 Uhr angesetzt sind. Bei den
Online-Klausuren für das Modul Fallstudien zu Herstellerhaftung steht, dass diese von Montag bis Freitag von 21 bis 23 Uhr, am Samstag von 18 bis 20 Uhr und am Sonntag von 12 bis 14 Uhr stattfinden?

Ist das ein Fehler, was die Online-Klausuren für das Modul Fallstudien zu Herstellerhaftung betrifft? Von 21 bis 23 Uhr ist es doch wahrscheinlich, dass die Konzentrationsfähigkeit nachlässt. Ich kann mich erinnern, dass die Online-Klausuren zu den Modulen Handels- und Gesellschaftsrecht und Fallstudien zu Handels- und Gesellschaftsrecht an den gleichen Tagen jeweils um die gleiche Uhrzeit stattgefunden haben (Montag bis Freitag von 20 bis 22 Uhr sowie Samstag 16 bis 18 Uhr, Sonntag 10 bis 12 Uhr und an einem Samstag 20 bis 22 Uhr).

Ich habe es so verstanden, dass man nicht alle Online-Klausuren ablegen muss und pro Modul maximal 9 Online-Klausuren durchführen kann. So war die Regelung meiner Meinung nach im letzten Jahr bei den Modulen HGR und Fallstudien zu HGR. In diesem Jahr wäre es so, dass man alle 18 Online-Klausuren ablegen kann.

Ist es möglich, die Online-Klausuren an den gleichen Tagen - wie im letzten Jahr bei HGR und Fallstudien zu HGR - auf die gleiche Uhrzeit zu legen? Dann kann man zwischen Herstellerhaftung und Fallstudien zu Herstellerhaftung abwechseln und maximal 9 Online-Klausuren pro Modul durchführen?

Ich finde es sinnvoll, dass die Online-Klausuren von Montag bis Freitag von 20 Uhr auf 19 Uhr vorverlegt worden sind.

Über eine Antwort am Wochenende wäre ich sehr dankbar.



Viele Grüße
Michi87*
 
Beiträge: 2

» Fr 5. Nov 2021, 20:06

Hallo,

drei OK sind als Zulassungsvoraussetzung notwendig. Die besten fünf können zur Notenverbesserung eingesetzt werden. Insofern hilft viel immer viel.

Ich bin seit 5 Jahren fertig, insofern sind meine Erfahrungen nicht mehr ganz aktuell, aber:

Du siehst in den OK ja gleich, wie sich das Ergebnis Deiner Struktur färbt - damit hast Du (ggfs.) eine Chance zu erkennen, ob Du etwas anderes zusätzlich markieren solltest oder nicht. Ich habe immer die Kommentarfelder genutzt und dort das eingetragen, was mich zur Wertung gebracht hat = sprich ich habe aus der Aufgabenstellung zitiert. Ob es genutzt hat = keine Ahnung.

Die OK sind inhaltlich nah am Skript, insofern gibt es keine Überraschungen, wenn der Kurs gut bearbeitet ist. Viele Aufgaben erinnere ich als sehr einfach, bei einigen muss man sehr genau lesen - aber alles machbar.

Dadurch, dass nur die Besten zählen würde ich immer mitmachen, selbst wenn ich nur 10 Minuten Zeit habe.

Die Uhrzeiten sind so gewählt, um verschiedenen Arbeitszeitmodellen die Möglichkeit zu geben trotzdem teilzunehmen.

Die Prüfungen (in allen Fächern) habe ich nur auf Basis der Gesetzestexte (DTV Beck) geschrieben. Ich würde meinen, dass für den juristischen Meinungsstreit auch entsprechende Quellen notwendig sind, um den Streit auszubreiten bzw. die Positionen korrekt zu zitieren. Das klingt für mich mehr nach einer Hausarbeit als nach einer Präsenzprüfung.

Aber wie gesagt, ich bin schon ein bisschen raus..

Viel Erfolg!
Dipl.-Kfm. Thies Lesch, LL.M., Hamburg
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