WPR-Module buchen und aktivieren

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Mo 1. Jan 2018, 17:20

Hallo zusammen,
habe am 1.1.18 mit meinem LL.M. begonnen. In der Vorlesung zum HuGR heißt es, man könne die Module WPR1 und WPR2 aus dem Bachelorstudium "buchen und aktivieren". Leider habe ich nicht gefunden, wo ich dies tun kann und im HFH Web-Campus ist das Material aus dem Bachelorstudiengang offensichtlich nicht mehr verfügbar. Kann mir jemand helfen, wie ich auf WPR zugreifen kann? Vorab herzlichen Dank und allen noch ein erfolgreiches und gesundes 2018! BG
UliCre70
 
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» Di 2. Jan 2018, 10:03

Hallo,
Du kannst WPR1 und WPR2 über den OnlineHFH Channel bei YouTube anschauen.
Dazu einfach bei YouTube nach "OnlineHFH" suchen.

VG,
Daniel
Daniel K.
 
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» Di 2. Jan 2018, 20:17

Hallo Daniel, super - danke für den Tipp! VG, Uli
UliCre70
 
Beiträge: 47

» Sa 6. Jan 2018, 01:54

Die Module WPR 1-4 sind in TakeLaw nur aktivierbar nach käuflichem Erwerb. Dann bekommst du Freischaltcodes.

1 und 2 sind öffentlich (siehe Thread zuvor)

Für die Fallklausuren sind die Inhalte von 1-4 Pflicht, das solltest du drauf haben.

Ich war damals nicht sattelfest und habe alle 4 gebucht, da ich für mich leichter Prüfungsschemata und Lerninhalte erarbeiten konnte. Letztlich eine Frage deines Lernstils.

Viel Erfolg im Studium
Grüße aus München
Ludwig, LL.M.
Tooze
 
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» Mo 8. Jan 2018, 18:16

Hallo Ludwig,

danke für deine Infos. War mir nicht klar, dass man zusätzlich noch Module käuflich erwerben muss. Habe den Bachelor "normal" über die HFH gemacht und da war ja alles in den Studiengebühren inkludiert. Läuft beim LL.M. und dem Online-Studium schon alles ein wenig anders.

Denke auch, dass ich mir sämtliche Module vorsorglich anschauen werde. Sicher ist sicher.

Viele Grüße
Uli
UliCre70
 
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» Mo 8. Jan 2018, 19:37

Hallo Uli,

hab auch den "Präsenz"-Bachelor (LL.B.) der HFH noch gemacht. Momentan schieb ich grad die Fallstudien zu HGR und HUW ein wenig vor mir her, da sie auch terminlich im Frühjahr nicht reinpassen. :roll: Ich bin noch am überlegen, ob ich nicht die alten WPR-Hefte aus dem Bachelorstudium nehme und daraus lerne. Habe nämlich nicht vor noch weiteres Geld der HFH zu überweisen.

Beste Grüße
Florian
flosch
 
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» Mo 8. Jan 2018, 20:32

Hallo,

man muss sich keine Zusatzmodule dazu buchen. Alle Module, die der Masterstudiengang umfasst, sind auch in der Gebühr enthalten. Die WPR-Module stammen aus dem Online-LL.B und können zusätzlich belegt werden. Dies macht dann ggf. Sinn, wenn man Quereinsteiger ist, weil es sich um die Grundlagenmodule handelt. Man kann sich das aber auch über andere Quellen erarbeiten (wenn man will), ein Muss gibt es hier nicht. Die Module können auch dann dazu gebucht werden, wenn man noch ECTS-Punkte benötigt, dafür gehen aber auch weitere Vertiefungsmodule aus dem Masterprogramm. Die Möglichkeiten sind hier zu sehen: http://www.online-hfh.de/home/pages/stu ... ildung.php. Es sind also eher Optionen, jedoch keine Verpflichtung.

Viele Grüße
Kathleen
Kathleen
 
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» Mo 8. Jan 2018, 20:46

Zur Richtigstellung:

Ich sprach von den INHALTEN von WPR1-4, die man drauf haben muss. Wie du dir das erarbeitest ist freigestellt.

Ob du dazu die Module von der HFH buchst oder andere Quellen nutzt, ist natürlich frei.

Wenn du den Bachelor hast, müsstest du ja die Inhalte bereits vorliegen haben ?
Grüße aus München
Ludwig, LL.M.
Tooze
 
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» Mo 8. Jan 2018, 20:51

Hallo Kathleen,

aber die zusätzliche Buchung der WPR-Module aus dem Bachelor sind doch mit weiteren Kosten verbunden oder muss ich der HFH nur Bescheid geben und die WPR-Module werden dann freigeschaltet? *verwirrt*

Beste Grüße
Florian
flosch
 
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» Di 9. Jan 2018, 06:36

Hallo Florian,

Siehe Link, sie sind kostenpflichtig. Nur das Angebot auf Youtube kostet nichts.

Viele Grüße
Kathleen
Kathleen
 
Beiträge: 642

» Di 9. Jan 2018, 07:10

Wer noch ECTS-Punkte braucht und WPR 1-4 nicht schon belegt hat (zB im Bachelor), kann die kostenpflichtigen Zusatzmodule buchen und die Prüfung ablegen.

Dies ist meist dann erforderlich, wenn man aus dem Erststudium unter 210 Punkte mitbringt (Master-Studium = 90 ; Master-Grad = 300 erforderlich)

Das online-Studium bietet eine ganze Palette an Zusatzkursen an (WPR sind da nur ein Teil davon), um fehlende ECTS zu „sammeln“, aber eben gegen Aufpreis.

In meinem Fall hatte ich bereits 220 Punkte und habe mir 1-4 freiwillig kostenpflichtig dazugebucht, um den Stoff zu erarbeiten. Die Prüfungen habe ich nicht abgelegt.
Grüße aus München
Ludwig, LL.M.
Tooze
 
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» Mi 10. Jan 2018, 11:45

Hallo Community,

In dem Modul HuGR gibt es einen Hinweis auf die Module WPR 1-4.
Dazu folgendes: Studierende im Master Wirtschaftsrecht online müssen Vorkenntnisse in diesen Modulen vorweisen können. Wenn Sie zuvor den Bachelor Wirtschaftsrecht, egal ob online oder präsenz, abgeschlossen haben, sollten Sie damit keine Probleme haben. Sollten Sie zuvor ein anderen Studiengang (nicht-juristisch) absolviert haben, dann sollten Sie die wichtigsten juristischen Inhalte (WPR1-4) vor Beginn des Studium als Zertifikat, oder im Alleingang durcharbeiten.
In den Prüfungen zu den Modulen HuGR, FS HuGR, UWG, FS UWG sowie in vielen Vertiefungsmodulen werden die Kenntnisse (Vertrag, Schuldverhältnisse, Eigentumsrechte, AGB, etc.) aus diesen Modulen vorausgesetzt. Um dies im Vorfeld abzuprüfen nehmen einige Online-Klausuren auf diese Inhalte Bezug.
Natürlich sind Sie in Ihrem Studium frei und können sich auch ohne diese Kenntnisse zur Prüfung anmelden. Es bleibt Ihnen überlassen.
Der Hinweis auf die Module WPR 1 und 2 bei YouTube ist natürlich noch aktuell.
gez. Mario Landeck
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