» Sa 3. Feb 2018, 15:40
Hallo Yasmin,
die gleiche Frage habe ich mir auch gestellt und deswegen mal bei der HFH nachgefragt.
Folgende Antwort habe ich erhalten.
"In einigen Modulen werden darüber hinaus Online-Klausuren (= Vorprüfungsleistungen) angeboten, die Sie am heimischen PC absolvieren können. Aber nur in den beiden Klausurenkursmodulen K1O und K2O ist die Teilnahme an den Onlineklausuren verpflichtend. Denn nur in diesen Modulen wird zusätzlich zur Prüfungsleistung eine (unbenotete) Studienleistung verlangt. Um die Studienleistung zu erbringen, muss man erfolgreich an mindestens 3 Online-Klausuren teilgenommen haben.
Um die Studienleistung in einem Modul zu erbringen, können Sie unabhängig vom Termin der schriftlichen Prüfung an einem Vorprüfungsturnus teilnehmen, theoretisch z. B. auch ein Jahr nachdem Sie die Klausur oder HA geschrieben haben.
Zur Notenverbesserung können die Ergebnisse der Vorprüfungsleistungen nur dann herangezogen werden, wenn Sie erfolgreich an mindestens drei Online-Klausuren in dem Turnus unmittelbar vor der Prüfungsleistung (Klausur oder HA) teilgenommen haben (vgl. Prüfungsordnung § 4).
Über den Start der jeweiligen Onlineklausuren werden Sie auch über die T@keLaw-Plattform informiert, unter dem Reiter NEWS im Kalender.
Es ist kein Problem an den Onlineklausuren nach der Prüfung teilzunehmen, denn die Studienleistung (= erfolgreiche Teilnahme an den Onlineklausuren) können Sie jederzeit erbringen. Nur eine Verbesserung der Modulnote ist so nicht mehr möglich.
"
Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.