Online-Klausuren KLAUSURENKURS 1

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Do 1. Sep 2016, 09:08

Bei mir hat sich eine Frage bezüglich der Prüfung "Klausurenkurs 1" ergeben.
Angegeben wird, dass vorab in T@keLaw 3 "Online-Klausuren" absolviert werden können.

Ist die vorherige Teilnahme an diesen "Online-Klausuren" speziell im Modul "Klausurenkurs 1" verpflichtend oder ist dies ein rein freiwilligen Angebot, wie bei den anderen Modulen auch.

Grüße vom Bodensee, Naina
naina
 
Beiträge: 14

» Do 1. Sep 2016, 12:08

In KK1 und KK2 sind die OKs Pflicht
LG Silke
Hamburg
MerciHH
 
Beiträge: 6
Wohnort: Hamburg

» Fr 2. Sep 2016, 08:27

Hallo naina,

im Bachelor WR online an der HFH sind müssen Sie in den Modulen Klausurenkurs 1 und Klausurenkurs 2 eine VORprüfungsleistung erbringen. Diese erbringen Sie, in dem Sie an den Online-Klausuren teilnehmen und mind. 3 dieser Online-Klausuren mit 4,0 oder besser bestehen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Sie nicht an allen 18 teilnehmen müssen. Bei der Teilnahme an 6-12 Online-Klausuren sind in der Vergangenheit sehr gute Ergebnisse erzielt worden.

Im Master WR Online an der HFH betrifft das sie Module HuGR, FS HuGR, UWG sowie FS UWG.

Im Bachelor WR online an der HS-Wismar (WINGS GmbH) ist die Teilnahme an den Online-Klausuren freiwillig.
gez. Mario Landeck
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