» Fr 29. Jul 2016, 15:01
zu Beginn des Studiums ist die Anschaffung des Palandts nach meiner Einschätzung kontraproduktiv. Warum?
Der Palandt gibt Antworten auf Zweifelsfragen, die über die Auswertung von Literatur und Rechtsprechung erfolgt en. Der Rechtsanwender kann deshalb im Palandt nachsehen, was die Literatur und die Rechtsprechung für "richtig" hält. Wer den Palandt benutzt, sucht Antworten, und wird dort auch fündig. Gleichzeitig wird der Leser des Palandt jedoch zum Empfänger einer Botschaft und darf selbstverständlich akzeptieren, was als "richtig" nachzulesen ist. Im Studium versuchen wir dagegen, ersteinmal zu lernen, SELBST zu denken. Die Studierenden können das viel besser, als sie es sich selbst zutrauen. Darum plädiere ich dafür, zunächst Selbstvertrauen aufzubauen. Wer unter diesem Aspekt den Palandt nur als Nachtisch verwendet, macht aber auch nichts falsch. Der Palandt ist kein Teufelswerk, sondern ein bewunderswerter und nützlicher BGB-Kommentar. Für die ersten Semester aber ist er aus den beschriebenen Gründen ambivalent einzuschätzen.
Es gibt aber noch einen zweiten Aspekt: Der Palandt enthält - manchmal etwas schwierig zu entdecken - eigentlich eine Struktur der Tatbestandsvoraussetzungen und erklärt diese auch. Hier sehe ich den juris-Kommentar zunächst jedoch im Vorteil, weil der Palandt aus verschiedenen Gründen manchmal schwierig zu lesen ist. Eine Schwierigkeit besteht in der Komplexität der Informationen. Der Anspruch des Palandt´ besteht ja gerade darin, möglichst viele Sonderfälle abzubilden und darauf Antworten zu geben. Darunter leider notwendigerweise die Übersichtlichkeit.
Nach meiner Erfahrung leiden die ersten Jahre im Studium nicht an einem Mangel an Informationen. Die Schwierigkeit der Studierenden besteht eher darin, die angebotenen Informationen auch zu "verdauen".
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -