Palandt Kurzkommentare nützlich oder gar nötig?

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Fr 29. Jul 2016, 10:30

Hallo zusammen,

inwieweit ist der Palandt Kurzkommentar nützlich oder gar nötig für unser Studium?

Klar, in der Klausur nicht zugelassen. Also daheim nutzen. Bring es mich weiter oder verwirrt es eher nur, dass man zu stark in den Details dann ist?

Wie sind Eure Erfahrungen?

Gruß

Alex
der_alex
 
Beiträge: 66
Wohnort: Groß-Gerau (Hessen, Nähe Frankfurt)

» Fr 29. Jul 2016, 15:01

zu Beginn des Studiums ist die Anschaffung des Palandts nach meiner Einschätzung kontraproduktiv. Warum?
Der Palandt gibt Antworten auf Zweifelsfragen, die über die Auswertung von Literatur und Rechtsprechung erfolgt en. Der Rechtsanwender kann deshalb im Palandt nachsehen, was die Literatur und die Rechtsprechung für "richtig" hält. Wer den Palandt benutzt, sucht Antworten, und wird dort auch fündig. Gleichzeitig wird der Leser des Palandt jedoch zum Empfänger einer Botschaft und darf selbstverständlich akzeptieren, was als "richtig" nachzulesen ist. Im Studium versuchen wir dagegen, ersteinmal zu lernen, SELBST zu denken. Die Studierenden können das viel besser, als sie es sich selbst zutrauen. Darum plädiere ich dafür, zunächst Selbstvertrauen aufzubauen. Wer unter diesem Aspekt den Palandt nur als Nachtisch verwendet, macht aber auch nichts falsch. Der Palandt ist kein Teufelswerk, sondern ein bewunderswerter und nützlicher BGB-Kommentar. Für die ersten Semester aber ist er aus den beschriebenen Gründen ambivalent einzuschätzen.

Es gibt aber noch einen zweiten Aspekt: Der Palandt enthält - manchmal etwas schwierig zu entdecken - eigentlich eine Struktur der Tatbestandsvoraussetzungen und erklärt diese auch. Hier sehe ich den juris-Kommentar zunächst jedoch im Vorteil, weil der Palandt aus verschiedenen Gründen manchmal schwierig zu lesen ist. Eine Schwierigkeit besteht in der Komplexität der Informationen. Der Anspruch des Palandt´ besteht ja gerade darin, möglichst viele Sonderfälle abzubilden und darauf Antworten zu geben. Darunter leider notwendigerweise die Übersichtlichkeit.

Nach meiner Erfahrung leiden die ersten Jahre im Studium nicht an einem Mangel an Informationen. Die Schwierigkeit der Studierenden besteht eher darin, die angebotenen Informationen auch zu "verdauen".
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
Beiträge: 1168

» Fr 29. Jul 2016, 20:00

Hallo,

ich habe mir einen Palandt erst für meine Thesis geholt, um Quellen und zitierfähige Gedankengänge zu gewinnen. Davor habe ich den Palandt in keinem Kurs und in keiner Prüfung vermisst.

VG
Thies
Dipl.-Kfm. Thies Lesch, LL.M., Hamburg
https://www.linkedin.com/in/thieslesch/
https://www.xing.com/profile/Thies_LeschLLM/cv
http://vertriebsmanagement.blog
Benutzeravatar
TLesch
 
Beiträge: 491
Wohnort: Hamburg

» Di 2. Aug 2016, 15:54

Sobald es darum geht, eine juristische Hausarbeit zu verfassen - das ist bei den Wirtschaftsjuristen gegen Ende des 4. Semesters der Fall - , sollte mit einem Kommentar, aber nicht nur mit einem Kommentar, gearbeitet werden. Den Umgang mit einem solchen Werk erst bei der Abschluss-Arbeit zu üben, ist meines Erachtens zu spät.
1101734
 
Beiträge: 1

» Mi 7. Sep 2016, 14:26

Hilfreich ja, notwendig nein.
Ich würde eher einen Beck Online Zugang empfehlen, mit dem man dann Zugriff auf diverse Kommentare (u. a. BeckOK,MüKo, Jauernig, etc.) hat. Spätestens für die Hausarbeit WPR 4 (sofern man sie den wählt) ist das wohl unerlässlich.
Hannover
Christian_M
 
Beiträge: 197


Zurück zu T@keLaw User Forum



cron