» Sa 12. Mär 2016, 15:01
Hallo und willkommen im Studium,
falls Du es noch nicht gesehen hast, hier (
viewtopic.php?f=4&t=3296) gibt es eine Übersicht über die Strukturelemente, die den Einstieg erleichtern kann.
Zu Deiner Frage: Anders ist es, weil es wie eine Negation wirkt bzw. technisch gesehen eine ist. Bestätigst Du das Vorliegen eines Contra-Argumentes, dann muss sich dieses rot färben. Grünfärbungen deuten darauf hin, dass z. B. das Eintreten einer bestimmten Rechtsfolge befördert wird, rot Gefärbtes hingegen verhindert dies. Prüfst Du also das Vorliegen eines bestimmten Tatbestandsmerkmals und findest nur ein Contra-Argument, dann liegt dieses Tatbestandsmerkmal nicht vor, färbt sich also auch rot und die hiervon abhängige Rechtsfolge kann nicht eintreten (auch rot).
Vielleicht ist es jetzt klarer?
Viele Grüße
Kathleen