Hallo,
ich habe mein erstes Gutachten geschrieben...könnt ihr mir bitte Feedback geben?
Bzw. ein paar Tipps, was ich verbessern kann? Oder bin ich auf dem falschen Pfad?
Danke vorerst für eure Hilfe...
Hier die Angabe:
§ 823 I Pyjamaparty und Herzinfarkt
L hilft als Student bei der Programmierung der Hochschul-Website. Sein Auftrag besteht darin, in möglichst origineller Weise Gestaltungselemente einzufügen, die Studierende anspricht. Dabei gelingt es ihm in die Software eine Photomontage einzuprogrammieren, so dass jeden Mittwochmorgen zwischen 8:00 und 9:00 Uhr auf der Homepage der Hochschule der Rektor R unrasiert im Schlafanzug zu sehen ist und mit einer launigen Begrüßung die Frühaufsteher willkommen heißt. Erst vier Wochen später erfährt der R davon, als seine Frau im Supermarkt auf das unmögliche Benehmen ihres Mannes angesprochen wird. Inzwischen hat die Seite bereits Kultstatus und die Zugriffszahl hat sich um das 12-fache erhöht.
R sieht sich in seiner Würde verletzt und regt sich über den Vorfall so auf, dass er ärztlicher Betreuung bedarf. Die Kosten betragen 1200,- €.
Hat R einen Anspruch auf SE gegen L aus § 823 Abs. 1 BGB ?