Fragen eines Neulings

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» So 23. Aug 2015, 19:18

Hi,

ich habe mich für den LL.M.-Studiengang eingeschrieben, muss allerdings gestehen, dass ich gerade doch wieder etwas ins Grübeln komme, ob ich evtl. die 14-Tage-Widerrufsfrist nutzen soll, nachdem ich mir nun die ersten Vorlesungen zum Handels- und Gesellschaftsrecht angehört habe.

Vielleicht kann mir hier ja jemand ein paar Einschätzungen geben. Zum einen stört mich schon jetzt etwas die m.E. doch sehr ausgeprägte Fokussierung auf Take-Law. Grundsätzlich finde ich so ein strukturiertes, transparentes Medium nicht schlecht, um rechtliche Zusammenhänge zu verdeutlichen (zumal ich anscheinend einer der wenigen Mathematk-affinen Juristen bin - d.h. eigentlich bin ich Wirtschaftswissenschaftler mit einigen Semestern Jura, die ich nebenher an der Uni studiert habe). Allerdings hätte ich, nachdem ich mir nun einige Kapitel zu der Vorlesung angeguckt habe, doch etwas mehr "klassisches" Jura erwartet. Im Übrigen - und das wäre eine erste Frage - funktionieren die Aufgaben / Übungen, zu denen man in den Vorlesungen ermuntert wird, bei mir teilweise gar nicht - könnte das daran liegen, dass ich offiziell erst am 1.9. das Studium beginne? (andererseits funktionieren die Vorlesungen an sich aber einwandfrei)

Zudem würde mich sehr interessieren, wie ich mir später die Klausuren konkret vorzustellen habe. Dort wird es ja vermutlich doch darum gehen, rechtswissenschaftliche Gutachten zu schreiben. Gibt es da dann einen einzelnen Fall, den es zu bearbeiten gilt, oder wird dort auch Fachwissen direkt abgefragt? Mein "Problem" ist so ein bisschen, dass ich - neben meinem Vollzeit-Job - ehrlich gesagt nicht so wahnsinnig viel Zeit habe und mein Entschluss, dieses Fernstudium aufzunehmen, auch auf der Hoffnung gründete, mein (jedenfalls an der Uni) extrem schnelles Lernen nutzen zu können. Nun habe ich aber doch den Eindruck, dass die Vorlesungen teilweise sehr detailversessen aufgebaut sind und man, um diese vollständig zu hören, doch eine ganz schön lange Zeit braucht. Ich gebe zu, an der Uni war ich jemand, der teilweise Klausuren auf der Grundlage eines Lehrbuchs geschrieben hat, weil es mir in den Vorlesungen einfach zu langsam voranging.

Und - erst mal letzte Frage - wie sehr wird gerade bei den Klausuren auf das konkrete Vorwissen aus den Bachelor-Modulen abgestellt? Mein Vorwissen stammt nun eben aus einem Jura-Grundstudium an einer Uni - die Grundlagen aus den allgemeinen Rechtsbereichen kenne ich also und z.B. Gesellschaftsrechts-Grundlagen kenne ich spätestens durch meine Arbeit, aber ich kann eben nicht einschätzen, was genau hier in den Bachelor-Modulen alles thematisiert wurde.

Wäre für alle Antworten / Meinungen etc. dankbar.

Viele Grüße
Sam
Sam1982
 
Beiträge: 1

» Mo 24. Aug 2015, 14:22

Hallo Sam1982,

willkommen im Online-Studiengang.
Die ersten Tage im Studiengang sind immer etwas spezielles. Ich kann Ihnen empfehlen, dass Sie mit dem freiwilligen Modul 'Grundlagen des Rechts' starten. Dieses Modul können Sie sich unter myT@keLaw selbst freigeben. Dort ist der Umgang mit den Strukturen noch einmal ganz in Ruhe erklärt. Auch wie man aus den Strukturen dann zum juristischen Gutachten kommt ist dort über die 'Säcketheorie' verdeutlicht.
In Handels- und Gesellschaftsrecht stehen die Srukturen sehr weit im Vordergrund. Gern können Sie aber auch einen Blick in die weiteren Module wagen. Die Freischaltung der Module unter myT@keLaw bindet Sie an nichts. Sie können sich also ganz in Ruhe einen Überblick verschaffen, was Sie in den nächsten Monaten erwartet.
Abraten würde ich von einer voreiligen Reaktion gegenüber den neuen Methoden. Die meißten Studierenden benötigen 2-5 Monate um sich in die neuen Techniken und Methoden einzuarbeiten. Eine genaue Einschätzung kann innerhalt weniger Tage also noch nicht getroffen werden. Wenn Sie schon Jura-Vorwissen von der Uni haben, wird sich die Einarbeitungszeit aber sicher verkürzen.
In den Klausuren werden in den juristischen Modulen hauptsächlich Fälle gutachterlich zu lösen sein. In den betriebswirtschaftlichen Modulen werden Fragen zu beanrtworten sein.
Der Autor des Moduls Handels- und Gesellschaftsrecht hat in seiner Vorlesung auf Übungen hingewiesen die im Nachhinein durch andere ersetzt oder gestrichen wurden. Sie sind für die Modul-Prüfung nicht mehr relevant und können von Ihnen übersprungen werden.

Spezielle Fragen können Sie gern hier in der T@keLaw Community stellen. Wir unterstützen Sie gern bei Ihrem Studium.
Bitte tragen Sie sich in der T@keLaw Community noch in Ihre Gruppe (Master WR online an der HFH) ein, damit Sie Zugriff auf die modulbezogenen Diskussionen erhalten. Weitere Infos dazu unter Willkommen in der T@keLaw Community.
gez. Mario Landeck
Administrator T@keLaw-Community
Systembetreuer T@keLaw+ Lernplattform
teach-audio Verlag
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M. Landeck
 
Beiträge: 1654
Wohnort: teach-audio Verlag

» Mo 24. Aug 2015, 16:36

Hallo Sam1982,

ich versuche dich mal kurz etwas zu ermuntern, auch wenn aus Sicht eines Bachelor-Studenten.

1.
Es besteht keine Pflicht, die Vorlesungen zu hören. Du kannst auch einfach mit einem Lehrbuch lernen ;)
Den groben Überblick, was in den Vorlesungen dran kommet, kannst du in der Regel anhand der jeweiligen Gliederrungspunkte sehen. Meine Erfahrung ist bisher jedoch, dass die Vorlesungen nicht unendlich lange dauern. Selbst wenn man ausführlich mitschreibt, habe ich zum kompletten Durchhören bislang nicht länger als 1,5 Wochen (bei 2+ Std. je Tag) gebraucht. Ansonsten ist TL m.E. schon (zurecht) darauf konzipiert, es Studienanfängern nicht allzu schwer zu machen. Mit Vorwissen ist es immer alles erstmal.... anders ;)

2.
Die Klausuren in den juristischen Fächern bestehen, wie du schon sagtest, hauptsächlich aus der Erstellung von Gutachten.

3.
Mit dem Jura-Grundstudium dürftest du eig. keine Probleme haben.

4.
Um den Hinweis von Hrn. Landeck mit dem Modul Grundlagen des Rechts aufzugreifen. Lass dich von der darin vermittelten Säcketheorie nicht verwirren, du kannst die Gutachten auch weiterhin so schreiben, wie an der Uni gelernt.

Ansonsten denke ich, dass du in keinem anderen Masterstudiengang eine ähnliche Flexibilität erfahren wirst, wie hier ;)
Hannover
Christian_M
 
Beiträge: 197

» Di 25. Aug 2015, 10:11

Ich danke für die Frage, weil sie Gelegenheit bietet, den Start ins Studium mit unrichtigen Vorstellungen zu vermeiden.

Im Masterstudium geht es nicht ums Auswendiglernen, sondern um die Kompetenz, komplexe Problemstellungen zu bewältigen. Wer den Abschluss LL.M. anstrebt darf davon ausgehen, dass auch die Grundlagen des Rechts beherrscht werden müssen. Soweit dies durch ein Vorstudium noch nicht geschehen ist, bieten die Brückenkurse Gelegenheit, sich einzuarbeiten. Zur Methode des Rechts wird empfohlen, das Modul Grundlagen des Rechts anzuhören und dort insbesondere die Kapitel zur juristischen Kommunikation zur Kenntnis zu nehmen. Die sog. Säcketheorie beschreibt, wie das juristische Gutachten unabhängig vom jeweiligen Fachmodul aufgebaut ist. Das sollte man verstanden haben und konsequent anwenden können. Das ist vor allem für diejenigen von Vorteil, die keine Erfahrung mit dem juristischen Gutachtenstil haben und schnell und vor allem sicher eine Grundlage erhalten wollen, es richtig zu machen. Diejenigen, die vorher schon Jura studiert haben, brauchen diese Hilfe vielleicht nicht, sind dagegen mitunter aber auch überrascht zu erfahren, dass sie in der Vergangenheit etwas Falsches eingeübt haben, weil sie beim Erstellen von Rechtsgutachten die Logik der Begründung nicht ausreichend beachtet haben. Worte ersetzen eben nicht notwendig klare Denkstrukturen. Darum zeigt die Säcketheorie, wie es für die Prüfung erfolgreich funktioniert.

Damit wird schon die Frage der Prüfung angesprochen.

Immer geht es darum, einen Fall zu lösen. Dazu wird positives Wissen benötigt (lernen), welches in den Vorlesungen vorgestellt und erklärt wird, und eine juristische Lösungskompetenz, die vor allem mit der juristischen Methode zu tun hat und Verständnis der rechtlichen Zusammenhänge voraussetzt. T@keLaw ist die Methode, diese Zusammenhänge anschaulich zu machen. Dazu gehören auch die logische Komponenten, mit der einzelne Tatbestandsvoraussetzungen miteinander verknüpft sind. Wer die logische Komponente in einer Norm nicht analysieren kann, wird nicht in der Lage sein, systematische Begründungen für Lösungsentscheidungen zu entwerfen.

Die sog. traditionelle Lehre in Universitäten geht nur rudimentär auf die Methode ein und widmet sich überwiegend der Behandlung des materiellen Rechts. In diesem Online-Studium wird die juristische Methode dagegen als wichtige Grundlage betrachtet, weil sie den entscheidenden Schlüssel für ein zeitsparendes und erfolgreiches Studium darstellt. Wer etwa die angebotenen Normenstrukturen lernt und die Methode beherrscht, sie der Lösung eines Falles zugrunde zu legen, kann in wesentlich kürzerer Zeit das gesamte Curriculum eines Fachmoduls beherrschen.
Ein zweiter wesentlicher Aspekt für den Einsatz von T@keLaw ist die Chancengleichheit für alle Masterstudierenden unabhängig von ihrer Vorbildung. Mit der Beherrschung der juristischen Methode, die durch T@keLaw abgebildet wird, besteht kein Nachteil im Studium gegenüber denjenigen Studierenden, die vorher eine Qualifikation im Bereich Recht abgelegt haben. Gerade das Modul Handels- und Gesellschaftsrecht ist darauf ausgerichtet, die Gruppe der Quereinsteiger nicht zu benachteiligen und ihnen die Zeit zu geben, sich parallel mit den Grundlagen-Rechtsmodulen vertraut zu machen. Das führt zur Frage der materiell-rechtlichen Voraussetzungen für das Masterstudium Wirtschaftsrecht:

Ein Master-Abschluss im Bereich Recht ohne die Grundkenntnisse zum BGB-AT, Schuldrecht AT und BT sowie Sachenrecht ist nicht denkbar. Gleichwohl sind diese Module nicht Gegenstand des Masterstudiums, können aber als Kurse WPR1 – WPR4 freiwillig dazu gebucht werden. Das Methodenmodul GdR steht dagegen allen Teilnehmern kostenlos zur Verfügung. Abhängig von dem Vorwissen kann es sinnvoll sein, von diesen Angeboten Gebrauch zu machen.

In den beiden Fallstudien-Modulen werden die Kenntnisse aus dem BGB-AT, dem Schuldrecht und dem Sachenrecht mittelbar Gegenstand der Prüfung sein. So kann jeder für sich selbst entscheiden, ob und wenn ja welche Brückenkurse zur Vorbereitung benutzt werden. Alternativ ist jedes Lehrbuch aus dem entsprechenden Rechtsbereich geeignet, eine entsprechende Vorbereitung zu ermöglichen.

Ich wünsche allen neuen Studierenden einen guten Einstieg in das Studium und nicht nur guten Erfolg, sondern auch viel Freude und interessante Kontakte zu den Kommilitonen.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
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