Hi,
ich habe mich für den LL.M.-Studiengang eingeschrieben, muss allerdings gestehen, dass ich gerade doch wieder etwas ins Grübeln komme, ob ich evtl. die 14-Tage-Widerrufsfrist nutzen soll, nachdem ich mir nun die ersten Vorlesungen zum Handels- und Gesellschaftsrecht angehört habe.
Vielleicht kann mir hier ja jemand ein paar Einschätzungen geben. Zum einen stört mich schon jetzt etwas die m.E. doch sehr ausgeprägte Fokussierung auf Take-Law. Grundsätzlich finde ich so ein strukturiertes, transparentes Medium nicht schlecht, um rechtliche Zusammenhänge zu verdeutlichen (zumal ich anscheinend einer der wenigen Mathematk-affinen Juristen bin - d.h. eigentlich bin ich Wirtschaftswissenschaftler mit einigen Semestern Jura, die ich nebenher an der Uni studiert habe). Allerdings hätte ich, nachdem ich mir nun einige Kapitel zu der Vorlesung angeguckt habe, doch etwas mehr "klassisches" Jura erwartet. Im Übrigen - und das wäre eine erste Frage - funktionieren die Aufgaben / Übungen, zu denen man in den Vorlesungen ermuntert wird, bei mir teilweise gar nicht - könnte das daran liegen, dass ich offiziell erst am 1.9. das Studium beginne? (andererseits funktionieren die Vorlesungen an sich aber einwandfrei)
Zudem würde mich sehr interessieren, wie ich mir später die Klausuren konkret vorzustellen habe. Dort wird es ja vermutlich doch darum gehen, rechtswissenschaftliche Gutachten zu schreiben. Gibt es da dann einen einzelnen Fall, den es zu bearbeiten gilt, oder wird dort auch Fachwissen direkt abgefragt? Mein "Problem" ist so ein bisschen, dass ich - neben meinem Vollzeit-Job - ehrlich gesagt nicht so wahnsinnig viel Zeit habe und mein Entschluss, dieses Fernstudium aufzunehmen, auch auf der Hoffnung gründete, mein (jedenfalls an der Uni) extrem schnelles Lernen nutzen zu können. Nun habe ich aber doch den Eindruck, dass die Vorlesungen teilweise sehr detailversessen aufgebaut sind und man, um diese vollständig zu hören, doch eine ganz schön lange Zeit braucht. Ich gebe zu, an der Uni war ich jemand, der teilweise Klausuren auf der Grundlage eines Lehrbuchs geschrieben hat, weil es mir in den Vorlesungen einfach zu langsam voranging.
Und - erst mal letzte Frage - wie sehr wird gerade bei den Klausuren auf das konkrete Vorwissen aus den Bachelor-Modulen abgestellt? Mein Vorwissen stammt nun eben aus einem Jura-Grundstudium an einer Uni - die Grundlagen aus den allgemeinen Rechtsbereichen kenne ich also und z.B. Gesellschaftsrechts-Grundlagen kenne ich spätestens durch meine Arbeit, aber ich kann eben nicht einschätzen, was genau hier in den Bachelor-Modulen alles thematisiert wurde.
Wäre für alle Antworten / Meinungen etc. dankbar.
Viele Grüße
Sam