Fallbearbeitung Silvesterfall aus KK1

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Sa 16. Mai 2015, 09:54

Hallo,

bei der Fallbearbeitung zum Silvesterfall aus dem Kurs KK1, stellt sich mir folgende Frage:

Ist die Versicherungsprämie ein Rechtsgut nach §823 BGB?
Und wenn nicht, kann das Gutachten auch weiter geschrieben werden mit dem Hinweis, dass das Eigentum mit dem Reetdach beschädigt wurde?

Kann mir hierbei bitte einer helfen?

vielen Dank.

Gruß Anne
Anne
 
Beiträge: 6

» Sa 16. Mai 2015, 11:53

Hallo Anne,

welchen Fall meinst du? Unter "exam" kann ich so einen Fall nicht finden.

Lieben Gruß,
Tayfun
Tayfun
 
Beiträge: 75

» Sa 16. Mai 2015, 15:15

hallo Anne,

Die Feuerversicherungsprämie ist kein Rechtsgut. Wie du gesagt hast das Rechtsgut, das beschädigt wurde, ist das Reetdach (also Eigentum bejahen).
die Erhöhung der Prämie ist nur die Konsequenz bzw. die Erfolg der Beschädigung (Verletzungserfolg).

Es ist wie bei der Versicherung deines Autos oder Motorads.
Das Eigentum ist das Auto und die Erhöhung der Versicherung (bonus malus) wegen eines Unfalls ist die Erfolg des Unfalles.

ich hoffe deine Frage beantwortet zu haben

vg

Chiara
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Chiara Coletti
 
Beiträge: 6

» So 17. Mai 2015, 09:03

@Chiara: Du hast zwar grundsätzlich Recht, ABER wenn das Dach das Rechtsgut ist, kann für die Anspruchsprüfung nicht die Versicherungsprämie der Verletzungserfolg sein! Sondern eben das kaputte Dach ;)
Hannover
Christian_M
 
Beiträge: 197

» So 17. Mai 2015, 20:57

@ Christian : ja du hast vollkommen Recht :oops:
Dann muss aber die Erhöhung der Versicherungsprämie als Schaden betrachtet sein oder?


Chiara
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Chiara Coletti
 
Beiträge: 6

» Di 19. Mai 2015, 18:43

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Hilfe, hat mir sehr geholfen :)
Anne
 
Beiträge: 6


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