Schock: Online-Klausuren "mangelhaft"

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» So 26. Apr 2015, 11:31

Hallo,

es wäre schön, wenn ich von den höheren Semestern eine Rückmeldung in Bezug auf die OK's bekommen könnte:

Ich habe an 3 OK's teilgenommen.
Meine 3 Klausuren wurden mit mangelhaft bewertet.

Ich habe das Gefühl, dass die schlechte Benotung aufgrund einer falschen Bedienung der Struktur in TakeLaw zustande gekommen sein könnte.

Die Fälle in GDR praktice habe ich meist mit 1.5 bis 3.5 abgeschlossen.
Warum die Leistungen bei den OK's so schlecht sind, kann ich mir beim besten Willen gerade nicht erklären.

Kann es sein, dass es falsch war, jeden Punkt in der OK's als richtig oder falsch zu bewerten? Ich habe keinen Punkt ausgelassen, somit jeden Punkt und Unterpunkt bewertet. Ich bis in die tiefsten Tatbestandsmerkmalen hineingetaucht und aber alles wie gesagt bewertet. War das falsch?

Ich war etwas unsicher, ob ich auch Punkte ungefärbt lassen kann / muss.
Ist es nicht so, dass etwas als nicht "berücksichtigt" gilt, wenn man es ungefärbt lässt?

Ist es denkbar, dass man durch eine 'falsche Bedienung' oder gar keine Bedienung eine schlechtere Benotung erhält?

Ich würde mich gerne noch einmal damit auseinandersetzen, wie TakeLaw richtig bedient wird. Gibt es irgendwo eine Abhandlung, in der genau steht, wie man technisch vorgehen muss? Grün wenn man einverstanden ist, nicht färben, wenn es nicht relevant ist... Würde gerne sicher gehen, dass ich zumindest richtig bediene. Dann kann ich sicher sein, dass meine Leistung auch wirklich mangelhaft ist, sonst stelle ich das in Frage.

Würde mich über ein Feedback sehr freuen.
VG
Michael

Braunschweig
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MichaelZ.
 
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» So 26. Apr 2015, 13:36

Hallo Michael,

ich hoffe, dass sich noch Kollegen vom Bachelorstudiengang finden, die Dir auch auf Deine Fragen antworten.

Das Thema mit der "Wie färbe ich in Takelaw richtig?" hatten wir im Masterstudiengang auch:-). Daher versuche ich mal meine Kenntnisse bzw. Erfahrungen weiterzugeben.

Ja, die 5.0 ist wohl definitiv darauf zurückzuführen, dass Du alles gefärbt hast. Das ist in Takelaw ein sogenannter "KO-Fehler". Die Idee dahinter ist, dass Du Dich in Takelaw - ebenso wie bei der klassischen juristischen Wertung - auf die problematischen Punkte "stürzen" sollst. Nur diese verdienen einen nähere Betrachtung und damit eine "Färbung". Die unproblematischen Tatbestandsvoraussetzungen sind evident, d.h. werden in Takelaw weiß gelassen, da man hier in der juristischen Prüfung auch nur einen dürren Satz darüber verlieren würde.

Der Studienführer beim Bachelor und die auch für uns Masterstudenten freigeschaltete Vorlesung Grundlagen des Rechts war für mich eine hilfreiche Quelle wie man mit Takelaw umgeht. Vielleicht hilft Dir auch einfach eine Diskussion und Erläuterung mit Mitstudenten.

Viele Grüße
Karin
karin_erika
 
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» So 26. Apr 2015, 18:54

Hier ist eine sofortige Korrektur der Mitteilungen erforderlich:

Gefärbt wird alles, was für die Begründung der Entscheidung relevant ist. Was nicht relevant ist, darf auch nicht angesprochen werden.

Innerhalb der relevanten Voraussetzungen besteht eine Unterscheidung zwischen denen, die problematisch sind und deshalb mit Pro- und Contraargumenten entschieden werden müssen und jenen, die eine evidente Entscheidung tragen, es also keine Notwendigkeit gibt, Argumente anzubringen.

ALLE relevanten Voraussetzungen werden gefärbt, aber die problematischen werden entweder mit Argumenten untersetzt oder zumindest mit einem gelben Problempunkt gekennzeichnet (wie das funktioniert, wird in GdR erklärt). Also noch einmal ganz deutlich: Sowohl problematische als auch evidente Voraussetzungen werden entschieden und damit gefärbt, solange sie für die Begründung der Entscheidung relevant sind. Nur Überflüssiges wird nicht angesprochen. Es hängt aber von der jeweiligen Aufgabenstellung, also dem Sachverhalt, ab, welche Voraussetzungen relevant sind und welche nicht. Und es hängt von den getroffenen Wertungen ab, denn wenn notwendige Tatbestandsvoraussetzungen (das sind diejenigen, die in UND-Kombination stehen) verneint wurde, dann sind die folgenden Voraussetzungen irrelevant, weil das negative Ergebnis bereits feststeht. Die juristische Entscheidung ist damit ein sehr dynamischer Prozess, der gut geplant sein will. Deshalb trainieren wir ja mit Hilfe der Strukturen.

Die Online-Klausuren unterliegen KEINER milden Bewertung. Hier werden ernsthafte Fehler als sog. K.O.-Fehler sofort mit der Wirkung 5,0 für die Klausur berücksichtigt. Dafür gibt es immerhin 18 OK-Angebote vor jeder Präsenzklausur, damit auch bei einem engen Terminkalender eine ausreichende Trainingsmöglichkeit besteht und die Präsenzprüfung notfalls verschoben werden kann, wenn die Unsicherheiten noch zu groß sind. Wer nur an wenigen Online-Klausuren teilnimmt muss schon ziemlich fehlerfrei arbeiten, um in den Vorteil guter Vornoten zu kommen.

Auf jeden Fall ist es ein Kardinalfehler, in einer Klausurlösung alle möglichen Tatbestandsvoraussetzungen ansprechen zu wollen. Insbesondere bei ODER-Strukturen ist oft eine Auswahl der sinnvollen Wertungen gefragt. Außerdem ist es falsch, weiterzuprüfen, wenn die für eine Entscheidungsbegründung erforderlichen Wertungen bereits getroffen wurden (s.o.). Alles das wird aber ausführlich im Kurs GdR angesprochen und geübt. Für Quereinsteiger im Bereich Masterstudium ist deshalb dieses Modul auch kostenlos freischaltbar. Diejenigen, die bereits den Bachelor mit der T@keLaw-Methode abgelegt haben, benötigen diese Unterstützung nicht, es sein denn, es besteht der Wunsch, sich noch einmal die Grundlagen ins Gedächtnis zu rufen (z.B. Säcketheorie zur Formulierung des Gutachtenstils).

Ich hoffe, jetzt ist die Angelegenheit klarer. Wenn nicht, dann bitte alle Fragen dazu unbedingt hier im Forum stellen, damit alle Studierenden in gleicher Situation ebenfalls mitlesen können.

Insgesamt würde ich beim Üben empfehlen: Viel hilft viel!
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
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» Mo 27. Apr 2015, 10:40

Ich bedanke mich herzlich für die hilfreichen Antworten.
Ja, es bedarf noch vieler Übungen, um mit dem System sicher umgehen zu können.
Ich werde noch einmal in mich gehen, das Geschriebene aufmerksam lesen und es mit meiner Vorgehensweise vergleichen.
Für mich ist deutlich geworden, dass ich das System aufmerksamer bedienen muss.
Genaues Hinschauen kann helfen und eine oberflächliche allzu selbstsichere Bedienung führt zu Misserfolg.
Vielen Dank und einen schönen Tag.
VG
Michael

Braunschweig
HFH Student im Studiengang Wirtschaftsrecht Online LL.B. seit 9/2014
MichaelZ.
 
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» Mi 29. Apr 2015, 06:48

T@keLaw bildet die juristische Methode ab. Nicht mehr und nicht weniger. Es ist daher die juristische Denkschule, die die beschriebenen Anforderungen setzt, genau hinzuschauen und sehr aufmerksam zu bedenken, welche Folgen aus Entscheidungen (oder Mausklicks) erwachsen. Das ist genau die Metamorphose, die in den ersten Semestern dieses Studiums durchlaufen werden sollte: Eigentlich scheint alles verständlich zu sein, aber das genaue Hinschauen bzw. Durchdenken öffnet den Blick auf Problemstellungen, die erst nach und nach sichtbar werden. So sind viele Beispielsfälle - u.a. auch diejenigen aus dem Bereich der Online-Klausuren - erst nach gehörigem Nachdenken durchschaubar und erwecken auf den ersten Blick den unzutreffenden Anschein, als ob die Lösung auf der Hand läge. Die eigentliche Leistung besteht deshalb darin, nicht dem ersten Lösungsgedanken zu folgen, sondern weiterzudenken und verschiedene Lösungsansätze zuzulassen und vergleichend zu betrachten, bevor die abschließende Entscheidung fällt.

Abhängig davon, mit welchen Erfahrungen die Teilnehmer dieses Studium aufnehmen, fällt es leichter oder schwerer, diese Metamorphose zu durchlaufen. Studierende, die bereits über ausgeprägte Berufserfahrung verfügen, müssen sich erst daran gewöhnen, dass Denkweisen gefragt sind, die in der bisherigen Ausbildung / Berufserfahrung womöglich keine oder nur eine geringe Rolle spielten. Weil eine erfolgreiche berufliche Erfahrung die Einschätzung unterstützen kann, die neuen Anforderungen können mit bisherigen - und bewährten Denkmethoden - bewältigt werden, kann es schwierig sein, gewohnte Denkmuster zu verlassen und sich auf neue Denkschulen einzulassen. Studierenden, die beruflich noch nicht etabliert sind, kann es u.U. einfacher fallen, sich in einer neuen (Denk-)Welt einzufinden. Diese Offenheit erleichtert den Erfolg in der juristischen Ausbildung ungemein. Der Trick in der Ausbildung zu Juristen besteht darin, dass juristische Lösungen mit einem anderen Denkansatz gefunden werden, als es im Alltag oder in anderen Berufswelten üblich ist.

Darum Respekt vor der Leistung, vorhandene Denkmuster beiseite schieben zu können und Platz zu machen für neue Ansätze. Wo noch keine Denkmuster etabliert sind, kann es viel leichter sein.

Im normalen Präsenzunterricht ist das Instrument der Vermittlung etwas einfühlsamer möglich, wenn sich Teilnehmer in diesem Metamorphoseprozess befinden und der Dozent oder die Dozentin zufällig einen guten Tag hat. T@keLaw dagegen reagiert völlig unerbittlich, wenn die Stellschrauben entsprechend hart angezogen wurden, wie das bei den Online-Klausuren der Fall ist. Die vorangestellten Nachrichten sind aber ein Musterbeispiel dafür, wie eine Kehrtwende in der Denkschule erfolgen kann: Zugegeben nicht immer ein angenehmer Weg. Deshalb mein ausdrücklicher Respekt dafür, nicht aufzugeben, Mißerfolge wegzustecken und es noch einmal zu versuchen. Außenstehende, die nicht studieren, können oft nicht nachvollziehen, warum ein Studium auch eine quälende Arbeit bedeuten kann. Alle, die studiert haben, dagegen schon. Ein reines Vergnügen ist ein juristisches Studium nicht, weil es verlangt, Zweifel an der richtigen Entscheidung nicht dadurch zu überwinden, die Zweifel durch die Wahl der erstbesten Lösung beseite zu schieben, wie es der Gepflogenheiten am sog. Stammtisch entspricht, sondern die Zweifel komplett zu durchdenken (ohne zu verzweifeln). Jura ist Denksport.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
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» Mi 29. Apr 2015, 07:43

Es ist in der Tat ein Denksport, der aber sehr viel Spaß macht.

Aber ich muss lernen, mich sprachlich genauer ausdrücken. Sorry dafür. Mit "problematisch" meinte ich eigentlich die relevanten Tatbestandsmerkmale (also die echt problematischen und die notwendigen aber evidenten), genau wie Prof. Möller es beschrieben hat. Sorry mein Fehler.

Michael, ich kann nur sagen... Nicht entmutigen lassen! Es ist die Mühe der Einarbeitung wert.

Viele Grüße
Karin
karin_erika
 
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» Mi 29. Apr 2015, 10:41

Ein grandioser Beitrag von Ihnen, lieber Herr Prof. Möller, der umfassend aufklärt und sehr viel Mut macht - herzlichen Dank Ihnen!
VG
Michael

Braunschweig
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» Mi 29. Apr 2015, 10:44

karin_erika hat geschrieben:Es ist in der Tat ein Denksport, der aber sehr viel Spaß macht.

Michael, ich kann nur sagen... Nicht entmutigen lassen! Es ist die Mühe der Einarbeitung wert.

Viele Grüße
Karin



Liebe Karin,
so schnell gebe ich nicht auf. ;)
Mir macht Jura und der daraus resultierende Denksport sehr viel Freude. Nur, wenn ich anecke, erkenne ich meine Fehler und kann aus ihnen lernen.
VG
Michael

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