Kann mir jemand sagen, welche Gesetzestexte für die FiBu Klausuren verwendet werden dürfen?
VG Marta
» Di 10. Feb 2015, 19:03
» Do 12. Feb 2015, 10:04
» Do 12. Feb 2015, 10:17
» Do 12. Feb 2015, 12:13
» Do 12. Feb 2015, 13:00
» Do 12. Feb 2015, 19:34
bhuecker hat geschrieben:Hallo,
Hier ein Auszug aus der Hilfsmittelliste aus dem Web Campus:
Erlaubte Hilfsmittel
1. In der Klausur sind Gesetzestexte als Hilfsmittel zugelassen, nicht hingegen Selbstausdrucke aus
dem Internet etc. Eine Liste der zugelassenen Gesetzestexte (Gesetzessammlungen) finden Sie
unten.
Die Gesetzestexte dürfen keine Kommentierungen wie Begriffe, Definitionen oder ähnliche Anmerkungen
enthalten.
Zulässig sind aber:
- handschriftliche Querverweise auf Paragraphen und Gesetze (d. h. Nennung von Paragraphen und
Gesetzen, z.B. neben § 433 BGB der handschriftliche Zusatz „§ 929 BGB“)
o im Gesetzestext, am Seitenrand und
o auf Klebezetteln (post-its, Heftlinge u.ä.)
sowie
- Unterstreichungen und farbige Hervorhebungen (Text-Marker etc.).
Alle anderen Anmerkungen und textlichen Ergänzungen sind unzulässig und werden als Täuschungsversuch
gewertet.
2. Soweit den Studierenden der Online-Studiengänge hochschulseitig vorab Arbeitsmaterial für Klausuren
bereitgestellt wird (insbes. Aktenauszüge für Fallstudien), dürfen diese nur in ausgedruckter Fassung benutzt
werden und mit den bei Gesetzestexten zulässigen Markierungen versehen sein.
3. In den wirtschaftswissenschaftlichen und den steuerrechtlichen Klausuren sind außerdem die Ihnen zur
Verfügung gestellten HFH-Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Weder sind sonstige Taschenrechner
erlaubt noch dürfen Taschenrechner in sonstigen Klausuren benutzt werden.
Das heißt für mich ganz klar, dass zusätzlich zu den Gesetzestexten der Taschenrechner erlaubt ist.
» Do 12. Feb 2015, 20:24