Ablauf erste Prüfung

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Di 30. Dez 2014, 03:06

Guten Tag!

Kann mir jemand sagen wann die erste Klausur im LL.M. Stdium stattfindet?

Kann mir jemand, am besten jemand der diese Klausur schon geschrieben hat auch sagen

wie die Klausuren aufgebaut sind? Also Fälle?, Gutachtenstil?, Fragen?, Gemischt?

Vielen Dank!

Marcel
MARCELMARCEL
 
Beiträge: 9

» Di 30. Dez 2014, 09:03

Hallo MarcelMarcel,

die Prüfungen werden etwa alle zwei Monate geschrieben. Die Termine und die Anmeldung dazu finden Sie im WebCampus der HFH. Die Module, die mit S-O 1 gekennzeichnet sind, erfordern zu den Klausuren noch Studienleistungen in Form von Online Klausuren, die etwa 5 Wochen vor der Klausur beginnen und die Sie vor der Anmeldung zur Klausur absolvieren sollten. Eine Reihenfolge der Prüfungen ist mit Ausnahme der Fallstudien nicht erforderlich. Die Termine für die Onlineklausuren finden Sie in T@keLaw.
In den juristischen Modulen werden Fälle bearbeitet, in den betriebswirtschaftlichen Fragen beantwortet.

Freundliche Grüße
SupportHFH
Zuletzt geändert von SupportHFH am Mi 31. Dez 2014, 10:27, insgesamt 1-mal geändert.
SupportHFH
 
Beiträge: 63

» Di 30. Dez 2014, 22:55

Vielen Dank!
MARCELMARCEL
 
Beiträge: 9

» So 4. Jan 2015, 15:17

Hallo,

"Eine Reihenfolge der Prüfungen ist mit Ausnahme der Fallstudien nicht erforderlich."

Auf welche Reihenfolge muss man bei den Fallstudien achten?

Viele Grüße,
Sala
Sala
 
Beiträge: 3

» So 4. Jan 2015, 17:59

In den Fallstudien wird "querbeet" geprüft, d.h. man sollte vielleicht zuvor die Fachmodule wie Handels- und Gesellschaftsrecht oder UWG etc. gelernt haben.

Für alle die keine juristische Vorbildung haben, wären wohl zudem die Brückenkurse WPR 1 bis 4 oder andere geeignete Alternativen zu empfehlen um die Basics im BGB auch drauf zu haben.

Oders anders ausgedrückt: Die Fallstudien zuerst vor allem anderen absolvieren zu wollen, ist sehr ambitioniert:-)

Viele Grüße
Karin
karin_erika
 
Beiträge: 644
Wohnort: München

» Mo 5. Jan 2015, 16:44

Danke! :)
Sala
 
Beiträge: 3

» Sa 10. Jan 2015, 13:00

Wie schaut das denn genau mit den Fallstudien in HGR aus ? Ist das eine mündliche/schriftliche Prüfung oder Hausarbeit [...]?
Im WebCampus steht dazu die Bezeichnung "P-X 1" (X=Variabel), bzw. wie sah die Überprüfung in der Vergangenheit aus ?
MfG Lukas
luk
 
Beiträge: 6

» Sa 10. Jan 2015, 13:55

Hallo,

die Fallstudien sind schriftliche Klausuren, d.h. Du bekommst einen Fall, ggf. aus mehreren Rechtsgebieten und schreibst ein juristisches Gutachten. Hausarbeiten werden hierzu nicht angeboten und ist meines Wissens auch bis auf weiteres nicht angedacht.

Die Vor- und Nachteile von Hausarbeiten wurden hier im Forum auch schon intensiv diskutiert (vgl. entsprechende Threads), aber letztendlich war festzuhalten, dass die Meinungen hier sehr unterschiedlich sind.

Viele Grüße
Karin
karin_erika
 
Beiträge: 644
Wohnort: München

» Sa 10. Jan 2015, 15:17

Vielen Dank für deine schnelle Antwort!
ist somit der Hauptunterschied zu der normalen Klausur im HGR, dass in der Fallstudie mehere Rechtsgebiete Gegenstand der Klausur sein können?
Viele Grüße
Lukas
luk
 
Beiträge: 6


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