Frage zur Struktur bei "Randale mit Dreirad"

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Do 18. Dez 2014, 10:36

Guten Morgen,

ich verstehe nicht, aus welchem Grund in practice beim Fall "Randale mit Dreirad" eine Wertung bei "Literatur 1+2" und bei "Rechtssprechung" vorgenommen werden muss. Die Daseinsberechtigung dieser Elemente hat sich mir leider auch noch nicht erschlossen. Ansonsten bin ich froh, bei diesem Fall wenigstens eine 3,3 erreicht zu haben...
Das allerdings nur, als ich Literatur 1 + 2 als rot gekennzeichnet habe, vor 3,7...
VG
Michael

Braunschweig
HFH Student im Studiengang Wirtschaftsrecht Online LL.B. seit 9/2014
MichaelZ.
 
Beiträge: 163

» So 28. Dez 2014, 14:55

Hallo,

ich kann mich Dir nur anschließen, da ich auch dort den Zusammenhang nicht sah.
Ich habe mir jedoch die einzelnen Unterpunkten unabhängig der Literaturbezeichnung angesehen und einfach die Definitionen angewandt. Wieso aber Literatur 1 und 2 verschieden sind erschließt sich mir auch nicht. Ich hoffe, dass Deine Frage noch genau beantwortet wird.

Liebe Grüße
Anne
A-KA
 
Beiträge: 32

» So 28. Dez 2014, 18:40

Literatur 1+2 bedeutet meines Wissens nach, dass es in verschiedenen Literaturen unterschiedliche Meinungen gibt, denen man sich dort anschliessen kann....

Eine genauere Erklärung habe ich allerdings auch noch nicht gefunden...
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Seami Motokiyo (1363 - 1443)
bhuecker
 
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