Gliederung jur. Gutachten

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Mi 10. Dez 2014, 20:43

Guten Abend!

In TakeLaw wird sich nicht hinsichtlich einer möglichen Gliederung eines juristischen Gutachtens nicht geäußert.

In Büchern wird das juristische Gutachten aber IMMER gegliedert.

1.
a)
aa)

usw.

Kann eine solche getrost vernachlässigt werden bzw. welche erscheint aus eurer Sicht zweckmäßig?

Viele Autoren schlagen eine Gliederung zur besseren Übersicht und Verständlichkeit vor. Hier im Forum werden die Gutachten meist ohne Gliederung Absatz für Absatz oder als zusammenhängender Text geschrieben.

In TakeLaw wird davon gesprochen, dass die Erstellung des juristischen Gutachtens mithilfe der TakeLaw Struktur (Phase 2) leicht gelingt. Nur steht die TakeLaw Struktur, wie man sie am PC gewohnt ist, in der Prüfung nicht zur Verfügung, d.h. das Ganze muss ohne technische Hilfe zu Papier gebracht werden.

Es wäre schön, wenn ein paar Studenten ein Feedback geben könnten, wie sie dies gelöst haben.

Vielen Dank.

Gruß,
Michael
MichaelZ.
 
Beiträge: 163

» Mi 10. Dez 2014, 20:48

Die Gliederung des Gutachtens ist doch von der Take Law Struktur vorgegeben.

Für die Prüfung musst du selbstverständlich die Struktur in der richtigen Reihenfolge beherrschen.

Ob du einen Fließtext schreibst, oder es gliederst bleibt dir überlassen, ich bin jedoch der Auffassung, dass, wenn man die Säcketheorie korrekt umsetzt, die Aufzählung überflüssig ist.

Gruß Benny
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Seami Motokiyo (1363 - 1443)
bhuecker
 
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» Mi 10. Dez 2014, 21:08

Hallo Benny,

mir fällt auf, dass im regulären Jurastudium eine Gliederung verlangt und gelehrt wird.
Auch in den Büchern zum Gutachtenstil wird eine Gliederung vorgeschlagen und angewandt. Ich möchte das Ganze nicht unnötig kompliziert machen. Wenn es ohne Gliederung geht, um so besser. Mir fällt auf, dass es hier einen Unterschied zur tradierten Methode gibt. Manchmal kann eine Gliederung auch eine Hilfestellung sein, gewisse Dinge nicht zu vergessen, so z.B. wenn die Frage unter Punkt 1 und die Antwort unter Punkt 2 formuliert wird.

Besten Dank für dein Feedback!
VG
Michael

Braunschweig
HFH Student im Studiengang Wirtschaftsrecht Online LL.B. seit 9/2014
MichaelZ.
 
Beiträge: 163

» Do 11. Dez 2014, 07:21

Hallo,

ich habe mir die Gliederung der Gutachten angewöhnt. Es erscheint mir übersichtlicher und hilft mir (hoffentlich), nichts zu vergessen. Auch macht die Gliederung es einfacher, auf Punkte, die man bereits behandelt hat und die wiederholt eine Rolle spielen, Bezug zu nehmen (i.S.v. "wie unter I.a schon ausgeführt ...). Und wenn man in den Vorlesungen die Beispielfälle z. B. von Prof. Tamm ansieht, verwendet auch sie eine Gliederung. Also vielleicht Geschmackssache ...

Viele Grüße
Kathleen
Kathleen
 
Beiträge: 642

» Do 11. Dez 2014, 07:46

Guten Morgen Kathleen,

schön zu hören!

Welche Gliederung verwendest du?
Kannst du hier ein Beispiel reinstellen oder mich per Privatmail anschreiben?

In welcher Vorlesung kann ich die Gliederung von Prof. Tamm sehen?

Schönen Tag für dich.

Gruß
Michael
VG
Michael

Braunschweig
HFH Student im Studiengang Wirtschaftsrecht Online LL.B. seit 9/2014
MichaelZ.
 
Beiträge: 163

» Do 11. Dez 2014, 09:46

Ich würde dir unbedingt die Verwendung einer Gliederung empfehlen. Üblich, wenn auch nicht obligatorisch, ist in der Juristerei die alphanumerische Gliederung (A, I, 1, a usw.).
Der Vorteil ist, dass du dich zu einer klaren Gedankenführung zwingst, und dazu, Probleme nicht nur zu diskutieren, sondern auch an der richtigen Stelle, und das ist oft mindestens ebenso wichtig.
Ich bin auch der Ansicht, dass man bei korrekter Anwendung der Säcketheorie die Gliederung weglassen könnte, aber die Gliederungspunkte erhöhen nicht zuletzt die Übersichtlichkeit - für Leser und Verfasser.

Viel Erfolg!
Grant
 
Beiträge: 73

» Do 11. Dez 2014, 19:18

Hallo Michael,

im Anhang ein Mustergutachten aus Fallstudien UWG und Herstellerhaftung. Es ist sehr umfangreich, zeigt aber - finde ich - ziemlich gut, wie die Gliederung aussehen kann.Jeder Anspruch wird für sich geprüft wird, also z. B. Anspruch auf Schadenersatz aus § 823 BGB. Und der Aufbau ist dann eigentlich immer derselbe:

Obersatz (WWWW-Satz)
A. Anspruch entstanden
B. Anspruch erloschen/untergegangen
C. Anspruch durchsetzbar
D. Ergebnis

B und C werden auch mitunter weggelassen, kommt glaube ich ein wenig auf den Fall an. Unter A wird das zur Anspruchsgrundlage gehörige Prüfschema abgespult, welches in der Vorlesung oder als TL-Struktur dargestellt wurde.
Wie man die einzelnen Gliederungsebenen nennt (A oder I oder 1) ist ziemlich egal, solange man nicht durcheinander kommt. Mir hat diese "Gutachtenroutine" gut durch die Fälle geholfen.

Vielleicht hilft es ja weiter...

Viele Grüße
Kathleen
Dateianhänge
uwgfs_206000011_fall_1_huehnerpest_loesung.pdf
Beispielfall
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Kathleen
 
Beiträge: 642

» Mo 15. Dez 2014, 13:29

Hallo Kathleen,

ich danke dir sehr für dieses Gutachten das hilft mir, ebenso wie deine Angaben hier, sehr weiter.

Gruß,
Michael
VG
Michael

Braunschweig
HFH Student im Studiengang Wirtschaftsrecht Online LL.B. seit 9/2014
MichaelZ.
 
Beiträge: 163

» Mo 15. Dez 2014, 13:30

Grant hat geschrieben:Ich würde dir unbedingt die Verwendung einer Gliederung empfehlen. Üblich, wenn auch nicht obligatorisch, ist in der Juristerei die alphanumerische Gliederung (A, I, 1, a usw.).
Der Vorteil ist, dass du dich zu einer klaren Gedankenführung zwingst, und dazu, Probleme nicht nur zu diskutieren, sondern auch an der richtigen Stelle, und das ist oft mindestens ebenso wichtig.
Ich bin auch der Ansicht, dass man bei korrekter Anwendung der Säcketheorie die Gliederung weglassen könnte, aber die Gliederungspunkte erhöhen nicht zuletzt die Übersichtlichkeit - für Leser und Verfasser.

Viel Erfolg!


Danke dir!
VG
Michael

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MichaelZ.
 
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