» So 23. Nov 2014, 16:51
Fabian hat geschrieben:muss man die bringen? ich hab echte Probleme das sture Schema anzuwenden und krich das mit den "tollen Noten" diesbezüglich auch nicht auf die Reihe.. zumal ich oft spät arbeite und dann nicht vor 9 beginnen kann
Hallo,
ich glaube ich verstehe die Frage nicht ganz. Nur zur Einfachheit: für die Online-Klausuren gibt es eine vorgefertigte Takelaw-Struktur, die zu bewerten ist - ähnlich vieler Practice-Aufgaben. Bei einzelnen Punkten mag es sinnvoll sein eine Erläuterung, Begründung oder ähnliches zu ergänzen. Die Zeit von zwei Stunden habe ich nie benötigt, zumeist bin unter 30 Minuten geblieben. Die längste hat mich eine Stunde gekostet.
Allerdings lass ich dann auch mal Fünfe gerade sein, weil ich sonst leicht auch vom 100sten ins 1000ste komme. Ich habe eher versucht wirklich alle bzw. einfach nur möglichst viele Onlineklausuren zu schreiben.
Also: Auch um 21.00 zu beginnen ist kein Problem und nimm einfach soviel mit wie Du kriegen kannst. Auch wenn es kein gesondertes Feedback gibt - mir haben allein die Aufgabenstellungen geholfen, nochmal eine andere Perspektive auf den Kurs und die Gesetzestexte zu bekommen. Hinzu kommt, dass Du Dich für die Online-Klausuren nicht anmelden musst - und auch immer wiederholen kannst. Es zählen immer die Besten aus einem Durchgang und Du musst in einem Durchgang mindestens drei bestanden haben, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Allerdings könntest Du die OK auch nachträglich schreiben, allerdings dann ohne potenziellen Benefit auf die Bewertung in der schriftlichen Prüfung.
PS: Für die Klausur selbst hilft es durchaus, wenn Du die zentralen Takelaw-Strukturen im Kopf hast bzw. Du sie Dir selbst herleiten kannst, weil es die Argumentation und Gliederung in der Prüfung erheblich unterstützt.
VG
Thies