Fallbearbeitung, jur. Gutachten

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Mi 8. Okt 2014, 19:31

Guten Abend,

eine Frage an die Fortgeschrittenen zur Fallbearbeitung bzw. Erstellung eines jur. Gutachtens.

Wie macht ihr das konkret?
Ihr bekommt einen Fall, dann durchlesen, unterstreichen?
Skizze machen?
Dann schreiben?

Mir fehlt hier noch der Fahrplan und die Struktur und würde gerne wissen, wie ihr das macht bzw. wo ggf. die konkrete Vorgehensweise vorgeschlagen wird.

Bitte bitte keine Hinweise auf das Modul Grundlagen Recht etc. ... Mich interessiert EURE Meinung und Vorgehensweise.

Ich lese auch andere Literatur, da ist immer wieder die Rede von Obersatz, Untersatz, Subsumtion... oder NDS (Abk. Niedersachen) für Nennen, Definieren, Subsumieren...

Dieses hier finde ich nicht schlecht: http://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswis ... pielen.pdf

Ich würde mir gerne auch ein Fallbuch zum BGB AT holen. Empfehlungen?
Hemmer, Alpmann?

Herzlichen Dank & einen schönen Abend für euch.
VG
Michael

Braunschweig
HFH Student im Studiengang Wirtschaftsrecht Online LL.B. seit 9/2014
MichaelZ.
 
Beiträge: 163

» Mi 8. Okt 2014, 19:39

Ok ... dann versuche ich mich mal :)

Ich lese den Sachverhalt einmal "schnell" durch, damit ich erstmal grob weiß worum es geht.
Dann noch ein zweites Mal und unterstreiche mir dabei die wichtigen Sachen, ggf. sogar noch ein drittes Mal wenn ich das Gefühl habe etwas noch nicht ganz durchblickt zu haben.

Dann bilde ich den Obersatz: Wer will was von wem woraus?
Und mache mir eine Skizze iSd Take Law Strukturbaumes, also des KOMPLETTEN Gutachtens.
Dann lese ich mir meine Lösung nochmal durch und setzte ggf, Schwerpunkte.
Wenn wir bei einer 2 stündigen Klausur sind, dann sind jetzt ca. 45 min um.

Nun schreibe ich mein Gutachten ins "Reine". Formuliere also im Gutachtenstil meine Lösung.
Hierbei ist die "Säcke-Theorie" aus dem Modul Grundlagen des Rechts wirklich sehr hilfreich.
Und ausserdem.... üben... üben... üben...
Als Empfehlung zum Fälle lösen üben: FallFallag BGB AT :D

Viel Erfolg
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SaskiaZ
 
Beiträge: 52

» Mi 8. Okt 2014, 20:00

Hallo Saskia,

vielen lieben Dank, du hast mir mit dieser Antwort sehr gut geholfen...
VG
Michael

Braunschweig
HFH Student im Studiengang Wirtschaftsrecht Online LL.B. seit 9/2014
MichaelZ.
 
Beiträge: 163

» Do 9. Okt 2014, 08:35

Bei mir hat sich bewährt, dass ich den Sachverhalt lese und ihn kurz auf mich wirken lasse (ich frage meinen Bauch wie er das entscheiden würde).
Dann lese ich mir den Sachverhalt noch einmal durch und mache parallel eine Verlaufsskizze. Wer mit wem - wer fordert was - ein kleines Bild eben. Ebenso streiche ich mir die wichtigen Aussagen aus dem Sachverhalt mit Textmarker an.

Viele Studenten schreiben sich danach das Template auf und machen eine kleine Argumentationssammlung. Ich bin davon im ersten Semester abgekommen weil mir beim Schreiben die meisten Sachen einfallen
Was den Gutachtenstil angeht bemühe ich mich um einen roten Faden der sich durch das jeweilige Tatbestandsmerkmal / Gutachten zieht. Ich gehe quasi vom Standard aus (was ist normal) - beschreibe dann was passiert ist und suche danach Argumente für die jeweilige Seite warum etwas unterschiedlich gesehen wird. Danach meine eigene Schlussfolgerung wie ich es beurteile (Problempunktbearbeitung)

LG
Isabel
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IsabelAlt
 
Beiträge: 505

» Do 9. Okt 2014, 09:15

Hallo,

ich würde dir zusätzlich empfehlen, das Erstellen von Skizzen von Anfang an zu kultivieren. Das mag bei einem Kaufrechtsfall noch überflüssig erscheinen, sobald du es aber mit Mehrpersonenverhältnisse zu tun bekommst (z. B. im Bereicherungsrecht oder Sachenrecht) kann es sonst leicht unübersichtlich werden.

Viel Erfolg!
Grant
 
Beiträge: 73

» Do 9. Okt 2014, 09:42

Sehr nützliche Antworten, danke Isabel und Grant....
VG
Michael

Braunschweig
HFH Student im Studiengang Wirtschaftsrecht Online LL.B. seit 9/2014
MichaelZ.
 
Beiträge: 163

» Sa 11. Okt 2014, 17:49

Hallo,

auch ich (als Juristin) kann Dir nur empfehlen, Dir zumindest eine grobe Lösungsskizze zu erstellen und anhand dieser quasi dein Gutachten abzuarbeiten. Beim Schreiben können immer noch andere bzw. neue Gedanken kommen, aber so hast du zumindest einen "Fahrplan" zur Hand. Insbesondere für komplexe Anspruchsgrundlagen ist es wichtig, dass Du dir die Voraussetzungen vorschreibst. So findet man in der Regel schnell den Problempunkt und übersieht ihn nicht.
Das Gutachten selbst ist für jedes Tatbestandsmerkmal immer mit Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis aufzubauen.

LG
AnnaE
 
Beiträge: 13
Wohnort: Aschaffenburg


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