Juris & Co.

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Mi 13. Aug 2014, 06:51

Guten Morgen,

ich würde gerne lernen und wissen, wie ich im Internet besser nach bestimmten juristischen Fragestellungen und Rechtsfälle suchen kann. Google ist hier nicht immer die beste und effektivste Lösung m.E.

Oft hat man eine gewisse Frage im Kopf, die man als Anfänger noch nicht lösen kann. Man weiß entweder nicht, welche Gesetze in Frage kommen könnten oder ob es bereits vergleichbare Urteile zu dieser Thematik gibt bzw. mit welchen Stichworten man nach diesen konkret suchen kann.

Aktuell ist ein Familienmitglied mit einer Frage an mich herangetreten, ich würde gerne helfen, aber wo ansetzen?

Der Fall: Ein ergotherapeutisches Abrechnungszentrum rechnete über 8 Monate die Rezepte für eine Praxis ab, ohne bislang eine monatliche Abrechnung (wie üblich) zu erstellen. Im Vertrag ist nicht explizit eine Abrechnung vorgesehen, jedoch ist vereinbart, dass "abgerechnet" wird. Wie, wenn nicht schriftlich, sollte dies geschehen? Über Monate hat die Praxis keine Abrechnung erhalten. Nachdem die Praxis nun schriftlich Druck gemacht hat und ein entsprechendes Abrechnungsentgelt i.H.v. 260,- Euro einbehielt, meldete sich das Abrechnungszentrum und sagte, die Abrechnungen / Rechnungen seien alle erstellt und versendet worden und Kopien davon würde die Praxis jetzt erst erhalten, wenn die o.g. Abrechnungsgebühr bezahlt sei. Unfassbar dieses Vorgehen.

Ich möchte jetzt keine Musterlösung oder eine Antwort von euch.
Aber wie würdet ihr jetzt im Internet danach suchen? Frage: Ist ein Abrechnungsunternehmen zur Erstellung von Abrechnungen verpflichtet, auch wenn dies nicht explizit vertraglich vereinbart wurde?

Vorweg, ich habe bereits alle in Frage kommenden aus dem Text sich ergebende Suchwörter benutzt, ohne Ergebnis! Möglicherweise sind es doch die falschen Begriffe.

Wie nutze ich anhand dieses konkreten Falls Juris? Wie kann ich mir einen Lösungsweg erarbeiten, wenn ich zu diesem Thema rein gar nichts weiß?

Es gibt dafür weder ein Gesetz m.E. und ich weiß nicht, ob und welche Urteile es gibt. Sucht man zunächst mit dem Stichwort "Abrechnungsunternehmen" und kämpf sich durch sicher unzählige Urteile oder geht es konkreter? Ist letztlich der Vertrag ausschlaggebend?

Hinzukommt, dass das Abrechungsunternehmen ein Zurückbehaltungsrecht für sich beansprucht gemäß § 273 BGB, aufgrund des einbehaltenen Abrechnungsentgeltes. Ein derartiges Recht liegt aus meiner Sicht aber nicht vor. Die Abrechnung ist zu erstellen, weil es nach der Verkehrssitte sicher so üblich ist, auch wenn dies nicht vertraglich explizit geregelt ist. Ein solches Zurückbehaltungsrecht haben allenfalls Steuerberater u.a. auf die Arbeitsergebnisse, aber wie verhält es sich hier?

Wie gesagt, möchte keine Falllösung, aber wie würdet ihr hier suchen, nach was und v.a. mit welchen Stichworte? Mich interessiert eure grundsätzliche Vorgehensweise. Sorry für die Anfängerfrage...

Angenehme Restwoche wünsche ich.
VG
Michael

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» Mi 13. Aug 2014, 07:19

Hallo Michael
dein Fall ist ein wenig wirr

Wenn ich es richtig verstehe dann hat das Abrechnungszentrum für die Praxis die Abrechnungen gemacht.
Über 8 Monaten haben sie dabei KEINE Abrechnung gemacht (dementsprechend bekam die Praxis auch kein Geld) oder hat das Abrechnungszentrum über 8 Monate keine Abrechnungsübersicht an die Praxis erstellt?

Zur Klärung des Falls:
Wichtig ist zu schauen, was im Vertrag steht bzw. neutral zu analysieren was beide Vertragspartner unter dem im Vertrag ausgehandelten Inhalt verstehen.
Im zweiten Schritt ist dann zu überprüfen was für die beiden im Vertragsverhältnis ein normales Geschäftsgebaren ist. Und hier muss sich die Praxis dann schon die Frage stellen lassen, warum sie 8 Monate ein solches Verhalten akzeptiert und DANN mit einem Hammer (Geldeinbehalt) zuschlägt. Ebenso muss überprüft werden, ob es im Vorfeld leichtere Ermahnungsstufen gibt - Erinnerungen, Nachfragen, Androhung auf Einbehalt
Im dritten Schritt kannst du dann auf juristischer Ebene schauen wer hier welche Haupt- bzw. Leistungspflicht verletzt hat und welche rechtlichen Konsequenzen das hat. Das ganze Thema geht dann in Richtung WPR2
Wobei dein Fall auf menschlicher Ebene abläuft - das heißt
Die Praxis zahlt nicht mehr und das Abrechnungszentrum sagt: warum sollen wir leisten wenn ihr nicht dafür bezahlt. Da wurde eine Hauptleistungspflicht gegen eine anderen Hauptleistungspflicht gestrichen. Ehrlich gesagt würde ich es als Abrechnungszentrum nicht anders machen. Die Praxis hat 8 Monate mein Verhalten als "gut und richtig" akzeptiert. Warum solle s jetzt auf einmal nicht mehr gut und richtig sein.

Als Tipp würde ich sagen: die beiden Vertragspartner sollten sich an einen Tisch setzen und miteinander reden. Einmal ihre Erwartungen austauschen und nach einer verbesserten Zusammenarbeit schauen.

Und zur Rechercheanfrage:
Wenn ich mich an ein Thema rantaste, dann schaue ich erst einmal in der Literatur was sie ganz allgemein zu diesem Thema zu sagen hat. Über die Literatur kommst du dann über die Quellen und Fußnoten zu Urteile die analog zu deinem Fall angewendet werden kann. Alternativ ist für den ersten Schritt Mr. Google kein ganz schlechter Freund. Juris wird dir nur über die Kommentierung helfen. Dafür musst du aber wissen, welche Paragraphen hier betroffen sind bzw. welches Ziel eine Vertragspartner verfolgen. Soll heißen:
- will die Praxis sich von ihrem Vertrag mit dem Abrechnungszentrum lösen
- will die Praxis einen Schadensersatzanspruch
...

LG
Isabel
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» Mi 13. Aug 2014, 13:37

Hallo Michael,

bei der Beurteilung ist natürlich ersteinmal wichtig, um welchen Vertragstyp es sich generell handelt (Dienstvertrag, Werkvertrag, Geschäftsbesorgung etc.) die finden sich alle im BGB. Ist es nicht gesichert, ob es sich z.B. um einen Dienstvertrag handelt, hilft Dir hier der gute alte Palandt weiter. Palandt hat zu den einzelnen Vertragstypen immer auch Beispiele und Auflistungen, sodass Du hier schon einmal einen ersten Eindruck genereller Art bekommen kannst. Wichtig, und trotz alledem nicht zu ersetzen ist natürlich, was tatsächlich vereinbart wurde. Nur anhand dieser Information lässt sich abschliessend eine Vertragstyp herausarbeiten. Macht man mit der Subsumptionstechnik.

Habe ich dann einen Vertragstyp gefunden, schaue ich mir natürlich die Vereinbarung (Vertrag) genauer an, um die einzelnen Leistung als Haupt- oder Nebenleistungen zu qualifizieren. Gibt es zu Deiner Problematik keine explizite Vereinbarung schaue ich im BGB zum Vertragstyp nach, ob der Gesetzgeber hier etwas geregelt hat. Sollte dies nicht der Fall sein greift man auf die Regelungen des BGB Allgemeinen Teil zurück und schaut hier nach. Genauso funktioniert Jura und die Systematik des BGB. Wichtig ist aber auch, das sog. Abstraktionsprinzip nicht zu verletzen. Lernt man in WPR. Das Verpflichtungsgeschäft ist vom Verfügungsgeschäft unabhängig und muss natürlich absolut auch so bei der juristischen Beurteilung so gehandhabt werden. Befolgt man dies nicht, begeht man die juristische Todsünde schlechthin (gibt dann 0 Punkte in der Klausur). Wichtig natürlich bei Kaufleuten auch das HGB. Wie Isabel schon erwähnt hat, was ist in der Branche Üblich (§346HGB) ist oder gibt es im HGB mglw. sogar eine ganz konkrete Regelung zum Thema.

Für Deinen Fall schau mal bei §368 ff. BGB und §14 UstG nach.

Das von Isabel geschriebene findet meine Zustimmung.

Auch gestandene Juristen geben gerne und offen zu, dass Mr. Google durchaus ein probates Mittel der ersten Informationsbeschaffung sein kann (habe ich kürzlich noch wöhrend der SOAK so gehört) um sich der Thematik und dem Problem zu nähern.

Bevor man mit der Keule zuhaut, sollte man prüfen, ob es nicht Alternativen gibt.



LG

Frank
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fkuempel
 
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» Mi 13. Aug 2014, 18:05

IsabelAlt hat geschrieben:Hallo Michael
dein Fall ist ein wenig wirr
Wenn ich es richtig verstehe dann hat das Abrechnungszentrum für die Praxis die Abrechnungen gemacht.
Über 8 Monaten haben sie dabei KEINE Abrechnung gemacht (dementsprechend bekam die Praxis auch kein Geld) oder hat das Abrechnungszentrum über 8 Monate keine Abrechnungsübersicht an die Praxis erstellt?


Hallo Isabel!

Eine Ergo- oder Physiopraxis hat die Möglichkeit, die vom Arzt erhaltenen Verordnungen (Rezepte) nach Erledigung entweder selbst oder über ein Abrechnungszentrum mit den Krankenkassen abzurechnen. Im 2. Fall übergibt die Praxis dem Abrechnungszentrum postalisch die Rezepte und beauftragt dieses direkt und und er Folge mit den Krankenkasse abzurechnen gegen eine vereinbarte Gebühr. Der Vorteil liegt darin, dass die Praxis innerhalb von wenigen Tagen einen entsprechenden Betrag überwiesen bekommt, das Abrechnungszentrum geht mit dieser Summe in Vorleistung, holt sich das Geld bei den Kassen natürlich wieder. Über diesen Vorgang wird am Ende des Monats für den Praxisinhaber eine Übersicht bzw. eine Abrechnung erstellt, die detailliert Auskunft über eingereichten Rezepte, die Einnahmen, Gebühren, Absetzungen etc. gibt. Die betreffende Ergopraxis hat also stets ihr Geld vom Abrechnungszentrum erhalten, allerdings zu keiner Zeit die soeben erwähnte Abrechnungen.

Zur Klärung des Falls:
Wichtig ist zu schauen, was im Vertrag steht bzw. neutral zu analysieren was beide Vertragspartner unter dem im Vertrag ausgehandelten Inhalt verstehen.


Wie bereits erwähnt, ist von der "Abrechnung" in Papierform die Rede, sie wurde explizit nicht vertraglich vereinbart, üblich in diesem Bereich ist sie aber und an sich auch logisch, oder? Wie sonst sollte der Vertragspartner, die Praxis, eine exakte Abrechnungen etc. überprüfen? Demzufolge wurde eine Leistung ohne Rechnung erbracht?!

Im zweiten Schritt ist dann zu überprüfen was für die beiden im Vertragsverhältnis ein normales Geschäftsgebaren ist. Und hier muss sich die Praxis dann schon die Frage stellen lassen, warum sie 8 Monate ein solches Verhalten akzeptiert und DANN mit einem Hammer (Geldeinbehalt) zuschlägt.


Die betreffende Praxis hat "lediglich" auf eine Abrechnung, im Sinne einer Übersicht wie oben beschrieben gewartet.

Ebenso muss überprüft werden, ob es im Vorfeld leichtere Ermahnungsstufen gibt - Erinnerungen, Nachfragen, Androhung auf Einbehalt
Im dritten Schritt kannst du dann auf juristischer Ebene schauen wer hier welche Haupt- bzw. Leistungspflicht verletzt hat und welche rechtlichen Konsequenzen das hat. Das ganze Thema geht dann in Richtung WPR2


Genau dies wollte ich prüfen und v.a. eine Anspruchsgrundlage im Vertrag oder im Gesetz finden.

Wobei dein Fall auf menschlicher Ebene abläuft - das heißt
Die Praxis zahlt nicht mehr und das Abrechnungszentrum sagt: warum sollen wir leisten wenn ihr nicht dafür bezahlt.

Da wurde eine Hauptleistungspflicht gegen eine anderen Hauptleistungspflicht gestrichen. Ehrlich gesagt würde ich es als Abrechnungszentrum nicht anders machen. Die Praxis hat 8 Monate mein Verhalten als "gut und richtig" akzeptiert. Warum solle s jetzt auf einmal nicht mehr gut und richtig sein.

Als Tipp würde ich sagen: die beiden Vertragspartner sollten sich an einen Tisch setzen und miteinander reden. Einmal ihre Erwartungen austauschen und nach einer verbesserten Zusammenarbeit schauen.



Nein, so ist das nicht! Das Abrechnungszentrum muss in den vergangenen Monaten ja zumindest intern abgerechnet haben, da es nach Abzug der Gebühren, die Restsumme der Praxis stehst pünktlich überwiesen hat. Daher gab es zunächst für den Inhaber der Praxis keine Veranlassung, hier sofort nachzuhaken, er erhielt ja pünktlich sein Geld. Erst als das Finanzamt diese Abrechnungen forderte, wurde er auf das Fehlen aufmerksam gemacht. Ich halte im Hinblick auf die Tatsache, dass u.a. das Abrechnungszentrum seine Gebühren immer erhalten hat (ersichtlich an der Differenz eingereichte Rezepte, überwiesene Summe) das hier geltende gemacht Zurückbehaltungsrecht für nicht zulässig. Nochmals: Das Abrechnungszentrum hat die Rezepte erhalten, diese abgerechnet und der Praxis nach Abzug der Gebühren die Forderungssumme ordnungsgemäß überwiesen.

Die Gebühren, die jetzt offen sind und die das Abrechnungszentrum nun fordert, sind aus Absetzungen der Krankenkassen entstanden. Da die betreffende Praxis mit dem Abrechnungszentrum nicht mehr abrechnet, da die Praxis zwischenzeitlich geschlossen wurde, kann dieses die Summe im Folgemonat nicht in Abzug von der neuen Forderungssumme bringen. Ein Zurückbehaltungsrecht begründet sich z.B. bei den Steuerberatern lediglich auf die Handakten und die Arbeitsergebnisse. Ich gehe in dem vorliegenden Fall davon aus, dass ein Abrechnungszentrum verpflichtet sein muss, eine derartige Abrechnung/Rechnung zu erstellen, da es wie gesagt in der Branche auch bei allen anderen Abrechnungszentren üblich ist. Aber: Wo ist das geregelt, wenn nicht explizit im Vertrag?

Und zur Rechercheanfrage:
Wenn ich mich an ein Thema rantaste, dann schaue ich erst einmal in der Literatur was sie ganz allgemein zu diesem Thema zu sagen hat. Über die Literatur kommst du dann über die Quellen und Fußnoten zu Urteile die analog zu deinem Fall angewendet werden kann. Alternativ ist für den ersten Schritt Mr. Google kein ganz schlechter Freund. Juris wird dir nur über die Kommentierung helfen. Dafür musst du aber wissen, welche Paragraphen hier betroffen sind bzw. welches Ziel eine Vertragspartner verfolgen. Soll heißen:
- will die Praxis sich von ihrem Vertrag mit dem Abrechnungszentrum lösen
- will die Praxis einen Schadensersatzanspruch
...


Vielen Dank, derartige Informationen helfen mir sehr weiter.

LG
Isabel
VG
Michael

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» Mi 13. Aug 2014, 18:10

fkuempel hat geschrieben:Hallo Michael,

bei der Beurteilung ist natürlich ersteinmal wichtig, um welchen Vertragstyp es sich generell handelt (Dienstvertrag, Werkvertrag, Geschäftsbesorgung etc.) die finden sich alle im BGB. Ist es nicht gesichert, ob es sich z.B. um einen Dienstvertrag handelt, hilft Dir hier der gute alte Palandt weiter. Palandt hat zu den einzelnen Vertragstypen immer auch Beispiele und Auflistungen, sodass Du hier schon einmal einen ersten Eindruck genereller Art bekommen kannst. Wichtig, und trotz alledem nicht zu ersetzen ist natürlich, was tatsächlich vereinbart wurde. Nur anhand dieser Information lässt sich abschliessend eine Vertragstyp herausarbeiten. Macht man mit der Subsumptionstechnik.

Habe ich dann einen Vertragstyp gefunden, schaue ich mir natürlich die Vereinbarung (Vertrag) genauer an, um die einzelnen Leistung als Haupt- oder Nebenleistungen zu qualifizieren. Gibt es zu Deiner Problematik keine explizite Vereinbarung schaue ich im BGB zum Vertragstyp nach, ob der Gesetzgeber hier etwas geregelt hat. Sollte dies nicht der Fall sein greift man auf die Regelungen des BGB Allgemeinen Teil zurück und schaut hier nach. Genauso funktioniert Jura und die Systematik des BGB. Wichtig ist aber auch, das sog. Abstraktionsprinzip nicht zu verletzen. Lernt man in WPR. Das Verpflichtungsgeschäft ist vom Verfügungsgeschäft unabhängig und muss natürlich absolut auch so bei der juristischen Beurteilung so gehandhabt werden. Befolgt man dies nicht, begeht man die juristische Todsünde schlechthin (gibt dann 0 Punkte in der Klausur). Wichtig natürlich bei Kaufleuten auch das HGB. Wie Isabel schon erwähnt hat, was ist in der Branche Üblich (§346HGB) ist oder gibt es im HGB mglw. sogar eine ganz konkrete Regelung zum Thema.

Für Deinen Fall schau mal bei §368 ff. BGB und §14 UstG nach.

Das von Isabel geschriebene findet meine Zustimmung.

Auch gestandene Juristen geben gerne und offen zu, dass Mr. Google durchaus ein probates Mittel der ersten Informationsbeschaffung sein kann (habe ich kürzlich noch wöhrend der SOAK so gehört) um sich der Thematik und dem Problem zu nähern.

Bevor man mit der Keule zuhaut, sollte man prüfen, ob es nicht Alternativen gibt.

LG

Frank



Hallo Frank,

ich nehme deine Zeilen und Informationen dankbar an und werde mich auch mit deinen Hilfestellungen weiter an die Problematik herantasten.

Was ist denn SOAK?
Ich habe den Begriff fix bei Google eingegeben und nur die "Sommerakademie" gefunden.
VG
Michael

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» Mi 13. Aug 2014, 20:24

Zur Eingangsfrage "Wie würdet Ihr jetzt im Internet suchen?":
§ 259 BGB; §§ 809 ff. BGB; § 421 ZPO, die ich allerdings nicht zunächst im Internet suchen würde

Übrigens sind mir Abrechnungszentralen im Gesundheitswesen bekannt, die lediglich zum Jahresende steuerrechtlich und buchhalterisch aufbereitete Abrechnungen u.a. zur Vorlage beim FA erstellen.
heppenbach
 
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» Mi 13. Aug 2014, 20:39

heppenbach hat geschrieben:Zur Eingangsfrage "Wie würdet Ihr jetzt im Internet suchen?":
§ 259 BGB; §§ 809 ff. BGB; § 421 ZPO, die ich allerdings nicht zunächst im Internet suchen würde


Hallo heppenbach!
Vielen Dank dafür!

Übrigens sind mir Abrechnungszentralen im Gesundheitswesen bekannt, die lediglich zum Jahresende steuerrechtlich und buchhalterisch aufbereitete Abrechnungen u.a. zur Vorlage beim FA erstellen.


Das ist so gesagt nicht richtig! Ich arbeite über 10 Jahre als Führungskraft in physiotherapeutischen Praxen / Zentren. Monatliche Abrechnungen sind üblich! Welche Abrechnungszentren sind das? Natürlich mag es hier Ausnahmen geben.
VG
Michael

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» Mi 13. Aug 2014, 21:11

Hallo Michael,

SOAK = Sommerakademie
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fkuempel
 
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» Mi 13. Aug 2014, 22:02

Suchen würde ich nach §§368 ff.

Es kommen übrigens lediglich vertragliche Ansprüche zum Zuge, weil wie beschrieben hier ein Vertrag (welcher Natur auch immer) zugrunde liegt. Die Vorschriften der ZPO dienen, wie der Name schon sagt, der Durchführung und Organisation des Zivilprozesses und ZPO 421 hat etwas mit Beweisführung im Zivilprozess zu tun und gehört hier nicht hin.

Sucht mal bei JURIS nach §368,369 BGB und liest den Kommentar und ggf. Urteile zum Thema.

Mein Tip:

Anspruch aus Vertrag entstanden
Anspruch Untergegangen durch Erfüllung, wenn ja ergibt sich hier der Anspruch auf Erteilung einer Quitung gem. §368 BGB auf Verlangen des Schuldners (und nur dann in diesem Fall)

Ein weiterer Hinweis: vertragliche Nebenpflicht


LG

Frank
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fkuempel
 
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» Do 14. Aug 2014, 07:10

Vielen Dank an euch beide.
Ich kann mich am WE mit mehr Ruhe damit beschäftigen.
Schönen Tag!
VG
Michael

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» Do 14. Aug 2014, 09:51

Warum sollte es nicht richtig sein, wenn ich darlege, daß mir Abrechnungszentren im Gesundheitswesen bekannt sind, die lediglich zum Jahresende Abrechnungen erstellen?

fkuempel wird uns alle vielleicht noch aufklären, warum ein Blick in die ZPO in einer sich streitig anbahnenden Sache "hier nicht hergehören" soll.
heppenbach
 
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» Do 14. Aug 2014, 10:28

Guten Tag heppenbach,

weil es schlicht falsch ist, dass Abrechnungszentren nur zum Jahresende abrechnen! Was machst du im Gesundheitswesen?
VG
Michael

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» Do 14. Aug 2014, 11:13

Die andiskutierte Sache ist eine Lüge meinerseits nicht wert.
Offenbar gibt es aber sogar Zentren, die überhaupt keine Abrechnungen zusenden. Oder ist das auch "schlicht falsch"?

Internationaler Verkaufs- und Marketingleiter mit Prokura bei Europäischer Tochter eines US-Pharmakonzerns
heppenbach
 
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» Do 14. Aug 2014, 11:35

Guten Tag heppenbach!

Die Aussage, dass Abrechnungszentren nur jährlich abrechnen, bleibt weiterhin falsch.

Dass es auch Abrechnungen gibt, die auf monatlicher Basis abrechnen ist nun mal Fakt! So z. B. Optica und RZH.
VG
Michael

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» Do 14. Aug 2014, 12:01

Michael_Z hat geschrieben:
Eine Ergo- oder Physiopraxis hat die Möglichkeit, die vom Arzt erhaltenen Verordnungen (Rezepte) nach Erledigung entweder selbst oder über ein Abrechnungszentrum mit den Krankenkassen abzurechnen. Im 2. Fall übergibt die Praxis dem Abrechnungszentrum postalisch die Rezepte und beauftragt dieses direkt und und er Folge mit den Krankenkasse abzurechnen gegen eine vereinbarte Gebühr. Der Vorteil liegt darin, dass die Praxis innerhalb von wenigen Tagen einen entsprechenden Betrag überwiesen bekommt, das Abrechnungszentrum geht mit dieser Summe in Vorleistung, holt sich das Geld bei den Kassen natürlich wieder. Über diesen Vorgang wird am Ende des Monats für den Praxisinhaber eine Übersicht bzw. eine Abrechnung erstellt, die detailliert Auskunft über eingereichten Rezepte, die Einnahmen, Gebühren, Absetzungen etc. gibt. Die betreffende Ergopraxis hat also stets ihr Geld vom Abrechnungszentrum erhalten, allerdings zu keiner Zeit die soeben erwähnte Abrechnungen.


Hi,

ich hoffe, meine Idee ist nicht zu naiv, aber das klingt für mich nach Factoring. Ich würde prüfen, ob es sich darum handelt und ggf. danach googeln, um die vom Vertrag gelassenen Lücken vielleicht zu füllen.
Erster Gedanke - nach Vertrag - wären außerdem die AGB, die inzwischen ja fast jeder hat.

ps: warum wisst ihr alle so viel? Ihr macht mir Angst.
Lara
 
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