» Do 10. Jul 2014, 06:29
Hallo Michael
ich nenne die Klausurenkurse immer die Königsklasse des Semester. Hier wird noch einmal das komplette juristische Wissen aus dem jeweiligen Semester (gerne auch aus dem Semester davor) von der abverlangt.
Ein Beispiel:
In GDR1 lernst du, wie man ein Gutachten schreibt
In WPR1 lernst du, wie ein Vertrag entsteht
In KK1 musst du dich von der Prüfungsaufgabe darauf einstellen, dass möglicherweise ein Fall aus WPR1 erfragt wird oder du einen SE-Anspruch aus § 823 BGB prüfen sollst. Alternativ wird hier auch das Bereicherungsrecht erfragt das in vielen Fällen das Element "Vertrag entstanden" beinhaltet.
In den Klausurenkursen zeigst du also noch einmal was du gelernt hast
LG
Isabel