ich würde gerne mal Eure Meinung wissen. Kurz: Das hier ist mein ALLER Erster Versuch bzgl. des Gutachtens, denke, wie bereits gesagt wird, dass es sehr schwammig ist...
Den Sachverhalt habe ich mir selbst überlegt, ich habe versucht, streng nach Takelawstruktur vorzugehen. - Ich hoffe, ich habe die Sache bisher wenigstens ein bisschen verstanden.
Ich danke Euch jedenfalls, und hoffe auf konstruktive Kritik- nur so kann ich dazulernen.
A ist genervt von B, der immer über ihn lästert.
A entschließt sich deshalb eine Zigarettenkippe auf die Hand von B auszudrücken.
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Mit dem Ausdrücken der Zigarettenkippe auf der Hand des B liegt eine Rechtsgutsverletzung nach
§ 832 Absatz 1 BGB vor.
Mit der Handlung des A liegt eine Körperverletzung vor.
Verletzungserfolg ist zu bejahen.
Zudem ist Kausalität gegeben.
Mithin liegen Äquivalenz und Adäquanz vor.
Der Tatbestand des Verschuldens ist gegeben.
Fraglich ist, in welchem Zeitraum und in welchem Ausmaß B über A gelästert hat.
Weiterhin fraglich ist, ob Folgeschäden bei B zurück bleiben.
Aus alledem folgt, dass B einen Anspruch auf Schadenersatz aus § 823 Absatz 1 BGB
hat.