Gesetzestexte

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Mi 30. Okt 2013, 14:53

Hallo !

Seit ungefähr 3 Wochen befinde ich mich im Gaststudium.

Ich würde gerne wissen, welche Gesetzestexte Ihr bevorzugt einsetzt.

Die Bücher aus dem dtv oder eher Schönfelder Deutsche Gesetzestexte in der Loseblattsammlung ?

Ich bin mir unsicher was das richtige ist und würde gerne von Euch wissen für was Ihr Euch entschieden habt.

Weiterhin wäre es sehr hilfreich zu wissen, welche Gesetze man für das erste Semester braucht.

BGB, HGB ?

Über eine Rückmeldung wäre ich Euch dankbar.

Viele Grüsse
Alexandra
Alexis
 
Beiträge: 3

» Mi 30. Okt 2013, 18:39

Hi Hi :-)

Welche Druckausgaben von Gesetzen Du nutzt, dürfte egal sein, Hauptsache sie sind soweit aktuell. Taschenbücher-Gesetzestexte sind für Klausuren wohl später praktischer und fürs zwischendurch Reinschauen eigentlich auch.

In T@keLaw nutzt Du für die Übungen etc. sowieso "Juris".

Die Kommentare sind nicht unwichtig. Palandt z.B. Ansonsten ergibt sich ja aus den Vorlesungen usw., was Du für Dein Selbststudium anschaffen solltest.

Für den Einstieg sind BGB und HGB ja schon mal was.
sisyphos
 
Beiträge: 1

» Mi 30. Okt 2013, 22:57

Hi Alexandra,

ich benutze die Beck-Texte für Prüfungen. Das Papier beim Schönfelder ist mir zu dünn, meistens sind auch zu viele Gesetze drin, die ich nicht brauche.

Ich würde fürs erste Semester das BGB empfehlen. Ob du das HGB, AktG und GmbHG brauchst, hängt von dir ab. Ich weiß gerade nicht ob man sie in der BWL-Prüfung nutzen darf, aber selbst wenn überschneiden sich die Themen ja nur bezüglich Rechtsformen von Unternehmen. Ich persönlich habe die Bücher, insgesamt 3, weil sie nicht viel kosten und ich gerne was zum anmalen hab.

Dr Palandt wäre rein für Zh u ist teuer. Er zeigt auf beeindruckende Weise die Leistungen des menschlichen Gehirns, indem man schon nach kurzer Zeit locker-flockig über die meisten Abkürzungen rüberliest... ich mag ihn, aber er ist gewöhnungsbedürftig. Du brauchst ihn meiner Meinung nach nicht zwingend.
Lara
 
Beiträge: 145

» Do 31. Okt 2013, 11:08

Hallo Alexandra,

Güllemann: "Wichtige Gesetze des Wirtschaftsprivatrechts", nwb Textausgabe; 14. Auflage
Vorteil: Preis
Nachteil: schwaches Stichwortverzeichnis

Rainer
heppenbach
 
Beiträge: 175

» Do 31. Okt 2013, 11:45

Ich bin ein Beck-Texte Fan. Gut und günstig
Aber es gibt viele die den Schönfelder bevorzugen. Solange das Ding keine Kommentierung ist darfst du aber frei wählen.
Benutzeravatar
IsabelAlt
 
Beiträge: 505

» Fr 1. Nov 2013, 18:05

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.

Ich werde dann erstmal mit den Beck-Texten beginnen.

Lieben Gruss
Alexandra
Alexis
 
Beiträge: 3

» Mi 8. Okt 2014, 19:42

Ich bin wie Isabel ein Beck-Fan, einfach, gut und günstig...

Ansonsten habe ich mir mal Wirtschaftsgesetze von Vahlen gekauft, schaue ich jedoch wenig rein...

Gut finde ich aber die Gesetzessammlung von Nomos, da auch die ZPO dabei ist:
http://www.nomos-shop.de/Zivilrecht/pro ... duct=22688

Mir gefällt das Papier von Beck, ich mag eben dieses superdünne Papier nicht... nirgendwo, auch nicht in Lehrbüchern...
VG
Michael

Braunschweig
HFH Student im Studiengang Wirtschaftsrecht Online LL.B. seit 9/2014
MichaelZ.
 
Beiträge: 163

» Mi 8. Okt 2014, 20:22

Also ich bin totaler Fan vom Schönfelder geworden :) ...zur Ergänzung habe ich aber auch noch die BeckTexte ! :)
Jedoch ,wie man überall lesen kann, musste du selbst schauen was dir zusagt ;)
Mit freundlichsten Grüßen

Artur Lendel

Da mihi factum, dabo tibi ius.
__________________________________________________
"Sag mir, was passiert ist, ich werde dir sagen, was Recht ist."
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ArturLendel
 
Beiträge: 31

» Sa 28. Mär 2015, 17:26

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zum Markieren von Paragraphen.

Darf ich auf Post its lediglich den z. B. "§1" oder darf ich "§1 Rechtsfähigkeit" angeben.

Vielen Dank

LG

Caro
Studienbeginn: 03/2015
tinkerbell
 
Beiträge: 12
Wohnort: bei München

» Sa 28. Mär 2015, 17:56

Hallo Caro,

nachdem es bei uns im Prüfungszentrum vor einer Klausur eine "heiße Diskussion" (um nicht Eklat zu sagen) diesbezüglich gab:

Zulässig ist nur "§ 1 BGB". Der Zusatz "Rechtsfähigkeit" fällt schon unter Unterschleif.

Also mein Rat: Wirklich nur die §§ kommentieren.

Viele Grüße

Karin
karin_erika
 
Beiträge: 644
Wohnort: München


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