Klausuren- Prüfung

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Fr 16. Aug 2013, 14:51

Hallo,

Ich habe am 01.07.13 mit dem Online- Studium Wirtschaftsrecht (Bachelor) angefangen.
Nächste Woche Steht für mich die erste Klausur (Grundlagen des Rechts) an. Hierzu habe ich noch ein paar offene Fragen:

1. Wird im Modul "Grundlagen des Rechts" nur das geprüft, was auch Inhaltlich vorhanden ist, oder wird hier auch Modulübergreifend abgefragt?

2. Gibt es alte Klausuren, die zum Lernen verwendet werden können?

3. Vielleicht hat jemand ein paar Tipps für die erste Klausur und wie Sie Aufgebaut ist.

Danke
"Außer dem Licht wird nichts so oft gebrochen wie das Recht." (Alfred Polak)
David
 
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» Fr 16. Aug 2013, 15:04

Herzlich Willkommen!

Sie benötigen die Kenntnis über die Prüfungsstruktur von § 823 I BGB und sollten wissen, wie Sie ein juristisches Gutachten verfassen. Dazu ist das Durcharbeiten der Säcketheorie hilfreich. Im Forum gibt es inzwischen viele Beispiele zur Formulierung und Frau Alt hat viele Rückmeldungen dazu gegeben. Insoweit ist es recht einfach, die Anforderungen zu erkennen.

Ich wünsche viel Erfolg!
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
Beiträge: 1168

» Sa 17. Aug 2013, 14:15

Hallo liebe Community,

in welchem Forum kann ich die genannten Beispiele zur Formulierung von Klausuren sowie die Rückmeldungen von Frau Alt aufrufen?

Vielen Dank für einen kurzen Hinweis.
studenthfh
 
Beiträge: 2

» Sa 17. Aug 2013, 17:41

Hallo

dazu musst du dich ins Forum "Bachelor Wirtschaftsrecht online an der Hamburger-FH mit T@keLaw+" eintragen bzw. einen Antrag stellen.

Dort findest du eine Einzelauflistung der einzelnen Module (zu denen du nach und nach eine Prüfung ablegen darfst) bzw. von anderen Mitstudenten Gutachten, Fragen usw.

Und wenn du schon beim Vernetzen bist. Auf Facebook und auf Skype hat sich auch schon eine Gruppe von Studenten eingefunden. Es lohnt sich auch dort zu vernetzen. Nehm einfach KOntakt zu mir auf - dann verlinke ich dich
Skype: IsabelAlt76
Facebook - mein Name - Bild ist ein Auge.

LG
Isabel
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IsabelAlt
 
Beiträge: 505

» Di 27. Aug 2013, 13:00

Hallo,
ich habe auch eine Frage bezgl. Klausurenvorbereitung für das Modul Grundlagen des Rechts.
Mir ist bei den practice Übungsfällen aufgefallen, dass bei den Übungsfällen 6 und 7: Randale mit Dreirad und Dünnes Eis die sonstigen Rechte zum SE gem. § 823 BGB als oder Verknüpfungen in Fallgruppen verzweigen wie: Boykott, rechtswidriger Streik etc.

Diese Fallgruppen werden im Vorlesungsteil gar nicht beschrieben, oder habe ich da etwas übersehen?
Müssen diese Differenzierungen für die Klausur GdR1 beherrscht werden?
Vielen Dank
Michael
Michael
 
Beiträge: 6

» Di 27. Aug 2013, 13:06

Nein, diese Differenzierung müssen nicht beherrscht werden. Es geht in Grundlagen des Rechts um die Fähigkeit, die juristische Methode zu beherrschen und ein juristisches Gutachten erstellen zu können. Der § 823 I BGB dient uns nur als Beispiel, diese Kompetenzen unter Beweis zu stellen. Darum wäre es nicht sinnvoll, unbekannte Verzweigungen des § 823 I in den Vordergrund der Prüfung zu stellen. Umgekehrt soll in der Vorlesung die Information nicht unterschlagen werden, dass es auch in dieser Vorschrift durchaus noch interessante Verzweigungen gibt. Für die Prüfung aber: Keine Sorge.
Meine Empfehlung zur Vorbereitung: Säcketheorie wiederholen.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
Beiträge: 1168

» So 13. Okt 2013, 12:40

liebe kommilitonen,
ich schreibe am samstag wpr2, kann mir jemand sagen wie so ein fall aussehen könnte denn es gibt leider keine übungsfälle und das modul ist etwas konfus.
vielen dank und lg,
ira
1100965
 
Beiträge: 25

» Mi 18. Dez 2013, 21:16

Hallo Isabel,
was genau meinst Du mit Antrag stellen? Ich bin auch neu hier und blicke noch nicht 100%ig durch. Ich habe mich hier registriert und bin natürlich Studierende bei TakeLaw. Der Webcampus funktioniert noch nicht richtig aber das kommt noch. Was mich interessieren würde, ist, wie die Klausur aussieht, denn hier lernen wir ja ausschließlich online über Reiter aber ich gehe davon aus, dass wir in den Klausuren den Gutachtenstil anwenden müssen. Den lernen wir anhand von TakeLaw m.E. dabei nicht. Hast Du einen Tipp für mich wie ich an weitere Unterlagen und denen von Frau Alt komme bzw. wo genau und worüber ich einen Antrag stellen muss? Wie sieht die Klausur aus und müssen wir, wie an der UNI den Gutachtenstil anwenden, also bekommen einen Fall und den müssen wir lösen?

Ich würde mich auch gern mit der Gruppe "vernetzen". Mein Facebookname ist mein Name, Foto = mein Hund. :-)

Vielen Dank - Michelle

IsabelAlt hat geschrieben:Hallo

dazu musst du dich ins Forum "Bachelor Wirtschaftsrecht online an der Hamburger-FH mit T@keLaw+" eintragen bzw. einen Antrag stellen.

Dort findest du eine Einzelauflistung der einzelnen Module (zu denen du nach und nach eine Prüfung ablegen darfst) bzw. von anderen Mitstudenten Gutachten, Fragen usw.

Und wenn du schon beim Vernetzen bist. Auf Facebook und auf Skype hat sich auch schon eine Gruppe von Studenten eingefunden. Es lohnt sich auch dort zu vernetzen. Nehm einfach KOntakt zu mir auf - dann verlinke ich dich
Skype: IsabelAlt76
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LG
Isabel
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» Di 24. Dez 2013, 00:56

Hallo Michelle

hat sich ds Problem gelöst bzw. hast du den Zugang zum HFH-Bachelor-Forum?
Wenn nicht ag bitte einfach Bescheid dann versuche ich es dir zu erklären.

LG
Isabel
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IsabelAlt
 
Beiträge: 505

» Do 26. Dez 2013, 18:07

Hallo Isabel,

ja, ich habe die Gruppenmitgliedschaft beantragt, nur bisher keine Zulassung, daher habe ich den Admin. angeschrieben. Vermutlich verzögert sich die Aufnahme durch die Weihnachtszeit, obwohl mein Antrag schon über eine Woche her ist.
Vielen Dank noch einmal für deine Unterstützung.
Michelle

IsabelAlt hat geschrieben:Hallo Michelle

hat sich ds Problem gelöst bzw. hast du den Zugang zum HFH-Bachelor-Forum?
Wenn nicht ag bitte einfach Bescheid dann versuche ich es dir zu erklären.

LG
Isabel
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