Frage zu den Klausuren - Neuling

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Do 15. Okt 2015, 07:55

Christian_M hat geschrieben:für WPR1? meine persönliche Empfehlung wäre:

1. Rolf Schmidt BGB AT (als "großes" Lehrbuch)
2. Fall Fallag BGB AT (als Fallbuch)
3. Hemmer Grundwissen (für den Überblick)

zu 1: das "große" Lehrbuch sollte m. E. unbedingt einmal komplett gelesen werden. Kostet Zeit, bringt aber ernorm etwas. Zumindest wenn man das Thema wirklich verstehen will (was im Hinblick auf WPR2-4 sinnvoll wäre...)
zu 2: um Fälllösungsbewusstsein zu entwickeln (worauf kommt es im Sachverhalt an?)
zu 3: insbesondere fürs wiederholen oder den kurzen Überblick zwischendurch.

Unbedingt aber vor dem Kauf die Bücher anschauen, ob man mit dem jeweiligen Stil etc. klar kommt ;)



Sehr gut. Vielen Dank
WR-Wings WS15/16
Dennis1988
 
Beiträge: 14

» Do 2. Jul 2020, 14:06

TLesch hat geschrieben:
ArneDoeding hat geschrieben:Ah okay, das ist auf jeden Fall gut zu wissen.

Klar, da bin ich von ausgegangen, dass man allein durch die gegebenen Vorlesungen und T@keLaw-Inhalte die Klausuren bestehen sollte.
Allerdings ist es in der Tat so, dass ich mich doch einlesen und alles ein wenig vertiefen. :)

Aber mit einer Frage muss ich Euch noch quälen und zwar, wie handhabt Ihr die Prüfungen?
Arbeitet Ihr ein Thema (z.B. GdR1) durch und schreibt dann dort die Prüfung und widmet Euch
dann dem nächsten Thema usw. oder ackert Ihr erst alle Themen durch und zieht dann die Prüfungen durch?

Danke für Eure schnellen Antworten :)


Mein Vorgehen war immer fachweise: Lernen/Prüfung, Lernen/Prüfung, ...


Hallo,
Ich habe gerade erst mit dem Masterstudium begonnen und würde auch diese Herangehensweise wählen. Hat sich das bewährt? Vielleicht kann der eine oder andere ja eine Einschätzung geben.
VG
KatGie
 
Beiträge: 4

» Mi 9. Sep 2020, 09:49

M. Landeck hat geschrieben:Hallo ArneDoeding,

bei Grundlagen des Rechts wird es in der Klausur ein Sachverhalt geben, den Sie dann bearbeiten müssen. Endziel wird ein Gutachten sein. Inhaltlich kann sich der Sachverhalt nur auf die Inahlte der Vorlesung beziehen. Schadensersatz ist da sehr beliebt. Wenn Sie die Struktur dazu im Kopf haben und die Säcketheorie zur Erstellung eines Gutachtens können, sollte Sie die wichtigsten Voraussetzungen schon erfüllen.



Hallo M.Landeck,

ich habe ein bisschen mitgelesen und genau hierzu habe ich eine Frage: Gibt es zu für "Grundlagen des Rechtes" eine alte Klausur mit Lösung, um einmal eine komplette Formulierung zu sehen? Für mich sind diese rechtlichen Formulierungen noch Neuland und ich hatte sie in meiner bisherigen beruflichen Laufbahn nur rudimentär. Das wäre sehr hilfreich, denn die im Practice-Bereich hinterlegten Übungen beziehen sich nur auf die Struktur.

Danke im Voraus für einen Tipp... :D

Viele Grüße
Alexandra
Alexa70
 
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