Juris & Co.

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Do 14. Aug 2014, 12:31

Lara wir studieren schon länger. Du brauchst also kein Angst haben sondern kannst dich darauf freuen, dass du in 2-3 Jahren ein ähnliches Wissen hast :)

@ Michael
du hattest in einem Beitrag geschrieben "was üblich ist" - nämlich eine regelmäßige Abrechnung.
Das ist ein Grundsatz. Wenn aber im Vertragsverhältnis zwischen der Praxis und dem Abrechnungszentrum 8 Monate nicht angemaht wurde, dass die monatliche Abrechnung fehlt, dann wurde quasi die scheinbare Schlechtleistung des Abrechnungszentrums als "übliches Geschäftsgebaren zwischen den Vertragspartner akzeptiert", und zwar stillschweigend.

Und auch hier meinte ich:
du kannst nicht 8 Monate ein Verhalten akzeptieren und dann gleich mit der stärksten Waffe kommen.
Oder auf das Familienleben übertragen:
Du kannst bei deinem Kind nicht 8 Monate zuschauen wie es sich nach dem Abendessen noch eine Tafel Schokolade reinpfeift und nichts sagen. Und im 9 Monat bekommt es dann auf einmal Hausarrest und lebenslanges Schokoladenverbot. Dein Kind wird nicht wissen was da passiert.

So ist es auch in dem Vertragsverhältnis.
Wenn 8 Monate akzeptiert wurde, dass die Abrechnung nicht kommt, dann musst du im ersten Schritt mit dem Abrechnungszentrum reden und sagen: hey eigentlich hätten wir gern
Dann mahnst du sie an
Dann setzt du ihnen eine Frist mit Androhung der Konsequenz
Und erst dann kannst du sagen: ok ihr seit Beratungsresistent wir greifen zu härteren Mittel und kürzen dir das Geld.

In diesem Sinne
Isabel
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IsabelAlt
 
Beiträge: 505

» Do 14. Aug 2014, 18:21

Stimme Dir zu Isabel.

Die Frage von Heppenbach, warum ZPO hier nichts zu suchen hat, ist schlicht zu beantworten. Wenn Du zivilrechtl. Ansprüche gelten machen willst, dann musst du diese schon auch mit zivilrechtl. Mitteln untermauern können.

Ob eine Behauptung oder ein Argument zu beweisen ist(z.B. Augenschein, Zeugen, Urkunden, Sachverständigen oder Parteivernehmen) , stellt sich im Rahmen eines juristischen Gutachtens bestenfalls bei der Frage, wer ggf. die Beweislast trägt. Im Gutachten wird aber verlangt unabhängig und sachl. zu argumentieren auf Grundlage der Sachlage mit Hilfe der einschlägigen zivilrechtlichen Regelungen und den zugehörigen Spezialnormen, wie z.B. das HGB.

Wie mein Repetitor immer zu pflegen sagt: "Das Gesetz will sie disziplinieren. Sie sollen sachl und strukturiert aufbauen und die Fälle entsprechend der Tatbestandsmerkmale subsumieren um zu einer vertretbaren Lösung zu gelangen"

LG

Frank
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fkuempel
 
Beiträge: 27
Wohnort: Münster

» Fr 15. Aug 2014, 00:15

Zitat: "Wie mein Repetitor immer zu pflegen sagt"
Von goethescher Klarheit ist das recht weit entfernt.

Konnte man sich bisher an fkuempels Ratschlag von gerade erst Mitte Juli orientieren, als Anfänger "nicht zu komplex zu denken", so bemüht man sich nun, mit dem von seinem Repetitor vorgegebenen Pensum Schritt zu halten.
Was treibt einen Studierenden des Wirtschaftsrechts mit Ziel LL.B. und einer Aversion gegen BWL zur rechtspädagogischen Nachhilfe?

Lieber fkuempel, sollten nicht eventuell auch andere, etwas Zurückgebliebene im Studiengang, nicht nur Deinen vasten Literaturempfehlungen folgen, sondern zusätzlich ein Jurarepetitorium belegen?
Was empfiehlst Du?

Nach der Fama war ja auch der Dichterfürst beim Repetitor. Allerdings wurde Goethe Volljurist.
Und schreiben konnte er auch.
heppenbach
 
Beiträge: 175

» Fr 15. Aug 2014, 10:16

Jetzt wird es spannend, ein Krieg der "Giganten"?
Langsam aber sicher zieht sich der Himmel zusammen und die Waffen werden gezückt? Bitte nicht...

Kann ich dieses Thema als "Verursacher" schließen?
Ich schätze nein, jedoch kann ich die automatische Benachrichtigung über neue Beiträge deaktivieren, wenn es mir persönlich zu "persönlich" wird.

Herzlichen Dank für die konstruktiven Beiträge an alle.
VG
Michael

Braunschweig
HFH Student im Studiengang Wirtschaftsrecht Online LL.B. seit 9/2014
MichaelZ.
 
Beiträge: 163

» Fr 15. Aug 2014, 14:42

stimmt
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fkuempel
 
Beiträge: 27
Wohnort: Münster

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