Hi Leute,
ich schreibe in 10 Tagen die Klausur "Buchführung" zum zweiten Mal, nachdem ich beim ersten Mal nicht bestanden habe. Die Vorlesung in Take Law hat mich inhaltlich überhaupt nicht vorbereitet. Jetzt bin ich zwar besser vorbereitet, habe aber noch einige Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Könnt ihr mir sagen, ob man Umsatz/Vorsteuer nur dann buchen muss, wenn Brutto oder Netto angegeben wird. Und könnte ihr mir sagen, wenn man eine Maschine dieses Jahr bestellt für das nächste Geschäftsjahr und auch erst im nächsten Geschäftsjahr zahlen muss, ob man das in diesem Jahr buchen muss oder doch auslassen. Meine letzte Frage, ungefähr wie die vorige. Wenn die Steuerlast diesen Geschäftsjahres erst im nächsten Geschäftsjahr per Banküberweisung beglichen wird, muss ich das dann buchen, bzw. falls nicht, was muss ich dann überhaupt buchen?
Ich hoffe ich habe die Frage verständlich gestellt.
Ich hoffe auf schnellstmögliche Fragen. Danke schon mal im Voraus!
Gruß
Codino