OK Benotung

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Do 20. Nov 2014, 20:45

Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich der Benotung von OK.
Wird es mir negativ Ausgelegt, wenn ich den gelben Button vergesse (obwohl notwendig, da nicht evident), aber trotzdem Pro und Contra Argumente hin schreibe? Der Korrektor kann ja daraus erkennen, dass ich eben diesen Punkt diskutiere.

Gruß Michael
„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte,
wo kämen wir hin und keiner ginge,
um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

Kurt Marti
Michi
 
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» Fr 21. Nov 2014, 07:49

Hallo Michael

das geschriebene Wort kann mWn im Moment noch nicht ausgewertet werden sondern dient nur dir zur Unterstützung zur Identifikation eines Problempunkts. Das heißt wenn du den gelben Punkt nicht gesetzt hast dann wird das als Fehler gewertet.

LG
Isabel
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» Fr 21. Nov 2014, 09:40

Ich dachte die OKs werden von Dozenten und nicht von PC ausgewertet oder habe ich das falsch verstanden?

Heißt das dann im Umkehrschluss, dass ich eigentlich keine Argumente schreiben muss, sondern einfach nur die Wertungen?

Gruß Michael
„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte,
wo kämen wir hin und keiner ginge,
um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

Kurt Marti
Michi
 
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» Fr 21. Nov 2014, 10:55

Hinter dem Template steckt eine Dozentenbewertung. Das heißt mit verschiedenen Variablen wird schlussendlich die Note ermittelt. Dies geschieht mWn aber automatisiert (vielleicht kann diese Aussage noch einmal jemand aus dem Verlag bestätigen).

Was die Argumente angeht so sind sie für die Note "nutzlos". Für den Lerneffekt aber unglaublich wichtig. Daher würde ich dir raten, dass du sie weiterhin pflegst und im N

LG
Isabel
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» Fr 21. Nov 2014, 15:48

Hallo Michi,
hallo IsabelAlt,

die Online-Klausuren werden vorab automatisiert mit den vielen hinterlegten Lösungsvarianten verglichen. Ein Korrektor schaut sich die Lösungsvarianten dann noch einmal an und legt die Benotung fest. Es ist also ein 2-Stufiges Verfahren.
gez. Mario Landeck
Administrator T@keLaw-Community
Systembetreuer T@keLaw+ Lernplattform
teach-audio Verlag
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M. Landeck
 
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» So 23. Nov 2014, 16:12

muss man die bringen? ich hab echte Probleme das sture Schema anzuwenden und krich das mit den "tollen Noten" diesbezüglich auch nicht auf die Reihe.. zumal ich oft spät arbeite und dann nicht vor 9 beginnen kann
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Fabian
 
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» So 23. Nov 2014, 16:51

Fabian hat geschrieben:muss man die bringen? ich hab echte Probleme das sture Schema anzuwenden und krich das mit den "tollen Noten" diesbezüglich auch nicht auf die Reihe.. zumal ich oft spät arbeite und dann nicht vor 9 beginnen kann


Hallo,

ich glaube ich verstehe die Frage nicht ganz. Nur zur Einfachheit: für die Online-Klausuren gibt es eine vorgefertigte Takelaw-Struktur, die zu bewerten ist - ähnlich vieler Practice-Aufgaben. Bei einzelnen Punkten mag es sinnvoll sein eine Erläuterung, Begründung oder ähnliches zu ergänzen. Die Zeit von zwei Stunden habe ich nie benötigt, zumeist bin unter 30 Minuten geblieben. Die längste hat mich eine Stunde gekostet.

Allerdings lass ich dann auch mal Fünfe gerade sein, weil ich sonst leicht auch vom 100sten ins 1000ste komme. Ich habe eher versucht wirklich alle bzw. einfach nur möglichst viele Onlineklausuren zu schreiben.

Also: Auch um 21.00 zu beginnen ist kein Problem und nimm einfach soviel mit wie Du kriegen kannst. Auch wenn es kein gesondertes Feedback gibt - mir haben allein die Aufgabenstellungen geholfen, nochmal eine andere Perspektive auf den Kurs und die Gesetzestexte zu bekommen. Hinzu kommt, dass Du Dich für die Online-Klausuren nicht anmelden musst - und auch immer wiederholen kannst. Es zählen immer die Besten aus einem Durchgang und Du musst in einem Durchgang mindestens drei bestanden haben, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Allerdings könntest Du die OK auch nachträglich schreiben, allerdings dann ohne potenziellen Benefit auf die Bewertung in der schriftlichen Prüfung.

PS: Für die Klausur selbst hilft es durchaus, wenn Du die zentralen Takelaw-Strukturen im Kopf hast bzw. Du sie Dir selbst herleiten kannst, weil es die Argumentation und Gliederung in der Prüfung erheblich unterstützt.

VG
Thies
Dipl.-Kfm. Thies Lesch, LL.M., Hamburg
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TLesch
 
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» Mo 24. Nov 2014, 07:40

Hallo Fabian

das "sture Schema" also die TL-Struktur ist kein von TakeLaw vorgegebene Struktur die es sonst im juristischen nicht gibt. Vielmehr gibt es eine festgeschriebene Prüfungsreihenfolge die man immer einhalten soll.
Oder besser gesagt - es ist sinnlos die Mitschuld zu prüfen wenn man feststellt dass kein Rechtsgut betroffen ist. Das heißt die Reihenfolge (Schemata) musst du immer einhalten, die hat wenig mit TL zu tun.
Die TakeLaw Struktur ist nur eine Aufbereitung der Struktur mit modernen Hilfsmittel

LG
Isabel
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IsabelAlt
 
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» Mo 24. Nov 2014, 11:50

moment ich MUSS dieses bestehen um zur Prüfung zugelassen zu werden?

na dann gute nacht, dann kann ichdas auch abhaken..

ohne sinnvolle Lösung die ich zum Vergleich nebendran legen kann um nachzuvollziehen wieso weshalb warum komm ich damit nicht klar.
ich hab FHuG auch komplett verbockt. Wie auch.. im practis Bereich ist nach Fall Nummer 5 die bis dorthin NUR 823 betreffen Feierabend..

so eben verlier ich hier grad den Mut..
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Fabian
 
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» Mo 24. Nov 2014, 13:47

Hallo Fabian,

um hier aufkommenden Missverständnissen vozubeugen:

Die Online Klausuren dienen der Vorbereitung auf die Prüfungen und der möglichen Notenverbesserung und zwar in den Modulen, die im WebCampus gekennzeichnet und mit einer Prüfung und einer Studienleistung (S-01) abgeschlossen werden müssen.

Schreiben Sie die Online Klausuren v o r der eigentlichen Prüfung und haben Sie mindestens drei bestanden, können diese bei der Notenverbesserung berücksichtigt werden.
Schreiben Sie zuerst die Prüfung und d a n a c h die Online Klausuren, werden diese nur als bestandene Studienleistung gewertet. Dieses Verfahren ist wenig empfehlenswert.

Damit Sie Ihren Mut wieder finden: Die Zulassung zur Prüfung hängt nicht davon ab, ob Sie an den Online Klausuren teilgenommen haben, aber Sie bekommen erst die Endnote im jeweiligen Modul, wenn Prüfungs- und Studienleistung erbracht wurden.

Bei Rückfragen melden Sie sich gern.

Freundliche Grüße,
SupportHFH
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» Mo 24. Nov 2014, 20:35

Fabian hat geschrieben:moment ich MUSS dieses bestehen um zur Prüfung zugelassen zu werden?

na dann gute nacht, dann kann ichdas auch abhaken..

ohne sinnvolle Lösung die ich zum Vergleich nebendran legen kann um nachzuvollziehen wieso weshalb warum komm ich damit nicht klar.
ich hab FHuG auch komplett verbockt. Wie auch.. im practis Bereich ist nach Fall Nummer 5 die bis dorthin NUR 823 betreffen Feierabend..

so eben verlier ich hier grad den Mut..


Hallo Fabian,

ich habe den Kopf gerade voll mit der Marketingprüfung. Wenn Du willst und es Dir helfen kann, dann können wir gern in der nächsten Woche einmal telefonieren. Schicke mit gern eine PN.

VG
Thies
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TLesch
 
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» Mo 24. Nov 2014, 21:23

ich befürchte sowas in der Art ist nötig..aber unbedingt an einem Beispiel..

..denn der Bachelor ist 2 Jahre her..
und außer einer Absage nach der anderen-wie heute- hab ichs beruflich zu nichts gebracht..^^

toll..wenn ich die Prüfung verschiebe läudt mir hinten raus alles auf.. ich MUSS die im Dezember schreiben..
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Fabian
 
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» Mo 24. Nov 2014, 21:45

Fabian hat geschrieben:ich befürchte sowas in der Art ist nötig..aber unbedingt an einem Beispiel..

..denn der Bachelor ist 2 Jahre her..
und außer einer Absage nach der anderen-wie heute- hab ichs beruflich zu nichts gebracht..^^

toll..wenn ich die Prüfung verschiebe läudt mir hinten raus alles auf.. ich MUSS die im Dezember schreiben..


Klar, wir loggen uns parallel in den gleichen Kurs ein und gehen gemeinsam eine Aufgabe durch.
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» Mo 24. Nov 2014, 21:58

super..ich danke dir schon mal im Vorraus..

Nummer gibts via Pn und machen diesbezüglich auch n Termin aus..
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Fabian
 
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» Fr 28. Nov 2014, 19:07

Weiß jemand wann/wo die Ergebnisse der letzten Online Klausuren bekannt gegeben werden??

LG Peggy
Peggy
 
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