Guten Abend!
In TakeLaw wird sich nicht hinsichtlich einer möglichen Gliederung eines juristischen Gutachtens nicht geäußert.
In Büchern wird das juristische Gutachten aber IMMER gegliedert.
1.
a)
aa)
usw.
Kann eine solche getrost vernachlässigt werden bzw. welche erscheint aus eurer Sicht zweckmäßig?
Viele Autoren schlagen eine Gliederung zur besseren Übersicht und Verständlichkeit vor. Hier im Forum werden die Gutachten meist ohne Gliederung Absatz für Absatz oder als zusammenhängender Text geschrieben.
In TakeLaw wird davon gesprochen, dass die Erstellung des juristischen Gutachtens mithilfe der TakeLaw Struktur (Phase 2) leicht gelingt. Nur steht die TakeLaw Struktur, wie man sie am PC gewohnt ist, in der Prüfung nicht zur Verfügung, d.h. das Ganze muss ohne technische Hilfe zu Papier gebracht werden.
Es wäre schön, wenn ein paar Studenten ein Feedback geben könnten, wie sie dies gelöst haben.
Vielen Dank.
Gruß,
Michael