k.o.?

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Fr 26. Sep 2014, 12:00

Guten Tag,

was heißt bei der Korrektur "100% k.o."?
VG
Michael

Braunschweig
HFH Student im Studiengang Wirtschaftsrecht Online LL.B. seit 9/2014
MichaelZ.
 
Beiträge: 163

» Fr 26. Sep 2014, 12:46

Hallo,

nach meinem Kenntnisstand ist ein KO-Fehler, ein extrem schwerwiegender juristischer Wertungsfehler.

"100% KO" ist ungefähr so wie in der Führerscheinprüfung bei Rot über die Ampel zu fahren:-) Danach wird jeder Prüfer die Fahrt abbrechen und neue Fahrstunden anordnen.

Viele Grüße

Karin
karin_erika
 
Beiträge: 644
Wohnort: München

» Fr 26. Sep 2014, 12:49

Oder setzen 6 !!
Dann weiß ich Bescheid.... :D
Danke sehr Karin!
VG
Michael

Braunschweig
HFH Student im Studiengang Wirtschaftsrecht Online LL.B. seit 9/2014
MichaelZ.
 
Beiträge: 163

» Mi 1. Okt 2014, 11:09

Stimmt, bei mir steht ganz oft: 1/3 ko

:)
DoKo
 
Beiträge: 15
Wohnort: Braunschweig & Umgebung

» Mi 19. Nov 2014, 18:20

und was bedeutet eher evident?
Skype: Marinaaaaaaa_m.

Wert hat Lust auf eine Lerngruppe im Raum Hamburg?
Studienstart: 01.11.2014
Oda
 
Beiträge: 68
Wohnort: Hamburg

» Mi 19. Nov 2014, 20:52

Oda hat geschrieben:und was bedeutet eher evident?


Vermutlich ist ein Tatbestandsmerkmal als "problematisch" gekennzeichnet worden (gelber Punkt) und richtig gewertet worden. Das "eher evident" hatte ich bisher nicht; vermutlich ein Hinweis darauf, dass es nicht als problematisch zu kennzeichnen ist.

Wenn es nicht hilft, bitte Screenshot einstellen.

Danke,
Thies
Dipl.-Kfm. Thies Lesch, LL.M., Hamburg
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