» Sa 25. Jan 2014, 11:43
Hallo Ruben,
ich würde Dir empfehlen auch bei den Onlineklausuren mit Argumenten zu arbeiten. Mir hat es zumindest sehr geholfen, um auch das "Unterfüttern" der Entscheidung (sprich warum färbe ich das Tatbestandsmerkmal jetzt rot oder grün) zu üben. In der "scharfen" Klausur musst Du schließlich dann auch mit Argumenten arbeiten und begründen warum Du jetzt ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal bejahst oder verneinst. Spätestens dort kannst Du nicht einfach sagen, Tatbestandsmerkmal liegt vor oder nicht (= in Takelaw grün oder rot) und weiter machen, denn dann fehlen Dir einen Haufen Punkte.
Zur Ausführlichkeit der Beschreibung:
Nun ja, ausführlich genug, dass ein Dritter auch Deine Argumentation versteht (ob dazu Stichpunkte ausreichen, habe ich meine Zweifel), aber schon aus Platzgründen wirst Du kein Gutachten reinformulieren können. Daher meine Empfehlung (bin damit ganz gut gefahren bisher): kurz und knackig, aber doch verständlicher Text:-)
Abkürzungen würde ich nur nehmen, wenn sie gängig sind z.B. GoA oder CiC aber keine "eigenen". Immerhin schreibst Du ja für andere, der/die das auch verstehen soll, was Du sagen möchtest und nicht nur für Dich.
Viele Grüße
Karin