» Fr 11. Jul 2014, 17:07
Hallo Isabel!
ehrlich gesagt habe ich mich mit dem Thema noch nicht wirklich beschäftigt. Für gewöhnlich heißt es aber, dass eine "nicht geschützte Berufsbezeichnung" kein fest definierten Ausbildungsstandard hat.
So kenne ich das auch. Bezogen auf den "Wirtschaftsjuristen" (oder LL.B.) findet dies aber m.E. keine Anwendung, da dahinter eine fundierte und akademische Ausbildung steckt. Tiefer bin in dieser Materie aber noch nicht eingestiegen. Die Frage wäre auch, ob LL.B. und Wirtschaftsjurist zeitgleich verwendet werden dürften, z.B. "Wirtschaftsjurist LL.B."
Wie das jetzt beim Wirtschaftsjuristen ist kann ich dir nicht sagen.
Irreführend finde ich eher, dass wir uns LLB nennen dürfen - also Bachelor of Law. Den gleichen Titel trägt man auch als Jurist. Und das ist schon SEHR irreführend.
"Jurist" ist ebenfalls keine geschützte Berufsbezeichnung. Jurist ist, wer ein Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen hat. Deinem Beispiel folgend könnte dies bedeuten, dass auch wir uns später ohne weiteres als Jurist bzw. Wirtschaftsjurist bezeichnen dürfen.
Wie darf man denn "nicht geschützt" verstehen? Eine Verwendung ist ohne weiteres möglich? Dagegen spricht aber, dass es in diesem Zusammenhang bereits bekannte Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gibt. Es soll einerseits zahlreiche Urteile zu diesem Thema geben, anderseits eine Kanzlei bereits auf Unterlassung verklagt worden sein, die auf ihrem Kopf mit "Wirtschaftsjuristen, Betriebswirtschaftler" geworben hatte.
Es wäre interessant zu erfahren, ob Prof. Moeller einen Beitrag dazu leisten kann.
Ich habe mir daher erlaubt, ihn anzuschreiben. Die HFH wirbt auf Ihrer Homepage für Ihren LL.B. Studiengang mit der Bezeichnung Wirtschaftsjurist, daher gehe ich davon aus, auch wenn wir keine Berufsbezeichnung, sondern einen akademischen Grad verliehen bekommen, dass wir uns auch so nennen dürfen.
Natürlich könnte man sich jetzt die Frage stellen, ob das denn letztlich so entscheidend ist, da das Wissen und der akademische Abschluss wichtiger als eine Berufsbezeichnung ist. Ich vertrete jedoch die Auffassung, dass man sich mit einer solchen Berufsbezeichnung besser nach Außen hin kenntlich machen kann, als mit dem weitgehend noch unbekannten Bachelor of Laws.
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Es wäre in der Tat hilfreich, wenn sich dazu noch weitere Kommilitonen oder ggf. Dozenten äußerten, die etwas wissen oder "gehört" haben.
BTW: Ich sehe meinen Beitrag ein wenig auch als "Schutz" für uns alle, damit wir später ggf. nicht ins offene Messer rennen bei der leichtfertigen unüberlegten Verwendung dieser "Berufsbezeichnung".