Berufsbezeichnung "Wirtschaftsjurist" erlaubt?

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Mi 9. Jul 2014, 21:40

Guten Abend, ich habe eine Frage zur der scheinbar nicht geschützten Berufsbezeichnung "Wirtschaftsjurist". Mir wurde gesagt, dass man sich nach erfolgreichem Abschluss des Online-Studiums nicht als Wirtschaftsjurist bezeichnen darf. Ist das korrekt? Warum schreiben dann so viele vom sog. "Wirtschaftsjuristen", allen voran die HFH auf Ihrer Homepage. Wir bekommen nach erfolgreichem Abschluss den akademischen Titel LL.B. verliehen, jedoch keine Berufsbezeichnung. In Stellenanzeigen und auf zahlreichen Internetseiten wird der Wirtschaftsjurist im Zusammenhang mit dem Studium Wirtschaftsrecht LL.B. immer wieder erwähnt. Wie funktioniert das also praktisch? Alle reden und schreiben offenkundig vom "Wirtschaftsjuristen", aber auf den Briefkopf darf diese Berufsbezeichnung z.B. nicht auftauchen? Was ist hier verboten, was erlaubt? Ist es nicht falsch, mit der Bezeichnung "Wirtschaftsjurist", auch und gerade auf der HFH Homepage zu werben, wenn diese später gar nicht benutzt werden darf?
Ich freue mich auf Aufklärung.
Besten Dank!
Zuletzt geändert von MichaelZ. am Sa 12. Jul 2014, 09:20, insgesamt 1-mal geändert.
VG
Michael

Braunschweig
HFH Student im Studiengang Wirtschaftsrecht Online LL.B. seit 9/2014
MichaelZ.
 
Beiträge: 163

» Do 10. Jul 2014, 06:36

Hallo Michael

ehrlich gesagt habe ich mich mit dem Thema noch nicht wirklich beschäftigt. Für gewöhnlich heißt es aber, dass eine "nicht geschützte Berufsbezeichnung" kein fest definierten Ausbildungsstandard hat.
Beispiel:
Bei einem Industriekaufmann gibt es hier in Deutschland einen Ausbildungsstandard. Industriekaufmann darfst du dich nennen wenn du eine Ausbildung vor der IHK abgelegt hast.
Bei einem Osteopath gibt es eben diesen Ausbildungsstandard nicht. Das heißt die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt.

Wie das jetzt beim Wirtschaftsjuristen ist kann ich dir nicht sagen.
Irreführend finde ich eher, dass wir uns LLB nennen dürfen - also Bachelor of Law. Den gleichen Titel trägt man auch als Jurist. Und das ist schon SEHR irreführend.

Aber vielleicht hat sich da jemand schon mehr Gedanken gemacht :)
LG
Isabel
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IsabelAlt
 
Beiträge: 505

» Fr 11. Jul 2014, 17:07

Hallo Isabel!

ehrlich gesagt habe ich mich mit dem Thema noch nicht wirklich beschäftigt. Für gewöhnlich heißt es aber, dass eine "nicht geschützte Berufsbezeichnung" kein fest definierten Ausbildungsstandard hat.


So kenne ich das auch. Bezogen auf den "Wirtschaftsjuristen" (oder LL.B.) findet dies aber m.E. keine Anwendung, da dahinter eine fundierte und akademische Ausbildung steckt. Tiefer bin in dieser Materie aber noch nicht eingestiegen. Die Frage wäre auch, ob LL.B. und Wirtschaftsjurist zeitgleich verwendet werden dürften, z.B. "Wirtschaftsjurist LL.B."

Wie das jetzt beim Wirtschaftsjuristen ist kann ich dir nicht sagen.
Irreführend finde ich eher, dass wir uns LLB nennen dürfen - also Bachelor of Law. Den gleichen Titel trägt man auch als Jurist. Und das ist schon SEHR irreführend.


"Jurist" ist ebenfalls keine geschützte Berufsbezeichnung. Jurist ist, wer ein Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen hat. Deinem Beispiel folgend könnte dies bedeuten, dass auch wir uns später ohne weiteres als Jurist bzw. Wirtschaftsjurist bezeichnen dürfen.

Wie darf man denn "nicht geschützt" verstehen? Eine Verwendung ist ohne weiteres möglich? Dagegen spricht aber, dass es in diesem Zusammenhang bereits bekannte Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gibt. Es soll einerseits zahlreiche Urteile zu diesem Thema geben, anderseits eine Kanzlei bereits auf Unterlassung verklagt worden sein, die auf ihrem Kopf mit "Wirtschaftsjuristen, Betriebswirtschaftler" geworben hatte.

Es wäre interessant zu erfahren, ob Prof. Moeller einen Beitrag dazu leisten kann.
Ich habe mir daher erlaubt, ihn anzuschreiben. Die HFH wirbt auf Ihrer Homepage für Ihren LL.B. Studiengang mit der Bezeichnung Wirtschaftsjurist, daher gehe ich davon aus, auch wenn wir keine Berufsbezeichnung, sondern einen akademischen Grad verliehen bekommen, dass wir uns auch so nennen dürfen.

Natürlich könnte man sich jetzt die Frage stellen, ob das denn letztlich so entscheidend ist, da das Wissen und der akademische Abschluss wichtiger als eine Berufsbezeichnung ist. Ich vertrete jedoch die Auffassung, dass man sich mit einer solchen Berufsbezeichnung besser nach Außen hin kenntlich machen kann, als mit dem weitgehend noch unbekannten Bachelor of Laws.

Vielen Dank für deinen Beitrag.
Es wäre in der Tat hilfreich, wenn sich dazu noch weitere Kommilitonen oder ggf. Dozenten äußerten, die etwas wissen oder "gehört" haben.

BTW: Ich sehe meinen Beitrag ein wenig auch als "Schutz" für uns alle, damit wir später ggf. nicht ins offene Messer rennen bei der leichtfertigen unüberlegten Verwendung dieser "Berufsbezeichnung".
VG
Michael

Braunschweig
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MichaelZ.
 
Beiträge: 163

» Fr 11. Jul 2014, 17:16

Noch zur Information:

Die Universiät Bayreuth verleiht nach dem Bestehen der Ersten Juristischen (Staats-)Prüfung den Titel „Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)“.

Ist es nicht ein Widerspruch eine nicht geschützte Berufsbezeichnung als Titel zu verleihen?
Oder bezieht sich dies auf das Gesamtpaket "Wirtschaftsjurist Univ.") ?

Wenn dieser Titel verliehen wird, erfolgt aus meiner Sicht bereits eine Definition: Der "Wirtschaftsjurist" ist ein Titel und damit doch eine geschützte Berufsbezeichnung?

Nun bin ich verwirrt und stürze mich erst einmal ins verdiente Wochenende...
Auch euch ein schönes und bis bald!
VG
Michael

Braunschweig
HFH Student im Studiengang Wirtschaftsrecht Online LL.B. seit 9/2014
MichaelZ.
 
Beiträge: 163

» Fr 11. Jul 2014, 17:57

Wer Wirtschaftsrecht studiert, ist mit dem Abschluss auch Wirtschaftsjurist. Der eigentliche Abschluss trägt den Zusatz LL.B. bzw. LL.M (für Master).
Sie dürfen sich dann auch "Jurist" nennen. Nur die Bezeichnung "Rechtsassessor" ist gewöhnlich denjenigen vorbehalten, die das 2. juristische Staatsexamen abgelegt haben.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
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