Fallbeispiel

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Sa 5. Apr 2014, 15:08

Hallo,

ich würde gerne mal Eure Meinung wissen. Kurz: Das hier ist mein ALLER Erster Versuch bzgl. des Gutachtens, denke, wie bereits gesagt wird, dass es sehr schwammig ist...
Den Sachverhalt habe ich mir selbst überlegt, ich habe versucht, streng nach Takelawstruktur vorzugehen. - Ich hoffe, ich habe die Sache bisher wenigstens ein bisschen verstanden. :ugeek:

Ich danke Euch jedenfalls, und hoffe auf konstruktive Kritik- nur so kann ich dazulernen.

A ist genervt von B, der immer über ihn lästert.

A entschließt sich deshalb eine Zigarettenkippe auf die Hand von B auszudrücken.
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Mit dem Ausdrücken der Zigarettenkippe auf der Hand des B liegt eine Rechtsgutsverletzung nach
§ 832 Absatz 1 BGB vor.
Mit der Handlung des A liegt eine Körperverletzung vor.
Verletzungserfolg ist zu bejahen.
Zudem ist Kausalität gegeben.
Mithin liegen Äquivalenz und Adäquanz vor.
Der Tatbestand des Verschuldens ist gegeben.
Fraglich ist, in welchem Zeitraum und in welchem Ausmaß B über A gelästert hat.
Weiterhin fraglich ist, ob Folgeschäden bei B zurück bleiben.

Aus alledem folgt, dass B einen Anspruch auf Schadenersatz aus § 823 Absatz 1 BGB
hat.
Schnezi
 
Beiträge: 73

» Sa 5. Apr 2014, 15:42

Hallo,

beim nächsten Mal bitte den Obersatz (Wer gegen Wen,Was, Woraus) nicht vergessen. Ansonsten fehlen mir Begründungen, warum die TBM bejaht wurden. Bei der Subsumtion kann man also noch mehr machen.

Viele Grüße

Yves
Yves Falke
Y.Falke
 
Beiträge: 78
Wohnort: München

» Sa 5. Apr 2014, 15:57

Ich bin zwar nicht im BA-Studiengang, sondern im Master, aber dafür Juristin.
Bei deinem Beispiel fehlt erstmal der Obersatz und dann auch vollkommen die Definition und Subsumtion. Im Grunde stellst du nur jeweils die Ergebnisse dar.
Du solltest die Lösung eher entwickeln; d.h. warum liegt hier eine Körperverletzung vor und warum ist Kausalität gegeben und was versteht man überhaupt darunter.
AnnaE
 
Beiträge: 13
Wohnort: Aschaffenburg

» Sa 5. Apr 2014, 16:21

Okay, danke für Eure hilfreichen Tipps. Wie gesagt, mein Erstes mal alleine :)
Die WWWW Sätze habe ich gedanklich gehabt- leider nur verpasst sie aufzuschreiben :oops:
Schnezi
 
Beiträge: 73

» Sa 5. Apr 2014, 16:54

Hi Schnezi,

das ist noch ein bisschen knapp, aber am Anfang ist es auch (finde ich) richtig schwer alleine.

Hast du dich schon in der geschlossenen Gruppe angemeldet? Siehe Themen unter "Willkommen in der T@keLaw Community". Wenn ja, kannst du in die Foren zu den einzelnen Fachmodulen gehen und dir Gutachten von Mitstudenten anschauen, um dich ein bisschen zu orientieren. Würde ich auf jeden Fall empfehlen, ich empfinde das immer als sehr hilfreich.
Lara
 
Beiträge: 145

» Sa 5. Apr 2014, 18:15

Hallo Lara - Nein leider noch nicht, bin auch noch im Probestudium und schreibe mich dann für November ein :) - wie geht das denn, wenn ich fragen darf?
Aber immerhin, ich interpretiere mal, dass ich im richtigen Strudel drehe :)
Schnezi
 
Beiträge: 73


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