Klausur Klausurenkurs 2

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Di 8. Okt 2013, 10:41

Sehr geehrter Herr Professor Möller,

Generell war ich der Annahme dass es keine vorgeschriebene Reihenfolge für das Bearbeiten der Module und Ablegen der Prüfungen gibt, im TakeLaw sind auch in den Modulbeschreibungen die Abschnitte "Voraussetzung" immer leer. Dies wurde mir auch so vom Dekan bestätigt.

Nun habe ich aber vergangenen Samstag, 05.10.2013, die Prüfung Klausurenkurs 2 geschrieben, und dort sollte Aufrechnung bearbeitet werden, welche aber im Modul nicht behandelt wurde. Ich denke dies wird im Modul Wirtschaftsprivatrecht 2 behandelt, welches ich aber erst jetzt angefangen habe da ich wie o.a. nicht in Kenntnis über eine Vorleistung aus WPR 2 war.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüsse,
Ira Bendig
1100965
 
Beiträge: 25

» Di 8. Okt 2013, 11:10

Hallo Ira

grundsätzlich ist es IMMER empfehlenswert sich vor einer Entscheidung ob man das Modul schreiben will / kann zu informieren welche Anforderungen an dieses Modul gestellt wird.

Als Voraussetzung versteht man, dass ein Modul auf das andere aufbaut - du also nur ein Modul bestehen kannst wenn das "Voraussetzungsmodul" bestanden ist.
Das heißt aber nicht, dass die Module nicht inhaltlich aufeinander aufbauen. Wenn du das Thema WPR1 - Vertrag entstanden nicht bearbeitet hast, dann kannst du die Prüfung in WPR2 kaum bestehen.
Wenn du GDR1 noch nicht angehört hast, dann wird es dir extrem schwer fallen ein Gutachten in WPR1 zu schreiben.

Bei uns wird z.B. KK2 als Königsklasse bezeichnet. Weil dich dort im Grund alles treffen kann was du in den ersten zwei Semester an juritischen Fächer gelernt hast. Möglicherweise auch ein Fall aus dem Bereicherungsrecht

LG
Isabel
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Beiträge: 505

» Di 8. Okt 2013, 19:28

Hallo Isabel,

vielen Dank für Deine ausführlich Erklärung.

Die Voraussetzung hatte ich geprüft, und es gab keine, was auch die Angebote an Klausurterminen erklärt. Diese legen ja auch die Reihenfolge zu einem erheblichen Grade fest. Dass ich vor WPR2 die Klausur WPR1 gemacht haben sollte erschliesst sich auch mir, ebenso dass GdR das erste juristische Modul sein sollte.

Da es keine Vote, Practice oder Exam Fälle für KK2 gab, war der Kontext auch schwer zu erraten. Aus den wenigen aktivierten Punkten im Modul hätte ich angenommen dass ein Kaufvertrag mit den Aspekten Stellvertretung, Geschäftsfähigkeit, Anfechtung wegen Beispielsweise Irrtum, etc behandelt würden.

Heisst das nun das KK Klausuren immer den Abschluss des jeweiligen Moduls bilden sollten? Bei KK1 habe ich diese Erfahrung nicht gemacht. Wo findet man solche organisatorischen Informationen?

Vielen Dank und LG,
Ira
1100965
 
Beiträge: 25

» Mi 9. Okt 2013, 08:43

1100965 hat geschrieben:Heisst das nun das KK Klausuren immer den Abschluss des jeweiligen Moduls bilden sollten? Bei KK1 habe ich diese Erfahrung nicht gemacht. Wo findet man solche organisatorischen Informationen?
Ira


Hallo Ira
im Grund findest du diese Information nur über die Frage hier im Forum.
Nun ist dies hier leider ein sehr junger Studiengang, das heißt es gibt wenig Erfahrungswerte, was einem in der Prüfung so treffen kann. Ich weiß aber auch, dass Herr Prof. Möller sehr engagiert ist genau solche Fragen zu beantworten.
Ich habe mir angewöhnt immer vor einer Modulvorbereitung die Studienkollegen zu fragen, was mich in diesem Modul erwartet, wer wie gelernt hat, ob es Literatur gibt die zu empfehlen wäre, wo der Fokus der Prüfungsleistung liegt. Nutze dieses Forum hier um dich mit den Leuten auszutauschen bzw. um aus den Erfahrungen der anderen zu lernen. Und wenn du ab und zu deine Erfahrung weitergeben kannst, dann ist das hier ein wunderbares Geben und Nehmen.

LG
Isabel
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IsabelAlt
 
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