Korrektur der Practice Fälle

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Mo 29. Jul 2013, 09:59

Was bedeutet "k.o."?
Pellegrino
 
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» Mo 29. Jul 2013, 11:19

k.o bedeutet dass du einen Fehler gemacht hast der so schwerwiegend ist, dass du damit durchgefallen wärst. Ich glaube es gibt sogar 1/2 k.o. was soviel heißt ... noch so ein Fehler und du hättest nicht bestanden.
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IsabelAlt
 
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» Mo 29. Jul 2013, 22:54

Intern rechnen wir auch mit 1/4 k.o., das bedeutet, der 4. Fehler dieser Art führt zur 5.0 unabhängig davon, wie großartig der Rest gelaufen ist. Bei 1/2 k.o. führt der 2. Fehler zum Ausstieg. Wir rechnen also die erzielten k.o. Prozente zusammen und prüfen, ob die 100% Grenze überschritten wurde. Ansonsten werden ausgehend von 1.0 bei Fehlern Punkte abgezogen. Auch das kann in der Summe zu einer 5.0 führen. Es gibt also verschiedene Wege, ein "mangelhaft" zu erreichen.
Allerdings: Oft sind verschiedene Lösungen hinterlegt. Das bedeutet: Ganz unterschiedliche Wege können erfolgreich sein. Dabei führen jedoch nicht alle vorgehaltenen Lösungswege unbedingt zu einer 1.0. Manche Lösungen können maximal eine 2.0 oder andere Noten erreichen, wenn keine Fehler gemacht wurden. Wir halten also ein ziemlich komplexes Bewertungssystem im Hintergrund, dass abhängig von den Vorgaben der Dozenten auch jeweils anderen Regeln folgt, die den gestellten Aufgaben auch gerecht werden. Das macht die Angelegenheit recht interessant.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
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» Mo 29. Jul 2013, 23:16

Was die Benotung angeht dient sie gerade in den ersten Schritten als tolle Orientierung. So habe ich mich recht häufig gefragt: warum wurde das SO und nicht anders bewertet. Nach einigen Recherchen wurde es mir dann klar und ich hatte wieder etwas gelernt.
Ich muss aber auch sagen, dass ich mit der Zeit aufgehört habe dieses Benotungssystem zu 100% für voll zu nehmen. Denn ich bin der Meinung dass wir als Studenten durchaus auch auf unsere Argumente / Sichtweisen vertrauen dürfen und möglicherweise darin so gut sind, dass wir unsere Dozeten davon überzeugen dass doch kein "Denkfehler" vorliegt ;)

Mein persönlicher Tipp daher:
nicht zwingend bestrebt sein eine 1.0 Bewertung zu erhalten sondern am Schluss klar bekommen welchen Weg man mitgehen kann und welchen Weg man nicht mit dem Dozenten teilt
Das bedeutet, das man gut recherchiert durchaus auch mal selbstbewusst seinen eigenen Weg geht

LG
Isabel
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IsabelAlt
 
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» Mo 29. Jul 2013, 23:19

Unbedingt!!!

(Wir ergänzen dann nämlich die Lösungen um diese überzeugenden Wege)
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
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