Allgemeine Frage

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Do 18. Jul 2019, 06:03

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem meinen Probemonat begonnen und bis jetzt gefällt es mir eigentlich sehr gut. Ich komme mit den Vorlesungen soweit auch zurecht, allerdings ist mir noch nicht so klar, wie das mit den Klausuren ablaufen wird.

In dem 'practice' Bereich muss man ja sowohl bei GdR als auch bei Wirtschaftsprivatrecht diese TakeLaw-Struktur bearbeiten mit den Farben (Tatbestandsmerkmale Prüfen).
Habe ich es richtig verstanden, das daraus dann immer ein Gutachten geschrieben wird?
Sehen dann die Prüfungen so aus, das man nur Gutachten schreibt oder wie kann ich mir das vorstellen?
Und muss man dann alle Strukturen auswendig können oder kann man die sich irgendwie herleiten?
Da blicke ich noch nicht ganz durch..

Vielen Dank schon mal im Voraus und liebe Grüße
Samira
SamiraS
 
Beiträge: 3

» Do 18. Jul 2019, 14:22

In den juristischen Klausuren wird ein Sachverhalt mit einer oder mehreren Prüfungsfragen ausgeteilt.

Die Fragen sind regelmäßig gutachterlich zu beantworten. Die Strukturen auswendig zu können ist eine Möglichkeit. Generell ist hiervon allerdings abzuraten, da sich die Strukturen durch Gesetzesänderungen verändern können.

Ich habe generell in meinen Studiengängen (Bachelor of Laws an der FH Aschaffenburg und Master of Laws an der HFH) lieber die Gesetzestexte - soweit zulässig - bearbeitet. Soll heißen: mit Unterstreichungen der Tatbestandsmerkmale arbeiten, Querverweise zu anderen §§ kommentieren etc...

Arbeiten an und mit dem Gesetz bietet sich in einem Studiengang Wirtschaftsrecht im Übrigen an, da von einem Absolventen auch erwartet wird, dass er oder sie anhand von Gesetzes Tatbestandsmerkmale erarbeiten und prüfen und die entsprechenden Rechtsfolgen herleiten kann.

Die eigentliche Takelaw-Struktur muss während der Klausur im Übrigen nicht abgebildet werden. Sie ist lediglich eine Hilfestellung für den Prüfling.
MarkusAB
 
Beiträge: 75

» Di 28. Jul 2020, 18:31

Hallo,

könnte mir vllt einer beim Modul "Fallstudien 1" helfen, da ich da leider gar nichts verstehe, welche Anspruchsgrundlagen und wie diese in den Akten überhaupt zu prüfen sind.

über eine entsprechende Whatsapp Gruppe mit Informationsaustausch, wäre ich natürlich auch sehr dankbar.


Lg
F. Uysal
Uysal_F
 
Beiträge: 5


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