Studieneinstieg

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Mo 1. Jul 2013, 13:44

Liebe Community, heute startete mein Studium mit TakeLaw offiziell. Mir wurden Kurse angerechnet, so dass ich als Quereinsteiger studiere. Leider fühle ich mich irgendwie etwas alleine mit meinen offenen Fragen.

Konkret fehlen mir folgende Informationen, von denen ich dachte, irgendwo in TakeLaw oder dem WebCampus Infos zu finden:

-> ich wollte Kurse zur Bearbeitung freischalten, doch es steht dort bei allen: "Kurs ist nicht im System hinterlegt" Wie gelingt eine Freischaltung?!

-> Wie sehen die jeweiligen Semesterabschlussklausuren aus (Gutachten, Fragen, etc.)? Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es hierfür / Was muss ich für eine Klausurteilnahme erfüllen?

-> Im WebCampus kann ich unter Dokumenten die Studienordnung nicht herunterladen, Fehlermeldung

-> Vermisse ein einleitendes Schriftstück zum Studieneinstieg im Studiengang (FAQS, o.ä.)

-> Gibt es im Onlinestudium außer den Vorlesungsvideos keinerlei schriftliches (Begleit)material?!

Für Hilfe ein ehrliches & herzliches Dankeschön an alle!!!
AndyWbn
 
Beiträge: 76

» Di 2. Jul 2013, 07:49

Wichtig ist die Information, ob Sie in den Bachelor- oder in den Masterstudiengang einsteigen.

-> ich wollte Kurse zur Bearbeitung freischalten, doch es steht dort bei allen: "Kurs ist nicht im System hinterlegt" Wie gelingt eine Freischaltung?!

Im Masterstudium stehen alle Kurse der ersten beiden Semester zur Verfügung, wobei die Fallstudien zeitversetzt geschaltet werden, bis in den zugehörigen Grundlagenveranstaltungen bestimmte Bearbeitungsstände erreicht wurden.

Im Bachelorstudium hängt es davon ab, auf welche Fächer sie zugreifen möchten und das hängt davon ab, welche Anrechnungen Sie erhalten haben.

-> Wie sehen die jeweiligen Semesterabschlussklausuren aus (Gutachten, Fragen, etc.)? Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es hierfür / Was muss ich für eine Klausurteilnahme erfüllen?

Das hängt vom Fach ab. In den juristischen Fächern werden vor allem juristische Gutachten erwartet.

-> Im WebCampus kann ich unter Dokumenten die Studienordnung nicht herunterladen, Fehlermeldung

Die IT der HFH ist gerade in Umbaumaßnahmen begriffen. Die Studienberatung (040 350 94 350) wird Ihnen einen Link oder direkt ein PDF zusenden können.

-> Vermisse ein einleitendes Schriftstück zum Studieneinstieg im Studiengang (FAQS, o.ä.)

Die FAQs stehen hier in der community (oben rechts), außerdem in T@keLaw im Fach "Organisation des Studiums" und in "Grundlagen des Rechts". Dort empfehle ich dringend, sich die methodischen Grundlagen anzuhören, insbesondere die "Säcketheorie" zum Anfertigen eines juristischen Gutachtens auf der Basis der verwendeten Rechtsstrukturen. Schließlich wird gerade noch eine "erste Schritte"-Anleitung vorbereitet. Seit gestern liegt auch die Entscheidung vor, schriftliche Unterlagen auch für den Toglio-shine zu formatieren und zur Verfügung zu stellen, die Sie sich selbstverständlich auch ausdrucken können. Schriftliche Unterlagen werden aber im Online-Studium NICHT postalisch verschickt. Es wurde auch entschieden, die Screens der Vorlesungen als Studienmaterial im PDF-Format zum Download bereitzuhalten. Auch hier erfolgt eine Formatierung, die die Lesbarkeit auf den neuen e-Readern unterstützen.
Schließlich haben wir als einleitendes Schriftstück die Studienführer konzipiert. Beide (Bachelor und Master) sind über die Seite www.online-hfh bereits als Download verfügbar. Einige Funktionen, z.B. die Memorize-Funktion im Bachelor-Studienführer) werden dort sehr ausführlich erläutert, ebenso das Verfahren des Studiums.

-> Gibt es im Onlinestudium außer den Vorlesungsvideos keinerlei schriftliches (Begleit)material?!
Es gibt über den Zugriff auf juris die u.a. die Möglichkeit, den juris-Praxiskommentar zu verwenden. Sie können innerhalb von T@keLaw auf juris zugreifen, PDFs der Sie interessierenden Textpassagen anfertigen und auf ihrem Tablett / e-Reader als schriftliche Unterlage verwenden. Außerdem kommt jetzt (s.o.) ein Skript in Form von zunächst den Abbildungen der Vorlesungen. Nach einiger Zeit erfolgen Aktualisierungen, die auch die direkten Fragen und Antworten über die Sprechblasenfunktion den Vorlesungen beinhalten.
Für "echte" Papierunterlagen gibt es Lehrbuchempfehlungen. Ein Lehrbuch zu T@keLaw mit einer Einführung in die Rechtswissenschaft erscheint zum Wintersemester.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
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» Di 2. Jul 2013, 09:17

Lieber Herr Prof. Möller,

Zunächst ein herzliches Dankeschön für die schnelle, aussagekräftige und ernstgemeinte Hilfe. Genau das zeichnet ein gutes Studienprogramm aus. Ich fühle mich gut aufgehoben. Ich studiere im LLB und die juristischen Module wurden mir fast alle angerechnet. Nun kann ich aber dennoch nicht die fehlenden BWL Elemente / Vertiefungen freischalten. Dies wundert mich, da ich dem Studienführer die Info entnommen hatte, die Studienreihenfolge und die Kurszusammenstellung selbst gestalten zu können??! Oder habe ich dies falsch verstanden? Ich hatte dies rasch nachgeblättert, dort waren verschiedene Studienverläufe dargestellt.

LG und vielen Dank
AndyWbn
 
Beiträge: 76

» Di 2. Jul 2013, 11:43

Die Priorität beim Ausbau der Studienangebote liegt in den juristischen Kursen, die schon bis in die hohen Semester hinein zur Verfügung stehen. Die wirtschaftlichen Fächer werden im Moment vervollständigt. Für diejenigen, die mit maximaler Anrechnung in das Studium kommen, kann deshalb noch nicht alles angeboten werden, weil das Studienangebot erst gerade in das 2. Semester eingetreten ist. Für solche Spezialfälle biete ich die persönliche Beratung an. Schreiben Sie mir ein PN und schildern Sie mir Ihre Situation. Wir werden dann versuchen, den bestmöglichen Weg für Sie zu finden, der eher eine Ausnahme darstellt.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
Beiträge: 1168

» Do 25. Jul 2013, 10:42

Guten Tag Herr Prof. Möller,

ich konnte zwar lesen, dass die Freischaltung der Fallstudien in den Mastermodulen nach individuellen Leistungen erfolgt. Nur leider nicht, welche das sind. Da ich beruflich viel unterwegs bin nutze ich hauptsächlich die Downloadfunktion zum lernen. Dabei wird mein Fortschritt jedoch nicht dokumentiert. Daher meine Frage, was nötig ist um die Fallstudien im Handels und Gesellschaftsrecht freizuhalten?

Herzlichen Dank

Michael Buckow
michaelbuckow
 
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» Do 25. Jul 2013, 15:52

Die Fallstudien werden erst im August freigeschaltet und damit 2 Monate nach dem Beginn des Studiums für die ersten Teilnehmer. Ob wir generell so vorgehen, dass wir die Fallstudien immer mit 2 Monaten Verzögerung öffnen hängt von der Erfahrungen ab, die wir jetzt mit den Masterstudierenden machen. Wenn es so ist wie in Ihrem Fall, würden unsere Annahmen nicht stimmen, weil wir über T@keLaw keine Aktivitäten verzeichnen können. Dann sinkt aber auch der Grad unserer Prognosefähigkeit. Wir müssten evt. in solchen Fällen so vorgehen, dass wir darauf hinweisen, dass uns Bearbeitungsinformationen fehlen und der Studierenden dann per Mausklick bestätigt, dass eben ein Fall vorliegt, bei dem keine Informationen vorliegen können und auf diesbezügliche Unterstützung bewusst verzichtet wird. Vielleicht wäre das ein guter Weg?
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
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» Fr 26. Jul 2013, 06:50

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich denke das wäre ein guter Weg. Damit ist man als Student nicht automatisch gezwungen dem, an sich doch freien onlinestudium in allen Bereichen zu folgen. Dies erscheint bspw. in Fällen wie bei mir besonders schwierig. Eigentlich wollte ich beide Erstsemester-Klausuren des Masters im August schreiben, ohne Fallstudien ist es mir jedoch etwas zu riskant, da ich denke der Übungszweck ist in diesem Fall enorm. Schade, aber trotzdem vielen Dank
michaelbuckow
 
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