Vorabmeldung/ Eintragung Notenblatt

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Mo 15. Jul 2013, 15:18

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Möller,

ich wollte fragen, weshalb bei den betriebswirtschaftlichen Prüfungsergebnissen zwischen Vorabmeldung und der Eintragung in das Notenblatt relativ viel Zeit vergeht?
Hinsichtlich der juristischen Prüfungsergebnissen war dies bin in zwei Tagen eingetragen und das Gutachten im Briefkasten.
Leider ist dies bei den betriebswirtschaftlichen Prüfungsergebnissen bislang nicht der Fall.
Hinsichtlich der Gutachten wollte ich noch wissen, weshalb bei den juristischen Prüfungsgutachten wirklich sehr gute und ausführliche Anmerkungen kommen, dies jedoch hinsichtlich den betriebswirtschaftlichen Prüfungsgutachten nicht so gehandhabt wird.
Mir wäre dies wichtig, da ich wissen möchte was ich falsch gemacht habe, um diese Fehler später nicht mehr zu machen. Wäre es möglich ausführlichere Gutachten hinsichtlich den betriebswirtschaftlichen Prüfungen zu erstellen?

Mit freundlichen Grüßen
Nicki
 
Beiträge: 53

» Do 18. Jul 2013, 14:46

Wir legen den Schwerpunkt in diesem Studium auf die rechtswissenschaftlichen Bereiche. Hier ist es besonders wichtig, dass Fehler behoben werden können, weil die nächsten Fächer darauf aufsetzen. Es ist also wie in der Mathematik, wo es wichtig ist, Schwächen in der Bruchrechnung auch nach der Klausur noch zu beheben, weil z.B. das Kürzen auch später immer noch wichtig sein wird, wenn es schon gar nicht mehr um die Bruchrechnung geht.

Als Jurist pflege ich das Vorurteil, dass diese Verzahnung bei den betriebswirtschaftlichen Fächern in diesem Studium nicht so sehr besteht. Während wir bei den rechtswissenschaftlichen Fächern eine sehr komplexe Methode entwickelt haben, um diese Rückmeldungen in so kurzer Zeit geben zu können, liegt ein solches Verfahren für die betriebswirtschaftlichen Fächer nicht vor. Das ist der Grund für die von Ihnen geschilderten Unterschiede. Deshalb gibt es auch keine Online-Klausuren für die betriebswirtschaftlichen Fächer, sondern nur für den rechtswissenschaftlichen Teil.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
Beiträge: 1168

» Fr 19. Jul 2013, 14:50

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Möller,

danke für Ihre Antwort. Ich bin mit den juristischen Modulen auch sehr zufrieden und versteh, dass eventuell betriebswirtschaftliche Module anders behandelt werden. Ich würde trotzdem den Vorschlag anbringen, eine Musterlösung lediglich für die Prüflinge zugänglich zu machen. So könnte man auch ohne ausführliches Gutachten seine Fehler nacharbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Nicki
 
Beiträge: 53


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