Vote Wertungen der Farben rot/grün, Pro&Contra

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Sa 12. Mär 2016, 12:55

Hi,
ich bin hier ganz neu und mein Studium WR an der HFH hat jetzt am 01.03.2016 begonnen.
Ich habe mich heute mal an diesen Vote Übungen versucht.
Leider blick ich da mit den Farben nicht ganz durch.
Grün bedeutet dass eine Voraussetzung gegeben ist. Rot dass sie nicht gegeben ist. Wenn es jedoch ein Contra Argument gibt ist dies anders oder?
Könntet ihr mir bitte helfen?

Danke.

Lg
Jane
Janine
 
Beiträge: 9

» Sa 12. Mär 2016, 15:01

Hallo und willkommen im Studium,

falls Du es noch nicht gesehen hast, hier (viewtopic.php?f=4&t=3296) gibt es eine Übersicht über die Strukturelemente, die den Einstieg erleichtern kann.

Zu Deiner Frage: Anders ist es, weil es wie eine Negation wirkt bzw. technisch gesehen eine ist. Bestätigst Du das Vorliegen eines Contra-Argumentes, dann muss sich dieses rot färben. Grünfärbungen deuten darauf hin, dass z. B. das Eintreten einer bestimmten Rechtsfolge befördert wird, rot Gefärbtes hingegen verhindert dies. Prüfst Du also das Vorliegen eines bestimmten Tatbestandsmerkmals und findest nur ein Contra-Argument, dann liegt dieses Tatbestandsmerkmal nicht vor, färbt sich also auch rot und die hiervon abhängige Rechtsfolge kann nicht eintreten (auch rot).

Vielleicht ist es jetzt klarer?
Viele Grüße
Kathleen
Kathleen
 
Beiträge: 642

» So 13. Mär 2016, 09:00

Hi,
danke für die schnelle Antwort :)
Ja das heißt also wenn ein Contra Argument eintritt dann ist es rot? :)

Lg
Jane
Janine
 
Beiträge: 9

» So 13. Mär 2016, 10:21

Hallo,

nur, wenn Du das Vorliegen bestätigst, also +-Markierung. Wenn Du das Vorliegen verneinst (-), dann wird es grün, weil sich die Verneinung förderlich für die darüber liegende Ebene auswirkt.

Viele Grüße
Kathleen
Kathleen
 
Beiträge: 642

» Mo 14. Mär 2016, 09:25

Ok super :)
Vielen Dank.
Ich denke jetzt ist es mir verständlicher geworden.

Lg
Jane
Janine
 
Beiträge: 9


Zurück zu T@keLaw User Forum



cron