Templetes auswendig für Prüfung?

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Do 7. Jan 2016, 10:57

Hallo alle Zusammen,

ich bin noch ziemlich neu hier und habe Ende Januar meine ersten Prüfungen.

Lernt Ihr die Templetes für die Prüfungen komplett auswendig und arbeitet diese 1:1 in der Prüfung ab oder nehmt ihr diese nur als Anhaltspunkte für euer Gutachten? Ich bin etwas verwirrt, weil die Templetes teilweise ziemlich umfangreich sind.

Über eure Erfahrungen und Meinungen bin ich sehr dankbar.

Gruß
Simone
Simone2401
 
Beiträge: 26

» Do 7. Jan 2016, 12:08

Hallo Simone,

zunächst einmal einen guten Start ins Studium.

Es kommt ganz darauf an. Schaue ich mir z. B. den § 823 BGB und das dazugehörige Prüfschema an, würde ich mit ja antworten. Es macht Sinn, dieses zu lernen, da es sich nicht in Gänze aus dem Gesetzestext ergibt, welche Punkte bei der Prüfung eines Sachverhaltes zu beachten sind. Allerdings sind die in den Übungen von GdR verwendeten Schemata oft sehr umfangreich, weil sie sehr detailliert sind. Ich würde mich beim Lernen auf die Hauptprüfungspunkte und deren Bedeutung beschränken. Bei der Prüfung eines Sachverhaltes halte ich mich eigentlich immer an die Prüfschemata, wobei ich nur die Punkte anspreche, die für den konkreten Sachverhalt von Bedeutung sind. Hat man aber ein Prüfschema mehrfach verwendet, erlangt man eine gewisse Routine im Umgang. Parallel zum Lernen also üben, üben, üben. Hierzu sind die Onlineklausuren oder Practice-Übungen hervorragend geeignet.

Es gibt aber auch Prüfschemata, die sich mehr oder weniger aus der Logik des jeweiligen Gesetzestextes ergeben. Dazu fällt mir z. B. das UWG (Master) ein. Hier war es mir wichtig, die Systematik des Gesetzes zu verstehen, aus der sich auch die Prüfungsreihenfolge ergibt.

Am Anfang habe ich deutlich mehr auswendig gelernt und es hat mir geholfen, in der juristischen Denkweise anzukommen. Jetzt lerne ich nur noch, wenn es nicht anders geht (bestimmte Definitionen z. B., wenn die mir das Gesetz nicht liefert).

Viele Grüße
Kathleen
Kathleen
 
Beiträge: 642

» Do 7. Jan 2016, 21:49

Simone2401 hat geschrieben:Hallo alle Zusammen,

ich bin noch ziemlich neu hier und habe Ende Januar meine ersten Prüfungen.

Lernt Ihr die Templetes für die Prüfungen komplett auswendig und arbeitet diese 1:1 in der Prüfung ab oder nehmt ihr diese nur als Anhaltspunkte für euer Gutachten? Ich bin etwas verwirrt, weil die Templetes teilweise ziemlich umfangreich sind.

Über eure Erfahrungen und Meinungen bin ich sehr dankbar.

Gruß
Simone


Welche Vorbildung hast Du? Ich bin im ersten Leben Diplom-Kaufmann und habe am Anfang die Prüfschemata schon recht vollständig gelernt, weil es mir Sicherheit gegeben hat. Mit Übung und Erfahrung nimmt der Druck ab und man bekommt schon ein gutes Gefühl dafür, wo wirklich was gelernt werden muss und was sich aus den Gesetzestexten herleiten lässt.

Viel Erfolg!

Thies
Dipl.-Kfm. Thies Lesch, LL.M., Hamburg
https://www.linkedin.com/in/thieslesch/
https://www.xing.com/profile/Thies_LeschLLM/cv
http://vertriebsmanagement.blog
Benutzeravatar
TLesch
 
Beiträge: 491
Wohnort: Hamburg

» Fr 8. Jan 2016, 09:53

Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte. Eine gewisse Vorkenntnis habe ich schon. Mal sehen wie ich es mache, die Zeit drängt und in WPR ist das Templete ziemlich umfangreich.

Hat eigentlich jemand einen Tip für eine gute Unterkunft in Hofheim oder der Umgebung?
Simone2401
 
Beiträge: 26

» Sa 16. Jan 2016, 11:02

Ich würde dringend davon abraten, die Templates (oder auch "Strukturen" genannt) auswendig zu lernen.

1. s. h. hier -> viewtopic.php?f=25&t=3873
2. Die Strukturen in Take Law sind (m.E.) zu umfangreich. Sie bilden eben jede Möglichkeit ab, die aber nicht zwangsläufig auch in jeder Klausur dran kommen wird.

An Sekundärliteratur kommst du definitiv nicht dran vorbei! Schau was da an Prüfungsschemata vorgegeben wird und erstelle dir daraus etwas Eigenes, womit du gut klar kommst. Gleichwohl musst du dir natürlich (mit Sekundärliteratur...) ein möglichst breites Wissen aneignen, um auch nahezu jede, bisher ggf. sogar unbekannte Problemstellung lösen zu können. Das macht m. E. deutlich mehr Sinn, auf für später nach dem Studium, als schlicht - teilw. fehlerhafte - Templates zu lernen.
(bei juralib.de kann man sich gut eigene Strukturen in Mindmap-Form erstellen)

Grade für WPR1 kann ich folgende Literatur empfehlen:

Lehrbücher:
- Rolf Schmidt BGB Allgemeiner Teil
- Brox / Walker BGB Allgemeiner Teil

Fallsammlungen:
- FallFallag BGB Allgemeiner Teil
- Hemmer Die Fälle BGB AT

für den Überblick / zum wiederholen:

- Hemmer Basiswissen BGB AT
- Rep. Hofmann Skript BGB AT (KOSTENLOS im Internet!)

Hinweis: i.d.R. reicht 1 Lehrbuch, 1 Fallbuch und das Hofmann Skript (auch für andere Fächer erhältlich).
Ich würde einmal die Buchhandlung aufsuchen und schauen, was dir zusagt. Blind Bücher zu bestellen halte ich nicht für klug. Bei mir zB war es so, dass mir das Hemmer Fallbuch in WPR1 als Anfänger zu kompliziert war und ich mit Fallag besser gefahren bin. In WPR2 war es dann schon wieder anderes, da fand ich Hemmer klasse.

So viel von mir ;)
Hannover
Christian_M
 
Beiträge: 197

» Mo 18. Jan 2016, 09:59

Danke Christian, das hilft mir sehr weiter. Ich hatte auch den Eindruck das stures auswendig lernen der Strukturen mich nicht sehr weit bringt mein eigenes Gehirn einzuschalten. Auch für später ist dies wohl nicht so hilfreich.

Danke für die Literaturhinweise.

Gruß
Simone
Simone2401
 
Beiträge: 26

» Mo 18. Jan 2016, 14:26

Ich kann sehr empfehlen, die create-Funktion zu nutzen. Die ist sehr simpel. Ich habe mir so auch eigene, teilweise vereinfachte Strukturen erstellt (z.B. zur Stellvertretung). Man kann sich zwar auch klassisch über Word was zusammenstellen, wie das in der Schemata-Literatur gemacht wird, aber mit create kann man halt die logischen Verknpüfungen der TBM besser darstellen. Man liest die Normen und versucht halt selber rauszufinden, wie sie miteinander verknpüft sind und was innerhalb einer Norm Und-Strukturen, Oder-Strukturen, Negationen etc. sind. Das hat einen enormen Lerneffekt, wie ich finde. Man verbessert damit sein Verständnis der Verknüpfung von TBM und von Jura im Allgemeinen noch ein bisschen mehr, als wenn man sich klassisch was zusammenfestellt. Und natürlich hat man durch das Selbst-Zusammenstellen eine Struktur, mit der man besser umgehen und die man sich schneller merken kann.

Als Unterstützung und Korrektiv bei der Erstellung eigener Strukturen nutze ich die T@ke-Law Strukturen und daneben noch das Buch "Die wichtigsten Schemata" (Lutz/Willers) vom niederle-media-Verlag. Mir hat es bislang immer wieder weitergeholfen.

Gruß, Tayfun
Tayfun
 
Beiträge: 75

» Mo 18. Jan 2016, 16:55

Hallo Tayfun,

wo genau finde ich die Create-Funktion? Ich bin neu hier;-)


Gruß
Simone
Simone2401
 
Beiträge: 26

» Mo 18. Jan 2016, 16:57

In TakeLaw unter &more
Schöne Grüße aus Landshut

Daniel
Daniel Valencia
 
Beiträge: 81
Wohnort: Landshut, Bayern

» Mo 18. Jan 2016, 17:51

Ich möchte zwei Anmerkungen loswerden:
1. Anmerkung:
Zu den üblichen Schemata-Angeboten gibt es teilweise berechtigte Kritik. Schauen Sie in dem zitierten Werk von Lutz/Willers doch bitte einmal, was bei 823 I unter Handlung steht. Sinngemäß findet sich:
Handlung oder Unterlassen
a) Garantenstellung
b) Pflicht zum Handeln

In T@keLaw steht:
Handlung
a) Handlung
oder
b) Unterlassen
aa) Garantenstellung
und
bb) Pflicht zu Handeln

Ich habe das Beispiel nur aus der Erinnerung zitiert aber in etwa stimmt es. Weder die Hierarchie der Voraussetzungen noch die Logik ist in den Anleitungsbüchern teilweise überhaupt abgebildet. Oft ist es eine Art Stichwortsammlung.
In dem angekündigten WuV-Kurs werden wir vorsehen, einen Pool von TakeLaw-Strukturen zu bestücken und es allen Studierenden zu ermöglichen, von dort aus auch zu entnehmen und ggf. für sich selbst zu anzupassen oder zu verändern. Es soll damit ein offenes System geschaffen werden. Denn z.B. alle Definitionen können auf diese Weise verkürzt und vor allem logisch korrekt dargestellt werden. Von der Struktur gibt es dann einen Export in die persönliche Memorize-Funktion. So können viele Studierende arbeitsteilig aktiv werden und vorhandene Strukturvorschläge aufnehmen und auch verbessern. Wenn man möchte, kann man solche Strukturen dann auch auswendig lernen.

2. Anmerkung
Die Frage, ob etwas auswendig gelernt werden soll oder nicht, stellt sich für die unterschiedlichen Lerntypen unterschiedlich dar.
a) Die objektiv ineffektivste Methode besteht darin, gar nichts zu lernen und sich die Informationen stets aus den verfügbaren Gesetzen / Lehrbüchern / Kommentaren / Mitschriften immer neu zusammenzustellen. Für wenige Studierende ist das dennoch der Königsweg. Das betrifft nach meiner Erfahrung etwa 5% der Studierenden.
b) Eine sinnvolle Mischvariante besteht darin, das Gesetz als Ausgangspunkt zu nehmen und nur die zusätzlichen Voraussetzungen zu lernen. Was sich so attraktiv anhört, hat einen Nachteil: Die Tatbestandsmerkmale, die im Gesetz genannt werden, sind teilweise logisch schwer durchschaubar. Weiterer Nachteil: Teilweise wirken die Vorschriften so komplex zusammen, dass dieses Verfahren etwas undurchsichtig wird. Beispiel WPR2: Die Leistungsstörungen sind so über das Gesetz verteilt, dass ein Überblick auf der Grundlage der Paragraphen schwer fällt. Der Vorteil dieses Mischverfahrens besteht aber darin, immer auch die Nähe zum Gesetz zu pflegen und damit die richtigen Anküpfungspunkte automatisch mit zu trainieren.
c) Die scheinbar unattraktivste Methode besteht darin, sich die Strukturen einzuprägen, weil sie teilweise auf Vollständigkeit entwickelt sind. Dann empfiehlt es sich, nur die ersten Ebenen zu lernen. Der Nachteil dieses Verfahrens besteht darin, konzentriert zu pauken. Das wird mit unintelligentem Lernen gleichgesetzt, das ist aber ein unzutreffendes Vorurteil. Es ist vielmehr sehr intelligent, das erforderliche Gerüst von Fakten so effektiv wie möglich zu lernen und die Lernmenge auf diese Weise zu konzentrieren. Durchschnittlich können pro Tag nicht mehr als 30 Informationseinheiten auf Dauer gelernt werden. Dabei darf eine Lerneinheit nicht mehr als 20 Minuten umfassen und höchstens 3 Lerneinheiten pro Tag erfolgen. Wer um Durchschnitt täglich 20 Minuten lernt, bricht unter dieser Last nicht zusammen und darf mit einem Ertrag von etwa 20 Strukturelementen pro Tag rechnen. Der Rest der Anstrengung sollte in Übungen der Anwendung des Wissens fließen, dazu wird der WuV-Kurs viele Möglichkeiten bieten.

Der große Unterschied in den genannten drei Verfahren ist nicht nur die Effizienz des Zeiteinsatzes, sondern auch die Möglichkeit der Protokollierung des persönlichen Gesamtwissens. Im Verfahren a) kann keine Unterstützung erfolgen, im Verfahren b) teilweise und nur im Verfahren c) vollumfänglich. Das zahlt sich dann aus, wenn die ansteigende Gesamtmenge des Erlernten dazu führt, immer mehr Zeit auf die Wiederholung von Inhalten zu verwenden, um festzustellen, ob dieses Wissen noch "sitzt". Der Anteil des Neuen wird kontinuierlich immer geringer. Schließlich wird die gesamte Lernenergie dafür eingesetzt, die Wiederholungen durchzuführen und neues Wissen wird immer spärlicher. Am Ende hat der Prüfungskandidat auch keine präzise Übersicht, wo Schwachstellen sind und wo nicht. Hier ist die Methode c) die Grundlage, um viele Kenntnisse auf Dauer zu festigen. Am schwerwiegendsten ist aber der Effekt, dass bei der Wiederholung nicht zielgerichtet vorgegangen werden kann, weil unbekannt ist, was sicher gewusst wird und was nicht. Die Unterstützung in Verfahren c) löst dieses Problem, dass Wiederholungen immer zielgerichtet und damit zeitsparend erfolgen können.
Merke: Lernzeit ist ein knappes Gut. Echtes "Lernen" beschränkt sich (s.o.) auf effektiv 20 min. / Tag, wenn sehr intensiv gearbeitet wird mit vollem Zeiteinsatz bis zu 3 x 20 min/ Tag.

Die einzige Gegenüberlegung besteht darin, es sei nicht erforderlich, etwas zu lernen. Es reiche aus, sich mit dem Gegenstand des Studiums zu beschäftigen. Hier habe ich deutliche Zweifel, obwohl es sich so verlockend anhört, mit Genie könne man die Anstrengung des Lernens abschütteln. Ein Studium ohne Lernanforderungen halte ich für eine Illussion und würde eher dazu raten, die Lernvorgänge effizient zu gestalten. Warnen möchte ich vor dem Spruch: "Wer schlau ist, braucht nichts zu lernen". Manche kokettieren geradezu damit, sie bräuchten nichts zu lernen. Das trifft in der Praxis nur für ganz wenige Ausnahmetalente zu. Aber auch diese Kandidaten können auf Anfrage Fakten wiedergeben. Sie verwenden nur eine andere Methode, um dieses Ergebnis herzustellen. Mein Ratschlag: Lernen ja, aber dann mit kontrolliertem Zeiteinsatz und möglichst effizient und nachhaltig.

Schließlich zum Umfang der Strukturen: Die Informationsmenge verändert sich nicht in Abhängigkeit des Darstellungsmittels. Wer anstelle einer 5-seitigen T@keLaw-Struktur ein 300 Seiten Lehrbuch zur Sachmängelhaftung bevorzugt, darf nicht vergessen, dass sich die zu lernende Informationsmenge dadurch nicht verändert.

In Jura stehen die zu lernenden Informationsmengen vor allem im Bereich BGB AT, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT und Sachenrecht eigentlich fest. Ob sie über Lehrbücher, Kommentare, Vorlesungen, Übungen, Strukturen oder Schemata vermittelt werden und in den Kopf eindringen und dort festgehalten werden können, ist damit eher eine Frage des Lerntyps als ein objektiver Unterschied im Informationsgehalt.

Mein Ratschlag lautet daher: Finden Sie für sich selbst heraus, womit Sie den besten Ertrag für sich erzielen. Was für Kommilitonen der beste Weg ist, muss für Sie selbst nicht maßgebend sein. Es gibt viele verschiedene Lerntypen und deshalb sind viele verschiedene Angebote nützlich.

Ganz zum Schluss darf ich auf die Phasen des juristischen Workflows verweisen. Die intelligente Phase ist Phase Nr. 2, wenn Wertungen getroffen werden müssen. Hier helfen Lernanstrengungen nur wenig. Das Thema des Lernens betrifft vielmehr die Phase Nr. 1, wenn es darum geht, möglichst schnell und korrekt eine Übersicht über die zu prüfenden Tatbestandsmerkmale aufstellen zu können, um sie anschließend korrekt prüfen zu können. Anpsruchsgrundlagen und deren Tatbestandsvorausetzungen müssen möglichst im Schlaf beherrscht werden. Dazu braucht es nur wenig Intelligenz, sondern einfach Erinnerungsvermögen. Wie diese Erinnerung gesetzt wird, ist wiederum die aufgeworfene Frage des Lernverfahrens, welches zum Lerntyp passen sollte. Soweit meine Erfahrung aus 17 Jahren Lehrtätigkeit.

Mit den besten Grüßen,

Prof. Dr. Tony Möller
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
Beiträge: 1168


Zurück zu T@keLaw User Forum