Unterschied Komplexe Übung und Online Klausuren

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Do 19. Nov 2015, 09:06

Hallo,

habe jetzt schon mal die Suchfunktion benutzt, aber leider nichts Passendes gefunden.

In manchen Modulen gibt es ja die Möglichkeit eine Präsenzklausur durch eine Komplexen Übung zu ersetzen.
Wo ist jetzt der Unterschied zwischen den angebotenen Online Klausuren und der Komplexen Übung?

Eine weitere Frage zu den Online Klausuren:

Momentan laufen ja scheinbar die Online Klausuren in Grundlagen des Rechts. Wo erkenne ich, wann z.B. die Online Klausuren in Wirtschaftsprivatrecht 1 starten? In dem Kalender bei T@keLaw finde ich nichts.
Und wie stehen die Online Klausuren im zeitlichen Zusammenhang zu den Präsenzklausuren?

Vielen Dank !
Julian Neumann
 
Beiträge: 70

» Do 19. Nov 2015, 09:52

Hallo Julian,

komplexe Übungen dürften wohl soetwas wie Hausarbeiten darstellen. Z. B. in WPR4 kannst du wählen, ob du lieber eine Klausur oder eine Hausarbeit schreiben möchtest. Mit den Online Klausuren dürfte das nichts zu tun haben.
Die OKs starten i.d. R. ca. 5 Wochen vor der Klausur. Die dauern dann rd. 3 Wochen (18 Stk.) und enden immer kurz vor der ABmeldefrist zur jeweilgen Klausur.

Bsp. für die WPR2 Klausur am 12.12. haben die OKs am 09.11. angefangen, am 26.11. ist die letzte OK und am 28.11. die Abmeldefrist. Dann sind es noch 2 Wochen bis zur Klausur ;)
Hannover
Christian_M
 
Beiträge: 197

» Do 19. Nov 2015, 18:04

Hallo,

das Thema erschließt sich mir trotz der netten Antwort nicht.
Wenn man jetzt mal einen Blick in die Studienordnung zum Bachelor of Laws (online) ansieht ergibt sich aus der Anlage 1, dass es drei Arten von Prüfungen gibt, nämlich Klausuren, Komplexe Übungen und Hausarbeiten. In manchen Fächern muss man noch eine Studienleistung erbringen, die mit Online-Übungen zu erfüllen sind.

Nach dieser Anlage 1, kann demnach eine Komplexe Übung nicht gleichzusetzen sein mit einer Hausarbeit. Das ergibt sich auch aus § 14 der Prüfungsordnung.
Schlauer sind wir jetzt immer noch nicht...

Vll. bringt aber der § 4 der Prüfungsordnung etwas mehr Licht ins Dunkel bringen. Da heißt es in Absatz 4 lit. (c) das 6 Wochen vor der Prüfung 18 Einzelvorprüfungsleistungen als komplexe Übung angeboten werden.

Dabei scheint es so, als könne man max. fünf diese komplexen Übungen auf eine spätere Präsenzklausur anrechnen lassen.

Problem dabei ist, dass wenn man keine Klausur schreiben will, sondern die Prüfungsleistung als komplexe Übung ablegen will, helfen einem die angebotenen komplexen Übungen offensichtlich nicht weiter.

Jetzt steht im § 4 Abs. 5 der Prüfungsordnung folgendes:

Es gibt vier Arten Prüfung- bzw. Studienleistungen zu erbringen. Zum Einen Klausuren, mündliche Prüfungen und Hausarbeiten, auf der anderen Seite aber auch Komplexe Übungen. Diese sind nach § 4 Abs. 5 lit. (d) als unter Anleitung eines Lehrbeauftragten durchgeführte Bearbeitung einer Aufgabenstellung, welche durch eine schriftliche Ausarbeitung ergänzt werden KANN! Eine Komplexe Übung kann auch online durchgeführt werden, dies gilt insb. für Vorprüfungsleistungen.

Und das ist der Punkt wo ich absolut nichts mehr verstehe....

Wo ist jetzt der Unterschied zwischen den Vorprüfungsleistungen, Komplexen Übungen und Hausarbeiten???
Oder gibt es gar keine Komplexen Übungen mehr bzw. gab es sie noch nie????

Vielen Dank!
Julian Neumann
 
Beiträge: 70

» Do 19. Nov 2015, 18:32

Hallo,

es gibt meines Wissens kein Fach, welches nicht durch eine schriftliche Prüfung abgeschlossen werden muss um eine Note zu erhalten. Diese können in Form einer Klausur oder Hausarbeit absolviert werden.

Daneben gibt es noch die Onlineklausuren, die im Rahmen der beiden Onlinestudiengänge die komplexe Übung darstellen. Diese Onlineklausuren haben mehrere Zielstellungen. Es gibt Fächer (jedenfalls im Masterstudiengang), für die die Teilnahme Pflicht ist, es müssen mindestens drei bestanden werden, um eine Pflicht-Studienleistung erbracht zu haben. Für diese Fächer sind also zwei Prüfungsleistungen zu erbringen.

Außerdem werden aus den Ergebnissen, die Du in diesen Onlineklausuren erreichst, Vornoten (=Vorprüfungsleistung) gebildet, die auf die Klausur angerechnet werden (wie siehst du in der Prüfungsordnung), soweit Du an den Onlineklausuren vor der schriftlichen Prüfung teilgenommen hast.

Und im Übrigen sind die Onlineklausuren ein umfangreiches Übungsangebot, dessen Inanspruchnahme freiwillig ist.

Vielleicht ist es jetzt klarer?

Viele Grüße
Kathleen
Kathleen
 
Beiträge: 642

» Do 19. Nov 2015, 20:14

Hallo Kathleen,

danke für deine Antwort.
Leider sind die letzten Zweifel noch nicht verflogen, denn es steht explizit in der Prüfungsordnung, dass ENTWEDER eine Klausur ODER eine Komplexe Übung als Prüfungsleistung abzulegen ist.

Das ist meine "Problem"!
Julian Neumann
 
Beiträge: 70

» Fr 20. Nov 2015, 16:40

Stimmt, so steht es in der Prüfungsordnung.

In der Praxis finden diese keine Anwendung, denn die Module schließt Du mit einer Klausur ab. Es gibt nur wenige Fächer, welche Du mit einer Hausarbeit abschließen kannst. Die Wahl der Prüfungsleistung liegt beim Prof. .

LG

Steffen
Steffen_
 
Beiträge: 372

» Mo 21. Dez 2015, 23:47

Hallo!
Entschuldigung, wenn ich mich hier einfach den Fragen anschließe! Ich bin ganz neu hier und habe mich soeben für das kommende Semester immatrikuliert. Mein System ist noch nicht ganz freigeschaltet.
Du sagst:
„Und im Übrigen sind die Onlineklausuren ein umfangreiches Übungsangebot, dessen Inanspruchnahme freiwillig ist.“

Das bedeutet, dass sämtliche Onlineklausuren überhaupt nicht in die Benotung einfließen, sondern nur (Präsenz)- Klausuren, Hausarbeiten und mündliche Prüfungen?

Luigi
Luigi
 
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Wohnort: Monaco

» Di 22. Dez 2015, 07:01

Hallo,

zunächst: Willkommen im Studium!

Nein, das heißt es nicht, denn über diesem Satz steht, dass man sich durch die Teilnahme an den Onlineklausuren, soweit dies vor der Präsenzklausur geschieht, eine Vornote erarbeitet, die auf die Note der Präsenzklausur entsprechend der Prüfungsordnung angerechnet werden kann. Das "kann" steht dafür, dass dies nur geschieht, wenn es sich notenverbessernd auswirkt. Näheres erläutert die Prüfungsordnung. Die Teilnahme an den OK ist also mehrfach nützlich.

Viele Grüße
Kathleen
Kathleen
 
Beiträge: 642

» Di 22. Dez 2015, 23:12

OK! herzlichen Dank, Kathleen! Und schöne Feiertage!
Luigi
 
Beiträge: 13
Wohnort: Monaco


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