WPR 1 Übungsklausuren

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Sa 10. Okt 2015, 18:29

Hallo zusammen,

mich verwirrt die Übungsklausur zum Kaufvertrag (und Versendungsverkauf) etwas. Inhaltlich ist dies im Rahmen der Vorlesung WPR 1 gar nicht behandelt worden. Bandelt wird dies aber im Schema der WPR 1 Klausur. Nun habe ich (vielleicht fälschlich) gedacht, dass nur die Vorlesungsinhalte Bestandteil der Klaust sein können. Übersehe ich da was?

Oliver
Oliver
 
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» Sa 10. Okt 2015, 22:08

schlicht: falsch gedacht ;) Lehrbuch zu BGB AT (z.B. Brox / Walker od. Rolf Schmidt) lesen, alles was da drin steht ist grds. auch prüfungsrelevant bzw. sollte an Grundwissen verinnerlicht sein.
Hannover
Christian_M
 
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» So 11. Okt 2015, 11:39

nun ja, grundsätzlich schon. Nur geht es in WPR 1 ja grundsätzlich um den allgemeinen Teil des BGB. Wenn nun mal schnell ein Verbrauchsgüterkauf mit der Frage des Übergangs des Risikos auf den Käufer (oder eben nicht weil die Eigenschaft als Privatperson im Vordergrund steht) eingestreut wird und das so gar nicht in WPR I behandelt wird (im Rahmen der Vorlesung) weil das eigentlich ja auch in das Schuldrecht gehört finde ich das doch verwirrend. Worauf soll man sich denn im Rahmen der 2 Stunden Prüfungsklausur einstellen? Erst mal das komplette WPR hören/lesen und dann erst in die erste Klausur gehen? Wenn man sich unter Exam im Klausurenkursteil die Klausur aus dem Jahr 2009 ansieht wird da ja sogar nach einem Werklieferung-/leistungsvertrag gefragt. Auch das ist irgendwie nicht so richtig WPR I.

Gruß
Oliver
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» So 11. Okt 2015, 13:36

Hallo,

ich hatte diesen Kurs nicht (w/ Masterstudium), aber kann zumindest von mir sagen, dass grundsätzlich alles, was in der Prüfung dran kommt zumindest in der Vorlesung auch vorbereitet wenn nicht sogar ausführlich behandelt wurde.

Es gab bei mir auch mal zwei Konstellationen, wo etwas anderes dran kam, da war aber die Erwartungshaltung die Aufgabe aus der Perspektive des Gelernten zu bearbeiten, also einen Transfer vorzunehmen.
Dipl.-Kfm. Thies Lesch, LL.M., Hamburg
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TLesch
 
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» So 11. Okt 2015, 19:09

@Oliver: Die Onlineklausuren sind tatsächlich deutlich schwerer als die "richtige" Klausur. Mängelrecht etc. kommt erst später dran. Da darf man sich nicht verwirren lassen. In WPR1 geht es darum, ob ein Vertrag zustande gekommen ist. Achtung: EIN Vertrag, nicht KAUFvertrag ;), da sollte man sich zumindest die im Schuldrecht BT genannten Vertragstypen (§§ 433, 480, 488, 516, 535, 589, 607, 611, 631, 651, ....) markieren, damit man in der Klausur nicht zu viel Zeit mit Suchen verbringt.
Hannover
Christian_M
 
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