Hallo zusammen,
mich verwirrt die Übungsklausur zum Kaufvertrag (und Versendungsverkauf) etwas. Inhaltlich ist dies im Rahmen der Vorlesung WPR 1 gar nicht behandelt worden. Bandelt wird dies aber im Schema der WPR 1 Klausur. Nun habe ich (vielleicht fälschlich) gedacht, dass nur die Vorlesungsinhalte Bestandteil der Klaust sein können. Übersehe ich da was?
Oliver