Hallo,
bei der Fallbearbeitung zum Silvesterfall aus dem Kurs KK1, stellt sich mir folgende Frage:
Ist die Versicherungsprämie ein Rechtsgut nach §823 BGB?
Und wenn nicht, kann das Gutachten auch weiter geschrieben werden mit dem Hinweis, dass das Eigentum mit dem Reetdach beschädigt wurde?
Kann mir hierbei bitte einer helfen?
vielen Dank.
Gruß Anne