Prüfungsergebnisse OK's

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» So 19. Apr 2015, 14:17

Hallo in die Runde,

die Prüfungsergebnisse der OK's werden im WebCampus i.d.R. in etwa wann veröffentlicht?
Wenn nein, wie erfährt man von den einzelnen Ergebnissen, wenn man mehrere OK's geschrieben hat?

Verstehe ich richtig, dass bei mehreren OK's lediglich eine Durchschnittsnote errechnet wird, da z.B. im WebCampus am 19.3. bei GDR hinter der Matrikelnummer nur eine Note steht.

Vielen Dank für kurze eine Aufklärung.

Schönen Sonntag!
VG
Michael

Braunschweig
HFH Student im Studiengang Wirtschaftsrecht Online LL.B. seit 9/2014
MichaelZ.
 
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» So 19. Apr 2015, 14:52

Hallo Michael,

die Ergebnisse erhälst du 1 bis 2 Tage nach Beendigung aller (18) OKs.

Du erhälst dabei eine kurze Erklärung zu den jeweiligen Noten, nicht jedoch zu den einzelnen Fällen. Also steht zum Beispiel, dass du 5 Klausuren mit gut bis sehr gut absolviert hast.

Weiter wird noch angegeben welcher Anteil deiner besten Noten in die Klausur mit einfließen.
Z.B. Vornote 1,0 mit Ihren 3 besten Klausuren (30Anteil an Gesamtnote) und so weiter (bis 50Anteil).

LG
Inés
InesVL
 
Beiträge: 37

» So 19. Apr 2015, 15:03

... nur findest du das nicht im WebCampus, sondern auf der TakeLaw-Plattform.
Da bekommst du eine Nachricht. Der kleine Briefumschlag rechts oben, hat dann einen roten unteren 'Fleck'. Im Zweifel einfach auf den Umschlag gucken, ob Nachrichten da sind. (Wenn du den einmal gesehen hast, den 'Fleck', dann weisst du, was ich meine ;) )
Die Ergebnisse sind dann so rechtzeitig da, dass du dich von der Klausur noch abmelden könntest (Frist hierfür, also zum Abmelden von der Klausur: 14 Tage)
VG und noch nen schönen sonnigen Sonntag
Dani
Studium ist eine Holschuld
Faber est suae quisque fortunae - Appius Claudius Caecus
DaniR
 
Beiträge: 129

» So 19. Apr 2015, 15:06

Hallo Ines!

InesVL hat geschrieben:Hallo Michael,

die Ergebnisse erhälst du 1 bis 2 Tage nach Beendigung aller (18) OKs.


Gut, vielen Dank für diese Info.

Du erhälst dabei eine kurze Erklärung zu den jeweiligen Noten, nicht jedoch zu den einzelnen Fällen. Also steht zum Beispiel, dass du 5 Klausuren mit gut bis sehr gut absolviert hast.


100% verstehe ich das gerade nicht, ich lasse mich mal überraschen ;-)

Weiter wird noch angegeben welcher Anteil deiner besten Noten in die Klausur mit einfließen.
Z.B. Vornote 1,0 mit Ihren 3 besten Klausuren (30Anteil an Gesamtnote) und so weiter (bis 50Anteil).


Sorry. Verstehe auch nicht, was es mit diesem Anteil auf sich hat, 30 / 50 ?
Was ist, wenn ich nur eine oder gar keine OK schreiben kann?
Und: Wird die Vornote zwingend verwendet?
Wäre es ggf. ein Nachteil, ohne OK in die GDR-Prüfung zu gehen?

Danke Ins für deine Antworten.
VG
Michael

Braunschweig
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MichaelZ.
 
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» So 19. Apr 2015, 15:10

DaniR hat geschrieben:... nur findest du das nicht im WebCampus, sondern auf der TakeLaw-Plattform.
Da bekommst du eine Nachricht. Der kleine Briefumschlag rechts oben, hat dann einen roten unteren 'Fleck'. Im Zweifel einfach auf den Umschlag gucken, ob Nachrichten da sind. (Wenn du den einmal gesehen hast, den 'Fleck', dann weisst du, was ich meine ;) )
Die Ergebnisse sind dann so rechtzeitig da, dass du dich von der Klausur noch abmelden könntest (Frist hierfür, also zum Abmelden von der Klausur: 14 Tage)
VG und noch nen schönen sonnigen Sonntag
Dani



Danke Dani! Meinte natürlich die TakeLaw Plattform, kenne auch die Nachrichten und den Fleck ;-).
Unaufmerksamkeit, habe beim Schreiben das verwechselt.
Auch dir einen schönen Sonntag
VG
Michael

Braunschweig
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MichaelZ.
 
Beiträge: 163

» So 19. Apr 2015, 16:13

Hallo Michael,

die OKs fließen in die Klausurnote mit ein. Jedoch nur wenn du sie verbessern kannst. Es ist nur zu deinem Vorteil. Wenn du schlechte OKs oder gar keine OKs schreibst, erhälst du einfach die Note der schriftlichen Klausur.

Deshalb macht es immer Sinn so viele OKs wie möglich zu machen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein paar gute dabei sind um dann die Note deiner Klausur zu verbessern (sofern es notwendig ist ;) ).

Die Online Klausuren können einen 30Anteil, 40Anteil oder 50Anteil in die Benotung deiner Klausur mit einbezogen werden. Dazu findest du eine genaue Aufstellung in der Prüfungsordnung. Sie liegt unter dem Reinter "Mein Studium" "Material".

Ich hoffe das war jetzt etwas besser erklärt ;)

LG
Inés
InesVL
 
Beiträge: 37

» Mo 20. Apr 2015, 09:41

ja, vielen Dank! ;-)

Sag mal ...
Bei TakeLaw stehen z.B. hinsichtlich der OK's am 19.03.2015 lediglich 11 Teilnehmer und eine Note. Das hat mich heute verwirrt, weil doch sicher mehr Studenten an den OK's teilgenommen haben, an unterschiedlichen Tagen und Zeiten und dann stehen nur 11 Matrikelnummern und eine Note?
VG
Michael

Braunschweig
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» Mo 20. Apr 2015, 11:52

Den ersten Teil der Antwort habe ich dir per PN geschickt.

Hast du denn bisher noch an keiner Online Klausur teilgenommen? Du kannst da nichts falsch machen. Es dient alles deiner Übung. Es ist jetzt nicht wie ein Feedback Gespräch beim Vorgesetzten, wo man eigentlich nur vorgeführt werden soll, sondern hat einen tatsächlichen Mehrwert. ;)

Tausche dich mit deinen Kommilitonen im Fachforum GdR aus. Hier bekommst du auch Unterstützung beim Gutachten schreiben, denn von der TakeLaw Struktur in das Gutachten zu transferieren ist keine Hexerei bedarf jedoch ein wenig Übung. Und blamieren tut sich dort niemand und konstruktive Feedback hilft allen weiter, dem Gutachtenschreiber, dem Feedback Geber und den 'stillen' Lesern ;)

In diesem Sinne, einen sonnigen Wochenstart und frohes Schaffen
Studium ist eine Holschuld
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DaniR
 
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