FiBu Klausuren

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Di 10. Feb 2015, 19:03

Kann mir jemand sagen, welche Gesetzestexte für die FiBu Klausuren verwendet werden dürfen?

VG Marta
Marta
 

» Do 12. Feb 2015, 10:04

Hallo Marta,

bei den nicht-juristischen Klausuren waren bislang keine Gesetzestexte als Hilfsmittel zugelassen. Nur ggf. der Taschenrechner der HFH.

Viele Grüße

Karin
karin_erika
 
Beiträge: 644
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» Do 12. Feb 2015, 10:17

Hallo,

Hier ein Auszug aus der Hilfsmittelliste aus dem Web Campus:

Erlaubte Hilfsmittel
1. In der Klausur sind Gesetzestexte als Hilfsmittel zugelassen, nicht hingegen Selbstausdrucke aus
dem Internet etc. Eine Liste der zugelassenen Gesetzestexte (Gesetzessammlungen) finden Sie
unten.
Die Gesetzestexte dürfen keine Kommentierungen wie Begriffe, Definitionen oder ähnliche Anmerkungen
enthalten.
Zulässig sind aber:
- handschriftliche Querverweise auf Paragraphen und Gesetze (d. h. Nennung von Paragraphen und
Gesetzen, z.B. neben § 433 BGB der handschriftliche Zusatz „§ 929 BGB“)
o im Gesetzestext, am Seitenrand und
o auf Klebezetteln (post-its, Heftlinge u.ä.)
sowie
- Unterstreichungen und farbige Hervorhebungen (Text-Marker etc.).
Alle anderen Anmerkungen und textlichen Ergänzungen sind unzulässig und werden als Täuschungsversuch
gewertet.
2. Soweit den Studierenden der Online-Studiengänge hochschulseitig vorab Arbeitsmaterial für Klausuren
bereitgestellt wird (insbes. Aktenauszüge für Fallstudien), dürfen diese nur in ausgedruckter Fassung benutzt
werden und mit den bei Gesetzestexten zulässigen Markierungen versehen sein.
3. In den wirtschaftswissenschaftlichen und den steuerrechtlichen Klausuren sind außerdem die Ihnen zur
Verfügung gestellten HFH-Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Weder sind sonstige Taschenrechner
erlaubt noch dürfen Taschenrechner in sonstigen Klausuren benutzt werden.


Das heißt für mich ganz klar, dass zusätzlich zu den Gesetzestexten der Taschenrechner erlaubt ist.
Unermüdliches Bemühen, das ist Studium!
Seami Motokiyo (1363 - 1443)
bhuecker
 
Beiträge: 177
Wohnort: Leopoldshöhe

» Do 12. Feb 2015, 12:13

Viel Erfolg bei der Diskussion mit der Klausuraufsicht:-)

Es steht zu jeder Klausur dabei was zugelassen ist und was nicht. Und bei den nicht-juristischen Fächern meistens einfach nichts.

Ich empfehle konkret einfach telefonisch im Vorfeld mal beim Prüfungszentrum nachzufragen. Bringt i.d.R. mehr Klarheit als jede Diskussion im Forum.

Viele Grüße

Karin
karin_erika
 
Beiträge: 644
Wohnort: München

» Do 12. Feb 2015, 13:00

Da hast du wohl Recht. :)
Unermüdliches Bemühen, das ist Studium!
Seami Motokiyo (1363 - 1443)
bhuecker
 
Beiträge: 177
Wohnort: Leopoldshöhe

» Do 12. Feb 2015, 19:34

bhuecker hat geschrieben:Hallo,

Hier ein Auszug aus der Hilfsmittelliste aus dem Web Campus:

Erlaubte Hilfsmittel
1. In der Klausur sind Gesetzestexte als Hilfsmittel zugelassen, nicht hingegen Selbstausdrucke aus
dem Internet etc. Eine Liste der zugelassenen Gesetzestexte (Gesetzessammlungen) finden Sie
unten.
Die Gesetzestexte dürfen keine Kommentierungen wie Begriffe, Definitionen oder ähnliche Anmerkungen
enthalten.
Zulässig sind aber:
- handschriftliche Querverweise auf Paragraphen und Gesetze (d. h. Nennung von Paragraphen und
Gesetzen, z.B. neben § 433 BGB der handschriftliche Zusatz „§ 929 BGB“)
o im Gesetzestext, am Seitenrand und
o auf Klebezetteln (post-its, Heftlinge u.ä.)
sowie
- Unterstreichungen und farbige Hervorhebungen (Text-Marker etc.).
Alle anderen Anmerkungen und textlichen Ergänzungen sind unzulässig und werden als Täuschungsversuch
gewertet.
2. Soweit den Studierenden der Online-Studiengänge hochschulseitig vorab Arbeitsmaterial für Klausuren
bereitgestellt wird (insbes. Aktenauszüge für Fallstudien), dürfen diese nur in ausgedruckter Fassung benutzt
werden und mit den bei Gesetzestexten zulässigen Markierungen versehen sein.
3. In den wirtschaftswissenschaftlichen und den steuerrechtlichen Klausuren sind außerdem die Ihnen zur
Verfügung gestellten HFH-Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Weder sind sonstige Taschenrechner
erlaubt noch dürfen Taschenrechner in sonstigen Klausuren benutzt werden.


Das heißt für mich ganz klar, dass zusätzlich zu den Gesetzestexten der Taschenrechner erlaubt ist.


Das mit den Gesetztestexten und dem Taschenrechner habe ich auch schon gelesen, mir geht es darum welche Gesetzestexte konkret zugelassen sind.
Marta
 

» Do 12. Feb 2015, 20:24

ehrlich gesagt - vollkommen egal welche zugelassen sind. Du wirst sie nicht brauchen ;)
Ich hatte gar keine dabei!
Allenfalls wäre ein HGB logisch, aber wie gesagt ich habe es nicht gebraucht.
Du solltest eher die Buchungssätze verstanden haben und eine Bilanz lesen können ;)
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SaskiaZ
 
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