Präsenzklausur GdR

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Do 15. Jan 2015, 17:54

Hallo liebe T@keLaw-Community,

könnt ihr mir bitte sagen, wie die Präsenzklausur in Grundlagen des Rechts aussieht? Wird die Prüfung an einem PC abgelegt und ist diese so ähnlich wie die Online Klausuren oder wird die Prüfung handschriftlich abgelegt und man muss die Klausur mit Hilfe des Gutachtenstils lösen? Werden nur Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB geprüft oder werden auch andere Themengebiete abgefragt? Darf man während der Prüfung auf die Rechtsdatenbank Juris zugreifen? Und wie habt ihr Euch am Besten auf die Prüfung vorbereitet?

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!

Liebe Grüße

Jasmin
Jasmin89
 
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» Do 15. Jan 2015, 18:00

Hallo Jasmin,

nein, die Klausur wird mit dem Stift geschrieben :)

Du bekommst einen Sachverhalt, den du gutachterlich lösen musst.

Es wird nur Schadensersatz nach §823 I BGB geprüft.

Als Hilfsmittel ist der Gesetzestext zugelassen. Genaue Liste der zugelassenen Hilfsmittel findest du im Web Campus.

Gruß Benny
Unermüdliches Bemühen, das ist Studium!
Seami Motokiyo (1363 - 1443)
bhuecker
 
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» Mo 19. Jan 2015, 11:14

Hallo Benny,

vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort!
Weißt Du noch ungefähr, wie der Sachverhalt der Klausur lautete? War der Fall kompliziert mit vielen Problempunkten oder eher einfacher? Wie hattest Du Dich auf die Klausur vorbereitet?

Liebe Grüße
Jasmin
Jasmin89
 
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» Di 20. Jan 2015, 19:00

an eurer Stelle würde ich der Aussage "nur der 823.." keine große Beachtung schenken.
Ich hab sie im Dezember geschrieben und neiiin es war NICHT der 823!!
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Fabian
 
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» Di 20. Jan 2015, 19:49

Das kann ja nicht sein. Inhalt der Vorlesung ist ja nur § 823 I BGB. Da wird wohl kaum etwas anderes abgeprüft...
Hannover
Christian_M
 
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» Di 20. Jan 2015, 19:57

Hallo Christian,

was GDR betrifft magst du da Recht haben, grundsätzlich handelt es sich aber hier um ein Studium, da wird einem nicht alles vorgekaut und du musst schon in ergänzende Literatur gucken und mehr tun als die Vorlesung. Die Vorlesung bildet das Grundgerüst des Moduls.


Was GDR betrifft geht es meines Wissens nach immer um einen Sachverhalt, auf den §823 I anzuwenden ist.

Gruß Benny
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bhuecker
 
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» Mi 21. Jan 2015, 11:48

warum soll das nicht sein können? meinst du ich hab in der falschen Klausur gesessen?? :D

grundsätzlich beinhaltet die Klausur BGB AT und BT
im besonderen
- Verträge
-Schuldverhältnisse aus Verträgen
-Schadenersatz
-ungerechtfertigte Bereicherung
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Fabian
 
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» Mi 21. Jan 2015, 14:40

Hallo,

also um ehrlich zu sein habe ich auch so meine Befürchtungen bzgl. anderer §. Gerade als Quereinsteiger, wo man zu Beginn nur GdR und BWL hat und schreib, finde ich es schon Gewöhnungsbedürftig das doch andere § drankommen. Sicherlich lernt man die Struktur anhand des § 823 BGB, doch ist es ja nun doch nicht so einfach diesen sofort auf alle Fällen einwandfrei anzuwenden, wenn man sieht was sich da für Unterstrukturen entwickeln.
Wenn dem so ist und es liegen ja bereits Erfahrungen in der Hinwicht vor, fände ich zumindest einen Verweis auf die anderen § nicht schlecht (im Fach selbst), um sich doch zumindest mal einzulesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich als Quereinsteiger, dessen Beruf auch nicht wirklich in diesem Bereich liegt, in der Lage bin eine völlig unbekannten § auf eine Fall anzuwenden und zusätzlich noch in zwei Stunden ein Gutachten zu schreiben, vermutlich würden viele beachtenswert TBM einfach wegfallen bzw. ich würde sich nicht bearbeiten.

LG
A-KA
 
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» Mi 21. Jan 2015, 17:15

Ziele der Vorlesung sollten sich u.a. aus der Beschreibung zu GdR aus "myT@keLaw" ergeben.
heppenbach
 
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» Mi 21. Jan 2015, 17:54

Hier die Aussage zum Thema zu GDR von Prof. Möller: Bevor ihr euch weiter die Köpfe heißredet


viewtopic.php?f=14&t=2040

Gruß Benny
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» Mi 21. Jan 2015, 18:56

@Fabian: möglicherweise hast du nicht in der falschen Klausur gesessen, sondern verwechselst GdR mit WPR ;)
Die Aussage von Prof. Möller ist ja eindeutig.
Hannover
Christian_M
 
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» Mi 21. Jan 2015, 20:59

Hallo,

danke für die Antwort, war mir nicht sicher ob ich es nicht irgendwo gelesen hatte.

Jedenfalls vielen Dank für die Mühe.

Gruß Anne
A-KA
 
Beiträge: 32


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