Verschmelzungsvertrag

Allgemeine Fragen rund um das Studieren mit T@keLaw.

» Mo 5. Jan 2015, 09:33

Hallo zusammen,

in der Vorlesung zum Verschmelzungsvertrag wird zu §§ 4-6 UmwG auf die Übungen in practise und exam hingewiesen, die bei mir jedoch nicht erscheinen.

Woran liegt das?

VG

Andreas
Andreas Jakob
https://www.xing.com/profile/Andreas_Jakob12?sc_o=mxb_p

Im Leben geht es nicht darum zu warten, dass das Unwetter vorbezieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen.

Zig Ziglar
AndreasJ
 
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» Mo 5. Jan 2015, 09:34

Hallo,

es wäre schön, wenn du deine Beiträge im entsprechenden Modul postest, sonst kann man leider nicht zuordnen um was es hier genau geht ;)

Gruß Benny
Unermüdliches Bemühen, das ist Studium!
Seami Motokiyo (1363 - 1443)
bhuecker
 
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» Di 6. Jan 2015, 06:39

Hallo,

es geht meines Erachtens nach um das Modul Handels- und Gesellschaftsrecht (1. Semester, LL.M.).

Ich hab das gleiche Problem.

VG

Janina
J.Koelle
 
Beiträge: 6
Wohnort: zwischen Ulm und Stuttgart

» Sa 10. Jan 2015, 17:45

Hallo,

ich habe genau dasselbe Problem!!

VG,
Svetlana
Svetlana.Bayer
 
Beiträge: 7

» Sa 10. Jan 2015, 23:16

Die Hinweise wurden zu Beginn des Studiums von mir erstellt. Dann hat sich gezeigt, dass die Teilnehmer vor allem im ersten Semester teilweise überfordert sind, weil es vor allem für Quereinsteiger sehr schwierig ist, gleichzeitig sowohl den Einstieg in die juristische Methode einerseits und andererseits so spezielle Probleme wie angesprochen zu lösen.

Wir machen es deshalb wie folgt: Diejenigen, die noch zu kämpfen haben, den Einstieg zu bewältigen, sollen nicht noch im ersten Semester zusätzlich erhöhte Anforderungen bewältigen müssen. Deshalb habe ich die entsprechenden Übungen in practice nicht freischalten lassen, weil es dann auch darum geht, die eigenen Vorschläge mit der create-Funktion zu entwerfen. Das könnte eine Überforderung zum Einstieg darstellen. Hier habe ich also eine Korrektur vorgenommen, weil ich die entsprechenden Rückmeldungen der Studierenden durchaus ernst nehme.

Das schließt aber nicht aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt oder für diejenigen, die keine Schwierigkeiten beim Einstieg in das Studium bewältigen müssen, sich dennoch freiwillig der Anforderung stellen, die Verschmelzungsvoraussetzungen in der create-Funktion zu strukturieren. Immerhin ist das Studium ein BildungsANGEBOT und keine Zwangsveranstaltung (!). Die Vorstellung, dass nur zur Bildung führt, was über eine Prüfung erzwungen wird, halte ich für überkommen. Es gehört zum Konzept dieses Online-Studiums, dass Angebote offenstehen, die intellektuellen Fähigkeiten zu schärfen. Es kann aber nicht vorhergesehen werden, ob bei unterschiedlichen Voraussetzungen das erste, oder das letzte Semester der richtige Zeitpunkt ist, um sich diesen höchsten Anforderungen zu stellen.

Aus diesem Grunde habe ich mich entschlossen, die Anforderungen zu benennen, aber derzeit keine practice-Aufgaben dazu freizuschalten, weil die Prüfung nicht auf diesem hohen Niveau aufsetzt. Es muss auch für Quereinsteiger möglich sein, die ersten Prüfungen zu bewältigen. § 20 UmwG ist schon schwierig genug.

Derzeit wird das Buch zu T@keLaw vorbereitet (wir sind endlich in der finalen Phase). Entsprechend wird auch die einführende Grundveranstaltung angepasst werden, weil inzwischen inhaltliche und vielleicht auch didaktische Fortschritte erzielt werden konnten. Damit können dann auch für die Studieneinsteiger die Anforderungen wieder ein Stück nach oben korrigiert werden, insbesondere weil die neue Version 4 von T@keLaw eine noch bessere und individuellere Unterstützung im Studium bieten wird: Wer effektiver lernt, kann auch noch mehr leisten. Ich selbst, aber auch meine Dozenten-Kollegen und das ganze Team von teach-audio arbeiten sehr intensiv daran, ihnen möglichst bald ein neues Level von Studienunterstützung bieten zu können.

Im Moment bleibt mir auf die konkrete Nachfrage nur die Information, warum die practice-Übungen noch nicht freigeschaltet worden sind. Sie werden die ursprünglich benannten Übungen nachholen können und haben Gelegenheit, ihre Kompetenz auch dann noch zu verbessern, wenn Sie die Prüfung bereits abgelegt haben. Im Moment überwiegt das Bedürfnis, die juristischen Quereinsteiger bei den gegebenen Unterstützungsmaßnahme nicht unmäßig zu überfordern. Es soll für alle eine faire Chance bestehen, die Prüfungen bewältigen. Deshalb konzentrieren wir uns auch in den Online-Klausuren auf § 20 UmwG.
gez. Prof. Dr. iur. Tony Möller
- Studiengangsleiter -
Prof. Moeller
 
Beiträge: 1168

» So 11. Jan 2015, 20:27

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Möller,


vielen Dank für die klarstellenden Erläuterungen.

Freundliche Grüße

Andreas Jakob
Andreas Jakob
https://www.xing.com/profile/Andreas_Jakob12?sc_o=mxb_p

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Zig Ziglar
AndreasJ
 
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