Hallo,
eine inhaltliche Anmerkung zur Vorlesung im Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere zu § 6 UmwG: Dort wird das Urteil des Landgerichts Kiel (DB 1997, 1223) für die Zulässigkeit der Auslandsbeurkundung zitiert. Die Entscheidung wird nach allgemeiner Auffassung in der Litaratur als unzutreffend angesehen, weil sie zu Unrecht darauf abhebt, dass nach früherem Recht für die Verschmelzung von eG die Schriftform als ausreichend angesehen wurde. Daher sollte man wohl eher auf das Urteil des OLG München ((BB 1998, 119) zur Beurkundung in Basel-Stadt Bezug nehmen.
Gruß
Michael