Onlineklausur (Exam)

"Wie funktioniert .... ?"

» Sa 27. Mai 2017, 15:22

Hallo,
ich habe mehrfach nachgesehen, aber leider zu dem Problem nicht gefunden.

Kurze Schilderung: Ich habe bereits an 12 Onlineklausuren im Bereich Exam teilgenommen. In einem anderen Eintrag stand, dass die Ergebnisse nach ca. 3-4 Arbeitstagen per News im TakeLaw mitgeteilt werden. Bisher habe ich jedoch keine Mitteilung erhalten.

Woran liegt das? Bekommt man nur eine Nachricht, wenn man bestanden hat? Wäre echt super hierüber mal eine Information zu bekommen.

Danke schon mal im Voraus und ein schönes Wochenende.
Stefan Lehmann
 
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» Sa 27. Mai 2017, 17:13

Hallo Stefan,

ich habe nicht auf den Zeitraum der OK's geschaut, grundsätzlich gibt es das Feedback jedoch erst am Ende des OK-Zeitraums.

Die OK's werden m.W. neben der maschinellen Korrektur noch händisch geprüft, um die Qualität zu stärken.

Beste Grüße

Steffen
Steffen_
 
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» Sa 27. Mai 2017, 19:08

Abend,

danke für die schnelle Antwort. Der aktuelle Zeitraum läuft noch bis zum 01.06.2017. Die Klausur ist am 17.06.2017, Abmeldung bis 03.06.2017 möglich. Schaffen die das aus deiner Erfahrung, bis einschließlich 02.06. die Ergebnisse online zustellen? Und wenn nicht, dann ist es wahrscheinlich besser sich wieder abzumelden, oder?
Wie sehen die Feedbacks aus? Mit Note und Lösung oder zumindest die Struktur?

Schönes Wochenende.
Stefan Lehmann
 
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» Sa 27. Mai 2017, 20:23

Hallo Stefan,

ja, i. d. R. kommen die Ergebnisse rechtzeitig, so dass Du in Ruhe entscheiden kannst. Das Feedback ist nicht so detailliert, wie Du es jetzt erwartest. Du bekommst eine Gesamtwertung, aus der hervorgeht, welche Noten Du erhalten hast, ohne dabei einen konkreten Bezug zu einer einzelnen Klausur zu haben. Du weißt also nicht, für welche Klausur es welche Bewertung gab. M. E. n. musst Du deshalb Deine Klausurteilnahme eher davon abhängig machen, wie sicher Du Dich im Thema fühlst. Welche Klausur willst Du denn schreiben?

Viele Grüße
Kathleen
Kathleen
 
Beiträge: 642

» Sa 27. Mai 2017, 21:19

Hi,
bei mir ist es die erste Klausur und das in Handels- und Gesellschaftsrecht.
Sich Sicher fühlen? Das kann ich aktuell noch nicht so sagen, ggf. nach der Bewertung der Onlineklausuren.
Bin gespannt und danke euch für die bisherigen Antworten.
Liebe Grüße
Stefan
Stefan Lehmann
 
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» Sa 27. Mai 2017, 22:03

Das Klausurniveau in den OK's ist wesentlich höher, da Dir während der Klausur die Möglichkeit offen steht sich mit Kommilitonen auszutauschen. Jedoch sollte man sich nach der Absolvierung der Klausuren reflektieren, ob man grundsätzlich den Klausuren gewachsen ist. Es gibt keine Schenkscheine!

Sofern man allerdings die Vorlesungen gehört und die angebotenen Übungen aktiv genutzt hat, ist die Wahrscheinlichkeit eine negative Note zu erhalten als gering einzuschätzen. Frei nach dem Motto, die Übung macht den Meister ;) .

Viel Erfolg

Steffen
Steffen_
 
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» Sa 3. Mär 2018, 18:03

Hallo zusammen,

eine Frage zum Ablauf der OK: Ist es - wie ich einem alten Post gelesen habe - so, dass man die TL-Struktur befüllt, aber kein Gutachten zu schreiben braucht?

Falls dem so ist: Gibt es eine Gesamtübersicht über die einzelnen TL-Funktionen?

Danke vorab und beste Grüße
Ulrike
UliCre70
 
Beiträge: 47

» Sa 3. Mär 2018, 21:27

Hallo Ulrike,

ja richtig. Du befüllst "nur" die Prüfungsstruktur, schreibst aber kein Gutachten in den OK´s. Die einzelnen Funktionen sind in dem Seminar Grundlagen Recht aufgeführt. Auch wie du aus der Prüfungsstruktur dann ein Gutachten fertigen möchtest, was in der Prüfung dann meistens der Fall ist:-)

VG
Martin
Theovald
 
Beiträge: 76

» Fr 9. Mär 2018, 10:18

Hallo UliCre70,

die Bewertung der einzelnen Tatbestandsmerkmale ist die eigentliche Denkarbeit, die zur Lösung der Klausur beiträgt. Das Aufzeigen der Struktur kann durch Auswendig lernen, und die Erstellung des Gutachtens durch die Anwendung der Säcketheorie erbracht werden.
Die Bewertung der Tatbestandsmerkmale ist hingegen die der Schlüssel zur Lösung. Aus diesem Grund werden in den Übungsfällen und Online-Klausuren nur die Bewertungen in Form von Färbungen abgefragt.
gez. Mario Landeck
Administrator T@keLaw-Community
Systembetreuer T@keLaw+ Lernplattform
teach-audio Verlag
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M. Landeck
 
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» Mi 1. Mai 2019, 19:51

Hallo zusammen,

ich stelle meine Frage mal hier, weil ich auch gerade an meinen ersten Online-Klausuren teilgenommen habe und dazu 2 Fragen habe.

1) Ist es erforderlich bei den Fällen die angezeigte T@ke-Law-Stuktur komplett durchzugehen und zu bewerten? Bei einigen Fragen aus den Fällen, z. B. ob ein Rüktritt möglich ist, erscheint es mir nicht logisch, andere Punkte ebenfalls zu prüfen. Zum Beispiel, ob ein Schadensersatz möglich ist, weil dies ja gar nicht die abschließende Frage aus dem Sachverhalt war, die sich nur auf einen Rücktritt bezog. Ich habe bisher nur die Punkte bewertet, die für mich bezogen auf den Sachverhalt relevant waren.

2) Gibt es immer nur einen Fall pro Online-Klausur? War bisher bei mir der Fall, erschien mit aber in Anbetracht der 2 Stunden Zeit irgendwie zu wenig. Gibt es weitere Fälle und ich habe nur einen "Weiter-Button" nicht gesehen?
Wie wird es in der richtigen Klausur sein? Ein oder mehrere Fälle?

Vielen Dank vorab.
meka
 
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» Do 2. Mai 2019, 07:24

Zu Frage 1) Meinen Ergebnissen nach zu urteilen, würde ich sagen, es reicht den Teil des Schemas auszufüllen, der die erfragte Rechtsfolge abbildet.

Zu Frage 2) Bei den Onlineklausuren ist tatsächlich nur jeweils 1 Fall zu lösen. Die wenigsten Studenten werden wohl dafür die vollen zwei Stunden ausschöpfen (wenn es ihnen nur darum geht, die Struktur einzufärben). In der Realklausur wird regelmäßig ein Fall geprüft. Eine Garantie dafür, dass es immer so sein muss, gibt es allerdings nicht.
MarkusAB
 
Beiträge: 75


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