» Di 14. Jul 2015, 09:04
Hallo Community,
mit den Online-Klausuren ist es wie folgt:
Im Bachelor WR online an der HS Wismar gibt es nur im Modul Klausurenkurs 1 Online-Klausuren.
Im Bachelor WR online an der HFH sind jeweils 3 Online-Klausuren in den Module Klausurenkurs 1 und Klausurenkurs 2 zu bestehen um die Vorprüfungsleitung erbracht zu haben.
Im Master WR online an der HFH sind jeweils 3 Online-Klausuren in den Modulen Handels- und Gesellschaftsrecht, Fallstudien zu Handels- und Gesellschaftsrecht, Herstellerhaftung und unlauterer Wettbewerb sowie Fallstudien zu Herstellerhaftung und unlauterer Wettbewerb zu bestehen um die Vorprüfungsleistung in diesen Modulen zu erbringen.
Bestehen bedeutet eine Note von mind. 4,0 zu erreichen. Die Teilnahme an mehr als 6 Online-Klausuren pro Modul erhöht die Chance auf bestandene Online-Klausuren deutlich. Auch die Chance auf eine gute Vornote steigt mit der Teilnahme an möglichst vielen Online-Klausuren pro Modul.
Die Online-Klausuren in allen weiteren Modulen des Bachelor WR an der HFH wir Grundlagen des Rechts, Europarecht, Wirtschafsprivatrecht 1-3,.. ist nicht zwingend. Sie dienen als zusätzliche Übung und können als Notenverbesserung herangezogen werden. Viele Studierende können dadurch die Note Ihrer Modulprüfung noch ein wenig 'tunen'.
Weitere Informationen zu den Online-Klausuren finden Sie in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung.
gez. Mario Landeck
Administrator T@keLaw-Community
Systembetreuer T@keLaw+ Lernplattform
teach-audio Verlag